Von einem dunklen Abstellkeller sprach ich ja nicht, es darf ja gerne auch ein bewohntes UG sein. Nur davon, daß man unter einen talseitig eine Geschosshöhe über dem Terrain schwebenden Erdgeschossboden nicht einfach Stelzen stellen wird, sondern geschlossene Wände, zwischen denen man (wie auch immer genutzten) Raum baut.Obwohl ein Hanggrundstück nicht vorschreibt, einen dunklen Keller für mehr Abstellfläche zu generieren,
Tja, und ist das ein Keller oder ein Untergeschoss?Von einem dunklen Abstellkeller sprach ich ja nicht, es darf ja gerne auch ein bewohntes UG sein. Nur davon, daß man unter einen talseitig eine Geschosshöhe über dem Terrain schwebenden Erdgeschossboden nicht einfach Stelzen stellen wird, sondern geschlossene Wände, zwischen denen man (wie auch immer genutzten) Raum baut.
Wie weit dem TE das zu differenzieren ein Bedürfnis ist, ist insofern nicht erkennbar, da er an anderer Stelle ein Souterrain als Hochkeller bezeichnet. Ich denke, der "Volksmund" der Foren-Community wird ebenso oft ein Untergeschoss einen Keller nennen, wie einen Kniestock einen Drempel, oder ein Zwerchhaus eine Gaube.Tja, und ist das ein Keller oder ein Untergeschoss?