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Samantha1588
Liebe Experten!
Im Jahr 2019 sollten auf meinem bereits bebauten Grundstück zwei weitere Doppelhaushälfte entstehen. Aus diesem Grunde wandten wir uns an einen Lizenzpartner von Town & Country. Die beiden Verträge wurden bereits unterschrieben; wobei von vornherein klar war, dass dieses Vorhaben nur realisiert werden kann, wenn beide Nachbarn eine Abstandsflächenübernahme unterzeichnen.
Da ich mir von vornherein unsicher war, was das Thema Abstandsfläche angeht, habe ich zwar die Verträge unterschrieben, jedoch habe ich den Lizenzpartner gebeten, jegliche weitere Planung erst einmal auf Eis zu legen, bis das Thema geklärt ist.
Wie vermutet, haben die Nachbarn sich nicht einverstanden gezeigt, weshalb die Verträge wie unterzeichnet niemals realisiert werden können.
Aus diesem Grund baten wir den Lizenznehmer dann, einen anderen Haustyp zu planen, welcher baurechtlich unproblematisch ist. Diese Planung wurde dann vorgelegt (deren Standardhaus, ohne Architektenplanung etc.) mit einem Preis x.
Nachdem von vornherein geplant war, dass wir bestimmte Gewerke in Eigenleistung erbringen wollen, baten wir den Lizenznehmer um Transparentmachen einzelner Kostenpositionen und Übermittlung eines neuen Gesamtpreises für das Haus - die genannten Eigenleistungen.
Trotz mehrfacher Kontaktaufnahme haben wir dann keinerlei Rückmeldung mehr erhalten, da der Lizenzpartner darauf drängte, erst den neuen Vertrag zu unterzeichnen, was wir jedoch nicht taten.
Nun habe ich vor gut 2 Wochen eine Email geschrieben, dass wir uns eine weitere Zusammenarbeit so nicht vorstellen können und um In Rechnung Stellung der bereits erfolgten Leistungen (Bodengutachten / Grundstückseinmessung) sowie Übersendung dieser gebeten. Fristende war gestern.
Kurz vor 21 Uhr habe ich vom Bauunternehmer dann eine Email erhalten in welcher er fragt, ob dies jetzt als Kündigung gem. 648 Baugesetzbuch zu verstehen sei.
Daraufhin erläuterte ich ihm, dass es meiner Meinung nach überhaupt keinen wirksamen Vertrag gibt und man diesen demnach auch nicht kündigen muss; aufgrund seines monatelangen Nichtreagierens wir aber nunmehr keine gemeinsame Basis für eine Zusammenarbeit sehen und das, was zum neuen Haustyp vorgelegt wurde, sich für uns im Bereich der Angebotserstellung und damit unternehmerischem Risiko bewegt.
Dem Tenor seiner Email konnte man entnehmen, dass er das anders sieht.
Kann mir jemand eine Ersteinschätzung geben, wie es sich in diesem Sachverhalt genau verhält bzw. wie jetzt das weitere Vorgehen ist?
Wir haben bereits Kontakt zu einem anderen Bauträger aufgenommen, denn der Altbestand wurde bereits abgerissen und ich möchte dass es voran geht...- selbstverständlich aber erst Rechtssicherheit.
Für Eure Antworten danke ich euch!
LG
Im Jahr 2019 sollten auf meinem bereits bebauten Grundstück zwei weitere Doppelhaushälfte entstehen. Aus diesem Grunde wandten wir uns an einen Lizenzpartner von Town & Country. Die beiden Verträge wurden bereits unterschrieben; wobei von vornherein klar war, dass dieses Vorhaben nur realisiert werden kann, wenn beide Nachbarn eine Abstandsflächenübernahme unterzeichnen.
Da ich mir von vornherein unsicher war, was das Thema Abstandsfläche angeht, habe ich zwar die Verträge unterschrieben, jedoch habe ich den Lizenzpartner gebeten, jegliche weitere Planung erst einmal auf Eis zu legen, bis das Thema geklärt ist.
Wie vermutet, haben die Nachbarn sich nicht einverstanden gezeigt, weshalb die Verträge wie unterzeichnet niemals realisiert werden können.
Aus diesem Grund baten wir den Lizenznehmer dann, einen anderen Haustyp zu planen, welcher baurechtlich unproblematisch ist. Diese Planung wurde dann vorgelegt (deren Standardhaus, ohne Architektenplanung etc.) mit einem Preis x.
Nachdem von vornherein geplant war, dass wir bestimmte Gewerke in Eigenleistung erbringen wollen, baten wir den Lizenznehmer um Transparentmachen einzelner Kostenpositionen und Übermittlung eines neuen Gesamtpreises für das Haus - die genannten Eigenleistungen.
Trotz mehrfacher Kontaktaufnahme haben wir dann keinerlei Rückmeldung mehr erhalten, da der Lizenzpartner darauf drängte, erst den neuen Vertrag zu unterzeichnen, was wir jedoch nicht taten.
Nun habe ich vor gut 2 Wochen eine Email geschrieben, dass wir uns eine weitere Zusammenarbeit so nicht vorstellen können und um In Rechnung Stellung der bereits erfolgten Leistungen (Bodengutachten / Grundstückseinmessung) sowie Übersendung dieser gebeten. Fristende war gestern.
Kurz vor 21 Uhr habe ich vom Bauunternehmer dann eine Email erhalten in welcher er fragt, ob dies jetzt als Kündigung gem. 648 Baugesetzbuch zu verstehen sei.
Daraufhin erläuterte ich ihm, dass es meiner Meinung nach überhaupt keinen wirksamen Vertrag gibt und man diesen demnach auch nicht kündigen muss; aufgrund seines monatelangen Nichtreagierens wir aber nunmehr keine gemeinsame Basis für eine Zusammenarbeit sehen und das, was zum neuen Haustyp vorgelegt wurde, sich für uns im Bereich der Angebotserstellung und damit unternehmerischem Risiko bewegt.
Dem Tenor seiner Email konnte man entnehmen, dass er das anders sieht.
Kann mir jemand eine Ersteinschätzung geben, wie es sich in diesem Sachverhalt genau verhält bzw. wie jetzt das weitere Vorgehen ist?
Wir haben bereits Kontakt zu einem anderen Bauträger aufgenommen, denn der Altbestand wurde bereits abgerissen und ich möchte dass es voran geht...- selbstverständlich aber erst Rechtssicherheit.
Für Eure Antworten danke ich euch!
LG