Wie weit entfernt soll denn dein Haus gebaut werden. Diese Überdachung hat eine eigene Abstandsfläche auf eurem Grund von 3m (2,5m in BaWü). Dazu kommt dann die Abstandsfläche von eurem Haus, also nochmal mindestens 3m. D.h. euer Haus müsste von der Grenze mindestens 6m entfernt stehen, um überhaupt genehmigungsfähig zu sein.Am besten wäre es ja wenn es direkt bei der Prüfung unseres Bauantrags auffällt aber keine Ahnung ob dabei aus sowas geachtet wird.
Danke schon einmal für den Hinweis. Das Haus steht weiter weg. Wir haben aber an der Stelle eine genehmigungspflichtige Garage geplant (>50qm, höher als 3m). D.h. auch wenn das ein Schwarzbau wäre würde mein Bauantrag abgelehnt? Eine Baulast ist nämlich definitiv nicht auf unserem Grundstück eingetragen, von daher kann es ja eigentlich nichts Genehmigtes sein. Es sein denn die Überdachung gilt als Carport.Wie weit entfernt soll denn dein Haus gebaut werden. Diese Überdachung hat eine eigene Abstandsfläche auf eurem Grund von 3m (2,5m in BaWü). Dazu kommt dann die Abstandsfläche von eurem Haus, also nochmal mindestens 3m. D.h. euer Haus müsste von der Grenze mindestens 6m entfernt stehen, um überhaupt genehmigungsfähig zu sein.
Wenn es auffällt und euer Haus nur 5m von der Grenze entfernt ist, wird euer Bauantrag dann erstmal abgelehnt. Vermutlich kostenpflichtig!
Ja, weil die Abstandsflächen u.a. den Sinn von Brandschutz erfüllen sollen. Verwaltungsrechtlich wäre dein genehmigungspflichtiger Bau dort nicht genehmigungsfähig. Zivilrechtlich kannst du den Nachbarn zu Rückbau auffordern.D.h. auch wenn das ein Schwarzbau wäre würde mein Bauantrag abgelehnt?
Man könnte sich vorstellen, die Überdachung als Carport gelten zu lassen (vorne und hinten offen). Dann sind aber immer noch die 9m überschritten und damit werden wieder Abstandsflächen ausgelöst. Ob man das frei definieren kann, und dann für die hintere Garage/Schuppen eine Abstandsflächenübernahme arrangiert, ist sicher eine spannende Frage.Es sein denn die Überdachung gilt als Carport.