aytex
Hallo ans Forum,
meine Frau und ich möchten ein Haus bauen. Wir haben bereits ein Grundstück ausgesucht und auch reserviert. Das Grundstück ist bereits mit Füllsand gefüllt und verdichtet. Da es sich um ein Neubaugebiet handelt, hat die erschließende Baufirma auch ein Bodengutachten für das Grundstück vorlegen können.
Diesbezüglich habe ich 2 Fragen:
1. Das Gutachten besagt folgendes: Die zulässige Sohlpressung wurde für ein Streifenfundament mit b = 0,50 m und t = 0,80 m mit σzul = 160 kN/m²
errechnet.
2. Grundwasser Im Rahmen der Baugrunduntersuchungen wurde im Bereich des Baufeldes Grundwasser in ca. 1,00 m Tiefe unter ehem. Grundstücksoberkante angeschnitten. Dies entspricht einer Tiefe von ca. 7,80 m NN. Entsprechend der durchgeführten Geländeanhebung muss mit Grundwasseranschnitt ab ca. 1,90 m unter Grundstücksoberkante gerechnet werden. Schwankungen des Wasserstandes sind hierbei nicht auszuschließen.
zu 1) Ich lese in den allgemeinen Baubeschreibungen der Bauträger, dass eine Bodentragfähigkeit von 200KN/m². Reicht der oben genannte Wert somit nicht aus so dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen?
zu 2) Ich bin mir nicht sicher, aber geht eventuell aus den ermittelten Werten hervor, dass mit einem "feuchten" Erdreich/Untergrund gerechnet werden muss? Wir planen keinen Keller, aber dennoch?
Wie deutet ihr beide Punkte aus dem Gutachten? Über Rückmeldungen und Tipps würden meine Frau und ich uns sehr freuen.
meine Frau und ich möchten ein Haus bauen. Wir haben bereits ein Grundstück ausgesucht und auch reserviert. Das Grundstück ist bereits mit Füllsand gefüllt und verdichtet. Da es sich um ein Neubaugebiet handelt, hat die erschließende Baufirma auch ein Bodengutachten für das Grundstück vorlegen können.
Diesbezüglich habe ich 2 Fragen:
1. Das Gutachten besagt folgendes: Die zulässige Sohlpressung wurde für ein Streifenfundament mit b = 0,50 m und t = 0,80 m mit σzul = 160 kN/m²
errechnet.
2. Grundwasser Im Rahmen der Baugrunduntersuchungen wurde im Bereich des Baufeldes Grundwasser in ca. 1,00 m Tiefe unter ehem. Grundstücksoberkante angeschnitten. Dies entspricht einer Tiefe von ca. 7,80 m NN. Entsprechend der durchgeführten Geländeanhebung muss mit Grundwasseranschnitt ab ca. 1,90 m unter Grundstücksoberkante gerechnet werden. Schwankungen des Wasserstandes sind hierbei nicht auszuschließen.
zu 1) Ich lese in den allgemeinen Baubeschreibungen der Bauträger, dass eine Bodentragfähigkeit von 200KN/m². Reicht der oben genannte Wert somit nicht aus so dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen?
zu 2) Ich bin mir nicht sicher, aber geht eventuell aus den ermittelten Werten hervor, dass mit einem "feuchten" Erdreich/Untergrund gerechnet werden muss? Wir planen keinen Keller, aber dennoch?
Wie deutet ihr beide Punkte aus dem Gutachten? Über Rückmeldungen und Tipps würden meine Frau und ich uns sehr freuen.