Altlasten bei projektiertem Haus- Kostenträger???

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J

Juvabr

Hallo,

ich bin neu hier. Wir haben vor einigen Wochen von einem Bauträger ein projektiertes Reihenhaus inkl. Grundstück gekauft (Festpreis). Jetzt war Baubeginn und so wie es aussieht sind unter dem Grundstück Altlasten (vermutlich Teer) gefunden worden. Heute bekommen wir wahrscheinlich das Ergebnis von den Bodenproben.

Unsere Frage daher wie sieht das rechtlich aus, wenn tatsächlich Altlasten vorhanden sind? Das Grundstück ist die letzte Baulücke in einem vor einigen Jahren errichteten größeren Neubaugebiet. Ursprünglich war auf dem Gelände eine Ziegelei. Bei den anderen Häusern gab es bezüglich Altlasten keine Probleme. Bei verschiedenen Probebohrungen vor Baubeginn wurden auch keine diesbezüglichen Hinweise gefunden.

Eigentümer aktuell ist noch der Bauträger, wir haben im Grundbuch bereits eine Auflassvormerkung eingetragen. Im Notarvertrag findet sich der Hinweis, dass "die Beteiligten vom Notar über die Eigentümerhaftung bei Altlasten aufgeklärt wurden". Diesbezüglich hat er unseres Wissens nach aber nichts ausgeführt und momentan bis zur Zahlung der letzten Rate ist ja auch der Bauträger weiterhin Eigentümer.

Einen Verursacher der Verunreinigung zu finden wird wohl schwierig, da das Grundstück aus einer Insolvenzmasse vom Bauträger gekauft wurde.

Unsere Frage daher, wie sieht es mit den Kosten aus? Muss der Bauträger hierfür aufkommen wegen des Festpreises (Bodenaushub muss auf seine Kosten beseitigt werden) oder sind Altlasten ein Sonderfall und wir haben das Problem?

Vielen Dank für die Antworten!
 
B

Bauexperte

Hallo,

ich würde vermuten wollen, dass Du leider die Axxxx-Karte gezogen hast :(

Unsere Frage daher wie sieht das rechtlich aus, wenn tatsächlich Altlasten vorhanden sind? ... Bei verschiedenen Probebohrungen vor Baubeginn wurden auch keine diesbezüglichen Hinweise gefunden. Eigentümer aktuell ist noch der Bauträger, wir haben im Grundbuch bereits eine Auflassvormerkung eingetragen. Im Notarvertrag findet sich der Hinweis, dass "die Beteiligten vom Notar über die Eigentümerhaftung bei Altlasten aufgeklärt wurden". Diesbezüglich hat er unseres Wissens nach aber nichts ausgeführt und momentan bis zur Zahlung der letzten Rate ist ja auch der Bauträger weiterhin Eigentümer.
Zwei Dinge: im Notartermin hat der Notar den Vertrag vorgelesen und Euch gefragt, ob Ihr alles verstanden habt. Darin sollte auch ein Passus enthalten sein, der den Veräußerer von jeglicher Haftung bzgl. Altlasten/Grundstück befreit. Habt Ihr die Frage ohne Rückfragen an den Notar bejaht, ist das erste Problem vorhanden.

Jeder seriöse Verkäufer klärt potentielle Bauherren über die möglichen Zusatzkosten auf, welche sich aus einem Bodengutachten ergeben können. Seid Ihr 100%ig sicher, dass der Verkäufer dies unterlassen hat, müßt Ihr ihm diese Unterlassung nachweisen, was ziemlich schwierig sein dürfte, wenn beim Gespräch keine unabhängige Person beteiligt war.

Vorschlag: in Ruhe das Ergebnis des geologischen Bodengutachtens abwarten und dann im Gespräch mit dem Verkäufer/Bauträger die Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung besprechen. Ich denke jedoch, dass es reine Kulanz sein wird, wenn er sich an den Kosten des erforderlichen Bodenaustausches beteiligen wird.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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