Bauvoranfrage stellen? Wie geht das?

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T

Thortsen

Moin zusammen,
Ich bin neu hier, also stelle ich mich erstmal kurz vor - Ich bin 42, habe Früher und 2 Kinder und möchte nun gern aus HH "aufs Land" ziehen.
Wir möchten aus verschiedenen Gründen einen Bungalow bauen - allerdings habe ich jetzt die Idee, auf einen (grossen) Bungalow noch 1-2 Einliegerwohnungen zu setzen.
Nun habe ich evtl. ein Grundstück in Aussicht, das nach §34 Baugesetzbuch bebaut werden kann.
So wie ich das verstehe, müsste ich eine Bauvoranfrage stellen um vor kauf des Grundstückes zu klären, ob mein Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist - aber was benötige ich dafür?
Viele Grüße aus Hamburg,
Thorsten
 
E

Escroda

Die Rubrik heißt zwar "Allgemeine Fragen", deine Frage ist aber sehr allgemein und wirft selbst sehr viele Fragen auf.
Wie gut kennst Du Dich im Planungs- und Bauordnungsrecht aus?
§34 ist sicher?
Eventuell bestehende weitere Ortssatzungen sind abgefragt?
Was soll alles in der Bauvoranfrage geklärt werden? Nur planungsrechtliches, z.B. ob sich eine Aufstockung in die vorhandene Bebauung einfügt, oder auch bauordnungsrechtliches, z.B. ob die Abstandsflächen noch reichen?
Brauchst Du unbedingte Rechtssicherheit oder genügt Dir eine mündliche Zusage?
Was nützt Dir die Genehmigung, wenn's statisch nicht passt?
 
rick2018

rick2018

Wie groß ist ein großer Bungalow?
Größe mögliches Grundstück?
füttere uns mal mit mehr Daten.
 
Y

ypg

Spontanität und plötzliche Ideen sind keine guten Partner bei Amtsangelegenheiten.
Für mich gehört so etwas eh in Architektenhände.
Davon mal abgesehen: Bungalow mit zwei Wohnungen drauf ist kein Bungalow, sondern ein 3-Familienhaus. Wer will schon selbst bauen, damit ihm von zwei Mietparteien auf dem Kopf rumgetrampelt wird?
Und im Vorgarten stehen dann 6 Pkws, davon 4 fremde, und Du machst für die dann den Hausmeister, nein danke.
 
Zuletzt aktualisiert 16.05.2024
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