K
KonstantinW
Hallo zusammen,
es geht um folgendes..
Die Einfriedungen in unserem Baugebiet geben für mein Grundstück (Lila Umrandung) eine maximale Höhe von 0,80cm vor.
Nun ist es so, dass die komplette Seite (Rote Markierung) dann theoretisch offen wäre, und man hätte freie sicht auf meinen Garten.
Kann man das irgendwie umgehen, dass man da einen Sichtschutz haben kann, der nicht 5,0m Abstand zur straße hätte?
Bebauungsplan:
Einfriedungen
Entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von Max. 0,80cm zulässig.
Gleiches gilt für die anschließende Grundstücksflächen bis zu vorderen Baugrenze, maximal jedoch bis zu einem Abstand von 5,0m zu den Straßenverkehrsflächen.
Danke schonmal vorab
es geht um folgendes..
Die Einfriedungen in unserem Baugebiet geben für mein Grundstück (Lila Umrandung) eine maximale Höhe von 0,80cm vor.
Nun ist es so, dass die komplette Seite (Rote Markierung) dann theoretisch offen wäre, und man hätte freie sicht auf meinen Garten.
Kann man das irgendwie umgehen, dass man da einen Sichtschutz haben kann, der nicht 5,0m Abstand zur straße hätte?
Bebauungsplan:
Einfriedungen
Entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von Max. 0,80cm zulässig.
Gleiches gilt für die anschließende Grundstücksflächen bis zu vorderen Baugrenze, maximal jedoch bis zu einem Abstand von 5,0m zu den Straßenverkehrsflächen.
Danke schonmal vorab