Höherer Sichtschutz hinter Regelkonformer Einfriedung?

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Igoraks

Hallo liebe Community,

es ist mein erster Beitrag in diesem Forum und freue mich auf euer Feedback!

Meine Partnerin und ich haben in BW ein Grundstück gefunden, welches wir gerne kaufen würden. Es ist ein ca. 770 qm großes Eckgrundstück. Um das Grundstück ist kein Gehweg.

Wir haben folgende Bedenken: laut Bebauungsplan darf die Einfriedung anliegend zu den Straßen 0,80 m hoch sein. Als Sichtschutz also nicht ausreichend. Das Grundstück ist so gelegen, dass unser Garten genau zwischen den beiden einmündenden Straßen liegen würde und somit ein Sichtschutz gewünscht ist.

Die Frage die sich uns stellt ist, ob wir um das Grundstück herum die Regelkonforme 0,80 m hohe Einfriedung aufstellen und in einem gewissen Abstand dahinter (z.b. 1,5 m) eine Hecke Pflanzen die als Sichtschutz fungiert (sprich 1,70 m hoch z.b.).

Wäre das eine rechtlich erlaubte Lösung oder wird dann die Hecke als Einfriedung deklariert und wäre entsprechen zu hoch?

Wenn es erlaubt ist: Wo entnehme ich wie hoch die Hecke sein darf und in welchem Abstand zu der Einfriedung sie stehen muss / darf?

Da wir das Grundstück noch nicht gekauft haben, ist das ein wichtiger Faktor für uns da an sonst alles andere stimmt. Gute Lage, herrliche Aussicht und ruhige Nachbarschaft.

Freue mich über euer Feedback.

VG
Igoraks
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Hmm hohe Hecken sind eine willkommene Einladung für professionelle Einbrecher und auch Gelegenheitsdiebe. Ich würde mir das drei Mal überlegen, ausser das Grundstück ist in einer Gegend mit extrem niedriger Einbruchsquote.

Ansonsten einfach eine Genehmigung beantragen für die höhere Einfriedung.
 
A

Alex85

Pflanz halt die Hecke an die Grenze. Die wird dann zufällig höher als 0,8m und falls dann jemand meckert, kannst du immer noch was unternehmen.

Den Gedankengang, die Einfriedung gemäß Bebauungsplan zu setzen und dahinter irgendwas höheres, weil das sei dann ja keine Eindriedung mehr, hatten wir auch. Die Planer (Architekt vs. Vermesser) hatten da unterschiedliche Meinungen zu. Waren sich aber einig, dass nach Einhaltung der abstandsfläche, also spätestens nach 3m, man hinstellen könne was man will (sofern genehmigungsfrei).

Im übrigen lässt sich Sichtschutz nicht nur durch hohe Hecke, Mauer, Zaun herstellen. Ein Gartenbauer weiß genug Wege, ohne sich auf 20-30m hinter eine Mauer verkriechen zu müssen.
 
I

Igoraks

Hmm hohe Hecken sind eine willkommene Einladung für professionelle Einbrecher und auch Gelegenheitsdiebe. Ich würde mir das drei Mal überlegen, ausser das Grundstück ist in einer Gegend mit extrem niedriger Einbruchsquote.

Ansonsten einfach eine Genehmigung beantragen für die höhere Einfriedung.
@Mycraft,

danke dir für deine Antwort.

Über die Einbrecherquote kann ich nicht viel sagen da mir diese Werte nicht bekannt sind. Die niedrige Einfriedung an der Ecke macht ja auch Sinn wie ich finde.

@Alex85

Die Überlegung hatte ich auch. Wenn aber an der Gabelung ein Autounfall passiert, könnte der Geschädigte auf die zu hohe Einfriedung aufmerksam machen und im schlimmsten Fall hätte ich den Ärger. Die Hecke im Nachgang abzuschneiden wäre dann das kleinste Problem.

So wie ich das aber aus deinem Text entnehmen kann, könnte ich 3 Meter nach der Grenze eine Hecke machen die z.b. 1,80 m groß ist (also genehmigungsfrei) und hätte zum einen die Regelkonforme Einfriedung an der Grenze und genug Sichtschutz für unsere Privatsphäre.

Habe ich das so richtig verstanden?

Danke und Grüße,
 
Nordlys

Nordlys

Ich vermute hier-leider-einen echten Grund für die 0,8er Grenze. Der Strassenverkehr. man kann sonst nicht sehen, ob wer von rechts kommt. Es sind ja einmündende Strassen, sagst Du. Ich tippe also, einfach höher wachsen lassen und fertig wird hier nicht toleriert werden. Karsten
 
A

Alex85

Stimmt, an die Ecksituation hab ich nicht gedacht. Da hast natürlich nen Thema mit.

Nach 3m sollte, so war die Einschätzung (aber Vorsicht, der Kram steht in der Landesbauordnung, das L steht für "Landes" - ich NRW, du BW) das kein Problem mehr sein.

Ist da denn überhaupt viel Verkehr, sodass man "Beobachtung" fürchten muss?
Denn mal nebenbei, das Problem kennen nur Erwachsene, spielenden Kindern auf dem Rasen ist das Wumpe, wer da zu schaut.
Einen Sitzplatz ein wenig einzupacken, damit er nicht gut einsehbar ist, sollte kein Problem sein.
 
Zuletzt aktualisiert 17.04.2024
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