Nahwärme oder Wärmepumpe - Beratung / Erfahrungen?

4,60 Stern(e) 7 Votes
Mahri23

Mahri23

kenne im Bekanntenkreis auch jemand,der sein Haus über einen regionalen Wärmeanbieter beheizt.
Der würde lieber heute als Morgen da raus wollen,kommt er aber nicht. Die Gebühren steigen im Jahrestakt und die Nachzahlungen sind auch nicht ohne.
Er würde sofort,wenn er dann "dürfte" auf eine WP umsteigen. Nur leider lässt es der Vertrag in diesem Wohnviertel nicht zu. :oops:
Wenn Du die Chance hast,bau Dir die Luftwärmepumpe ein. Bzw.lasse sie Dir einbauen.
 
G

Grundaus

Er würde sofort,wenn er dann "dürfte" auf eine WP umsteigen. Nur leider lässt es der Vertrag in diesem Wohnviertel nicht zu. :oops:
[/QUOTE]

Es gibt genügend Urteile, dass die Gemeinde die Heizungsart nicht vorschreiben darf. Wenn der Vertrag noch ein paar Jahre läuft, ist das was anderes und man muss das abnehmen was unterschrieben wurde.
 
S

SaniererNRW123

Es gibt genügend Urteile, dass die Gemeinde die Heizungsart nicht vorschreiben darf
Wo steht das? Die Gemeinde hat die Möglichkeit, alle möglichen Vorgaben zu machen. Fachlich falsche Arbeit ist angreifbar, aber grundsätzlich kann der Energiestandard, Photovoltaik oder ein Anschlusszwang an Fernwärme vereinbart werden. Das ist rechtlich zulässig.

Woher ist die Info habe? Steht im Gesetz. Siehe BaugGB § 9
1661344103709.png

Oder es wird im Rahmen einer Dienstbarkeit vereinbart.
Oder im Rahmen Landesrecht wie elegant in BW gelöst.
nahwaerme-oder-waermepumpe-beratung-591883-1.png

Oder im neuen Gebäudeenergiegesetz § 109.

Insofern sind Deine genügend Urteile nur dann griffig, wenn sie auf handwerkliche Fehler zurückgehen. Aber sich nicht auf die gesetzlichen Möglichkeiten der Kommunen und Länder beziehen.
 
Tolentino

Tolentino

Ich könnte mir vorstellen, dass die Gesetzesgebung und auch die Rechtsprechung durch Artikel 20a GG angreifbar wären. Also sprich, Wärmepumpe ist die umweltfreundlichste Methode zu heizen, deswegen kann das keiner irgendwie verbieten, bzw mir Vorschreiben die Müllverbrennungsanlage, die mit Gas betrieben wird zu nutzen...
Aber ich habe keine Ahnung davon.
 
G

Grundaus

Wo steht das? Die Gemeinde hat die Möglichkeit, alle möglichen Vorgaben zu machen. Fachlich falsche Arbeit ist angreifbar, aber grundsätzlich kann der Energiestandard, Photovoltaik oder ein Anschlusszwang an Fernwärme vereinbart werden. Das ist rechtlich zulässig.
ja den Anschlusszwang kann sie vorschreiben, aber nicht die Bezugsmenge. Aber jeder Vertrag mit der Fernwärme läuft irgendwann ab. Zusätzliche Heizung kann nicht verboten werden. Energiestandard kann die Gemeinde nicht vorschreiben, (Bundesgesetzt gilt hier).
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Im Forum Haustechnik / Ökologisches Bauen gibt es 915 Themen mit insgesamt 12097 Beiträgen

Ähnliche Themen
29.03.2022Vertrag mit GU “vorzeitig” abschließen Beiträge: 22
22.09.2012Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche Beiträge: 15
04.11.2015Übernahme des Bauernhofs - Vertrag auf meinen Mann Beiträge: 15
09.09.2017Fernwärme KfW55 - KfW70 Kosten Belüftungsanlage/Entlüftungsanlage Beiträge: 37
07.05.2019Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar Beiträge: 10
05.08.2020Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre Beiträge: 18

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben