Sanierung 1.OG mit KfW261 - Nutzung des Stroms über Photovoltaik nur im 2. OG?

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A

Andik81

Wir sanieren aktuell Wohnungen des 1. OG über den KfW261 zum Effizienzhaus 70 inkl. Erneuerbare Energien. Voraussetzung des EH70 EE ist, dass eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Für das Haus wird eine neue Wärmepumpe mit entsprechender Photovoltaik Anlage auf dem Dach gemacht.

Ist es möglich, dass man nur die Wohnung im 2. OG an die Photovoltaik Anlage anschließt und die über KfW261 sanierten Wohnungen erhalten Ihren Strom nur über die Wärmepumpe? Oder sind dann die Voraussetzungen des KfW261 Effizienzhaus 70 EE nicht erfüllt? Beziehen sich die Voraussetzungen des EH70 EE immer auf das gesamte Haus oder nur auf die zu sanierenden Wohnungen? Das würde es uns vereinfachen, da die Wohnungen im 1. OG Mietwohnungen sind.
 
A

Andik81

Kleiner Fehler im Text. Es muss wie folgt heißen:

"Ist es möglich, dass man nur die Wohnung im 2. OG an die Photovoltaik-Anlage anschließt und die über KfW261 sanierten Wohnungen erhalten nur "externen" Strom und keinen Strom über die Photovoltaik-Anlage? Oder sind dann die Voraussetzungen des KfW261 Effizienzhaus 70 EE nicht erfüllt?"
 
A

Andik81

Ich sage das ist förderschädlich und nicht möglich...
Steht das irgendwo geschrieben? Das 1. OG wird komplett vermietet. Was ist denn, wenn die neuen Mieter kein Interesse am Mieterstrom haben? Dann wird ja automatisch der durch Photovoltaik erzeugte Strom durch das 2. OG genutzt.
 
S

SoL

Steht das irgendwo geschrieben? Das 1. OG wird komplett vermietet. Was ist denn, wenn die neuen Mieter kein Interesse am Mieterstrom haben? Dann wird ja automatisch der durch Photovoltaik erzeugte Strom durch das 2. OG genutzt.
Ich schließe mich Herrn Weselsky an und sage, dass ich einen Denkfehler hatte.
Die Photovoltaik Anlage ist ja nicht die Grundlage für das EE, sondern die Wärmepumpe.

Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
dem zufolge muss der Verbrauch innerhalb des Hauses egal sein.
Voraussetzung hierfür ist meiner Ansicht nach, dass Ihr einen Gesamtbetrag gestellt habt für das Haus und nicht für die einzelnen Wohnungen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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