Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung

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A

Alex85

Die FlachdachRL- sieht mindestens 2 Gefälle vor - aus gutem Grund.

In Zeiten von zunehmenden Starkregenereignissen ist der Punkt heikel (und die gewünschte Freizeichnung - aber bitte erst nach hinreichender schriftlicher Aufklärung über die Folgen durch den Planer / GU - hat schon Ihre Berechtigung). Man macht damit sein Objekt zum Versuchskaninchen. Kann gutgehen, kann aber auch schiefgehen.
M.E. steht dort zunächst mal "soll", nicht "muss". Es geht auch nicht darum das Flachdach vor Überflutung zu schützen, das geht auch mit 0 Gefälle, sondern um dauerhaft stehendes Wasser. Wobei selbst das mit 2% nicht zu erledigen ist durch kleinere Unebenheiten, Überlappungen der Dachbahnen usw.
Wenn Gefälle nicht umsetzbar sind, warum auch immer, ist die Abdichtung entsprechend höherwertig auszuführen (K1/K2). Auch das geht.

All dies trifft aber nur für ungenutzte Dächer zu. Die "Richtlinien" für genutzte Dächer sind erheblich schwächer.
 
11ant

11ant

das Flachdach vor Überflutung zu schützen, das geht auch mit 0 Gefälle,
Das ist Unfug, bzw. "funktioniert" nur in der Theorie. Perfekte Ebenheit wird man nicht finden, also hat man praktisch die Pfützen auf der Dachpappe stehen, wenn die Ebene nicht im Ganzen ein Gefälle hat.

Nullgefälle ist lediglich arbeitssparend an allen Ecken und Enden irgendwelcher Bauteilanschlüsse - mit anderen Worten: das Paradies für Detailzeichnungs-Muffel (egal ob auf Zeichner- oder Zeichnungsleser-Seite).
 
R

R.Hotzenplotz

Heute ist der Gutachterbericht eingegangen. Wenn ich an den Stundensatz für das ganze Theater denke, dafür wirkt der Bericht auf mich nicht professionell und auch nicht wirklich zielführend, damit ich damit weiter arbeiten kann...... wenig Verweise auf Normen.....

Kann ich ehrlich gesagt nichts mit anfangen. Wie findet ihr den Bericht? Oder sehe ich das zu kritisch?

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H

haydee

Bei uns war der Bericht deutlicher
Mängelaufnahme Abweichung auch mit DIN begründet
Am Ende Auflistung wer was erbringen muss bis wann
Firma X Nachweis über ..., erbringen
Firma y das so und so nachbessern
Nachweis mit Foto
Firma Z Änderung so und so Termin zur Abnahme

Verstehe dich mit dem Bericht wäre ich auch nicht zufrieden. Wir haben einen vor Gericht zugelassenen Sachverständigen und dem hat auch keiner Widersprochen. Hat auch einen guten Ruf
 
Zuletzt aktualisiert 01.07.2025
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