Heizlastberechnung oder Raumheizlast

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B

Bauherr am L

Guten Tag zusammen,

wir stehen vor dem Thema Heizung. Es läuft auf eine Sole-Wärmepumpe hinaus. Die Fußbodenheizung und die Pumpe sollen nun optimal konfiguriert werden. ERR gibt es bei uns eher fürs Amt anstatt für die aktive Benutzung. Also ein guter hydraulischer Abgleich ist damit schon mal Pflicht.

Nun gehts um die Dimensionierung der Heizung. Stiebel Eltron bietet z. B. eine Heizlastberechnung an. Eine "Raumheizlast"-Berechnung ist das aber wohl nicht. Denke eher, dass es eine Gesamtberechnung ist. Wie unterscheiden sich Heizlast und Raumheizlast? Muss beides unabhängig voneinander berechnet werden, oder wie ist hier vorzugehen? Sollte man "nur" eine Raumheizlast ausrechnen lassen?

Wäre froh über etwas Licht in diesem Dschungel, danke!
 
C

Crossy

Da häng ich mich mal kurz dran. Ist mein Heizungsbauer eigentlich verpflichtet eine Raumheizlastberechnung durchzuführen?
Oder kann ich ihn nur auf ein Heizlastberechnung festnageln?
Wir bauen mit GU und ich hab durch ein paar Äußerungen etwas das Vertrauen verloren, dass meine Heizung mit optimaler Vorlauftemperatur geplant wird.
 
J

Joedreck

Also ganz grob: die Heizlast gesamt dient zur Dimensionierung der Wärmepumpe, die Raumweise Berechnung der Auslegung der Fußbodenheizung.
 
B

Bauherr am L

Also ganz grob: die Heizlast gesamt dient zur Dimensionierung der Wärmepumpe, die Raumweise Berechnung der Auslegung der Fußbodenheizung.
Danke, d. h. man macht eine Heizlastberechnung und wählt damit die passende Wärmepumpe aus. Später kommt die Raumweise Berechnung, um die Fußbodenheizung Auszulegen? Für die Dimensionierung der Wärmepumpe braucht es noch keine Raumweise Berechnung?
 
C

Crossy

Aber ist der Heizungsbauer verpflichtet eine Raumweise Heizlastberechnung vorzunehmen? Gibt es da irgendeine DIN
 
D

Daniel-Sp

Aber ist der Heizungsbauer verpflichtet eine Raumweise Heizlastberechnung vorzunehmen? Gibt es da irgendeine DIN
Was steht in deinem Vertrag mit dem GÜ, nur das ist geschuldet und kannst du verlangen. Das kannst du dann aber nur vom GU einfordern und nicht vom Heizungsbauer.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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