I
Igoraks
Hallo liebe Community,
es ist mein erster Beitrag in diesem Forum und freue mich auf euer Feedback!
Meine Partnerin und ich haben in BW ein Grundstück gefunden, welches wir gerne kaufen würden. Es ist ein ca. 770 qm großes Eckgrundstück. Um das Grundstück ist kein Gehweg.
Wir haben folgende Bedenken: laut Bebauungsplan darf die Einfriedung anliegend zu den Straßen 0,80 m hoch sein. Als Sichtschutz also nicht ausreichend. Das Grundstück ist so gelegen, dass unser Garten genau zwischen den beiden einmündenden Straßen liegen würde und somit ein Sichtschutz gewünscht ist.
Die Frage die sich uns stellt ist, ob wir um das Grundstück herum die Regelkonforme 0,80 m hohe Einfriedung aufstellen und in einem gewissen Abstand dahinter (z.b. 1,5 m) eine Hecke Pflanzen die als Sichtschutz fungiert (sprich 1,70 m hoch z.b.).
Wäre das eine rechtlich erlaubte Lösung oder wird dann die Hecke als Einfriedung deklariert und wäre entsprechen zu hoch?
Wenn es erlaubt ist: Wo entnehme ich wie hoch die Hecke sein darf und in welchem Abstand zu der Einfriedung sie stehen muss / darf?
Da wir das Grundstück noch nicht gekauft haben, ist das ein wichtiger Faktor für uns da an sonst alles andere stimmt. Gute Lage, herrliche Aussicht und ruhige Nachbarschaft.
Freue mich über euer Feedback.
VG
Igoraks
es ist mein erster Beitrag in diesem Forum und freue mich auf euer Feedback!
Meine Partnerin und ich haben in BW ein Grundstück gefunden, welches wir gerne kaufen würden. Es ist ein ca. 770 qm großes Eckgrundstück. Um das Grundstück ist kein Gehweg.
Wir haben folgende Bedenken: laut Bebauungsplan darf die Einfriedung anliegend zu den Straßen 0,80 m hoch sein. Als Sichtschutz also nicht ausreichend. Das Grundstück ist so gelegen, dass unser Garten genau zwischen den beiden einmündenden Straßen liegen würde und somit ein Sichtschutz gewünscht ist.
Die Frage die sich uns stellt ist, ob wir um das Grundstück herum die Regelkonforme 0,80 m hohe Einfriedung aufstellen und in einem gewissen Abstand dahinter (z.b. 1,5 m) eine Hecke Pflanzen die als Sichtschutz fungiert (sprich 1,70 m hoch z.b.).
Wäre das eine rechtlich erlaubte Lösung oder wird dann die Hecke als Einfriedung deklariert und wäre entsprechen zu hoch?
Wenn es erlaubt ist: Wo entnehme ich wie hoch die Hecke sein darf und in welchem Abstand zu der Einfriedung sie stehen muss / darf?
Da wir das Grundstück noch nicht gekauft haben, ist das ein wichtiger Faktor für uns da an sonst alles andere stimmt. Gute Lage, herrliche Aussicht und ruhige Nachbarschaft.
Freue mich über euer Feedback.
VG
Igoraks