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Sebastian 584
Hallo,
Mein Baugrundstück hat ein leichtes Gefälle. Die Straße ist der höchste Punkt und es fällt dann leicht ab, am Ende des Grundstücks beträgt der Höhenunterschied ca. 2,50 Meter.
Im Bebauungsplan ist zu lesen, dass:
Für die bauliche Nutzung, bezogen auf das festgelegte Gelände:
bergseits: OK Rohfußbodenhöhe kleiner gleich 0,50 Meter gemessen über OK festgelegtes Gelände ( am ungünstigsten Geländepunkt)
talseits: Wandhöhe kleiner gleich 4,50 Meter gemessen über OK festgelegtes Gelände (am üngünstigsten Geländepunkt)
Kann mir jemand sagen was genau das bedeutet (was ist der ungünstigste Geländepunkt?) Wie hoch darf ich das Grundstück anheben?
Gerne würde ich das gesamte Grundstück auf Straßenniveau und höher aufschütten. Darf ich das?
Danke und Gruß
Mein Baugrundstück hat ein leichtes Gefälle. Die Straße ist der höchste Punkt und es fällt dann leicht ab, am Ende des Grundstücks beträgt der Höhenunterschied ca. 2,50 Meter.
Im Bebauungsplan ist zu lesen, dass:
Für die bauliche Nutzung, bezogen auf das festgelegte Gelände:
bergseits: OK Rohfußbodenhöhe kleiner gleich 0,50 Meter gemessen über OK festgelegtes Gelände ( am ungünstigsten Geländepunkt)
talseits: Wandhöhe kleiner gleich 4,50 Meter gemessen über OK festgelegtes Gelände (am üngünstigsten Geländepunkt)
Kann mir jemand sagen was genau das bedeutet (was ist der ungünstigste Geländepunkt?) Wie hoch darf ich das Grundstück anheben?
Gerne würde ich das gesamte Grundstück auf Straßenniveau und höher aufschütten. Darf ich das?
Danke und Gruß