Interpretation Baugrunduntersuchung

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C

Cronos86

So, bodenplatte... machen wir es einfach. Die Auffüllungen bis 1 m sollten entfernt werden. Geogitter rein und mit Frostschutz 00/32 oder 00/45 auffüllen. MIND. 50 cm überstand und dann mit 45 Grad ablöschen. Bei der NHN Höhe sollte das zur Frostsicherheit genügen. Das müsste aber auch im Gutachten stehen.

Bodenplatte nach DIN 18533 W1.1-E abdichten(Bodenfeuchte).

Entwässerung der Dachflächen an den Kanal, da wirst nicht drum rum kommen.

Bettungsmodul kannst dann etwa mit 15 MN/m³ annehmen.

So muss Kinder ins Bett bringen, überlege was es noch wichtiges gibt. Aber das wäre so meine Empfehlung.
 
Y

ypg

Hallo WilderSueden,

das Bodengutachten wurde von einem Ingenieur Büro für Geotechnik gemacht. Aber eventuell verstehe ich auch deine Frage falsch? Interessiert dich welches Büro es tatsählich gemacht hat?
Mir stellte sich die gleiche Frage. Es war ersichtlich, dass es nicht um ein spezielles Grundstück geht. Deshalb ging man davon aus, dass es sich um ein Bodengrundgutachten eines Neubaugebietes handelt, wo meist ziemlich viele Häuser gebaut werden sollen. Dann wäre das Gutachten nicht viel wert, weil zu allgemein gehalten. Man rät dann zu einem eigenen Gutachten.
Allerdings hat dieses Gutachten die Qualität wie ein eigenes.
Das Grundstück selbst wird von einem Bauträger verkauft der auf dem Grundstück 2 Einfamilienhaus bauen wollte.
Dann wäre er Dein Ansprechpartner.
Wird das Haus vom BT zu einem festen Preis inkl. Erdarbeiten angeboten?
 
WilderSueden

WilderSueden

das Bodengutachten wurde von einem Ingenieur Büro für Geotechnik gemacht. Aber eventuell verstehe ich auch deine Frage falsch? Interessiert dich welches Büro es tatsählich gemacht hat?
Es geht eher darum, dass man (sofern man das weiß ;) ) sich in der Regel bei der Gemeinde auch ein Bodengutachten abholen kann, dass diese zur Erschließung gemacht hat. So eine Straße baut man ja auch nicht auf gut Glück. Da sind dann natürlich die Proben irgendwo im Gebiet und ziemlich sicher nicht dort, wo man sein Haus hat. Oder du hast das Gutachten von irgendeinem Nachbarn bekommen.
Hier reden wir von einem Bauträger, da baust du nicht, sondern kaufst ein Haus. Entsprechend sind Mehraufwände durch den Baugrund nicht dein Problem. Das hat der BT in seinem Angebot einzurechnen. Einfluss auf die Art der Gründung hast du hier übrigens auch nicht, das entscheidet der BT. Du musst nur schauen bzw. durch einen Sachverständigen schauen lassen, dass nicht gepfuscht wird.
 
Tolentino

Tolentino

So wie der TE schreibt handelt es sich höchstwahrscheinlich um keinen echten Bauträger im Sinne Baugesetzbuch, sondern um einen verkappten Bauträger, also einen GU/GÜ der irgendwie an ein Grundstück gekommen ist, dass er mit Bauträgerzwang verkauft. Aber es wird einen separaten Vertrag für den Bau eines Hauses geben.
Also worst of two worlds, Grundwerwerbsteuer aufs Haus zahlen, aber trotzdem Bauherr mit allen Pflichten schon während der Bauphase sein (bauseits).
Leider ist dieses Modell sehr verbreitet und besagte GUs/GÜs bezeichnen sich selbst auch noch fälschlicherweise als Bauträger.
Keine Ahnung wie dieses Gebahren noch nicht als Umgehung von geltendem Recht identifiziert wurde. Wenn ich ne rote Ampel über nen Parkplatz umfahre, kann ich ja auch den Punkt kriegen.
 
11ant

11ant

Hier reden wir von einem Bauträger, da baust du nicht, sondern kaufst ein Haus. Entsprechend sind Mehraufwände durch den Baugrund nicht dein Problem. Das hat der BT in seinem Angebot einzurechnen. Einfluss auf die Art der Gründung hast du hier übrigens auch nicht, das entscheidet der BT. Du musst nur schauen bzw. durch einen Sachverständigen schauen lassen, dass nicht gepfuscht wird.
So wie der TE schreibt handelt es sich höchstwahrscheinlich um keinen echten Bauträger im Sinne Baugesetzbuch, sondern um einen verkappten Bauträger, also einen GU/GÜ der irgendwie an ein Grundstück gekommen ist, dass er mit Bauträgerzwang verkauft. Aber es wird einen separaten Vertrag für den Bau eines Hauses geben.
Ich teile Eure Interpretation nicht, sondern lese
Das Grundstück selbst wird von einem Bauträger verkauft der auf dem Grundstück 2 Einfamilienhaus bauen wollte.
als ein Grundstück, welches zur freien Bebauung durch den TE in eigener Regie zur Debatte steht; lediglich der Verkäufer / Vorbesitzer ist als BT tätig (hier aber nicht Gegenstand des Geschäftes mit dem TE). Der derzeitige Eigentümer hat den Plan es bebaut zu verkaufen aufgegeben und verwertet es nun stattdessen durch unbebauten Weiterverkauf. Momentan kommen viele Grundstücke wieder auf den Markt, weil ein gewerbsmäßiger Erwerber sein Bebauungsprojekt aufgegeben hat. Bei solchen kleinen Einheiten wie hier geht es dann eben einmal nicht an eine Abschreibungsmaschinenholding, sondern an einen privaten "Endverbraucher".
 
Zuletzt aktualisiert 14.05.2024
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