Finanzierungsbestätigung für Eigenkapital

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F

Fuchur

Aber der Vertrag ist doch schon unterschrieben und sieht wohl keine Fertigstellungsbürgschaft vor - sonst gäbe es das Problem nicht. Jetzt wird er sich kaum darauf einlassen. Town & Country handhabt das auch so, hatte lange mit denen verhandelt. Es gab keinerlei Entgegenkommen oder alternative Vorschläge, auch keine Fertigstellungsbürgschaft - bei mir allerdings vor Vertragsschluss und damit kam es nie zum Vertrag.
 
K

KarstenausNRW

und sieht wohl keine Fertigstellungsbürgschaft vor
Davon ist hier auch gar nicht die Rede. Es geht um eine Anzahlungsbürgschaft. Die hat mit einer Fertigstellungsbürgschaft nichts zu tun.

Und der GU hat doch selbst vorgeschlagen, dass das Eigenkapital als Anzahlung eingebracht werden könnte. Und was genau im Vertrag steht, wurde noch gar nicht gesagt. Darüber diskutieren wir ja auch nicht - auch wenn dort ggf. eine Lösung drin stehen könnte.

Man könnte das Eigenkapital auch auf ein Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung einzahlen. Dann haben beide Parteien die Sicherheit, dass das Eigenkapital nicht vorenthalten oder außerhalb des Bauvorhabens verwendet wird. Es gibt genug pragmatische Lösungsmöglichkeiten. Als Banker habe ich allerdings nie eine Finanzierungsbestätigung über die Finanzierungssumme hinaus abgegeben - egal bei welchem Bauunternehmen. Und es hat sich immer eine gute Lösung finden lassen.
 
Y

ypg

Richtig, das GU möchte eine Finanzierungsbestätigung für die komplette Bausumme.
unsere finanzierende Bank hat von uns ein offizielles Dokument der Hausbank bekommen, worin das eingesetzte Barvermögen, also die liquiden Mittel, aufgelistet sind. Somit hat sie unserer Kalkulation zugestimmt und dem GU auch irgend so ein Dokument überreicht. Bzw uns, welches wir weitergeben konnten.
Wir würden gerne die letzten Raten für den Hausbau aus Eigenkapital finanzieren
Wir dachten, wir zahlen die letzen Raten aus Eigenkapital, damit wir früher in der Tilgungsphase kommen + wir haben eventuell noch einen Druckmittel bei der Übergabe, wenn es Mängel gibt.
Das machen die finanzierenden Banken kaum mit. Ja, man kann etwas zurückbehalten, gerade auch zb für Pflasterarbeiten etc., aber vom Grundsatz wird erwartet, dass der Hauptteil des EKs zuerst verbraucht wird, bevor das Fremdkapital ausbezahlt wird.
 
Y

ypg

Also unserer Bank ist das komplett egal. Gibt es da Vorgaben?!
Das kann jede Bank selbst bestimmen, ist aber recht ungewöhnlich, wenn sie erst die Finanzierung vorstreckt und der Verbraucher/Bauherr verprasst seine eigenen Barmittel eventuell für andere Sachen. Dann gibt es ein halbes finanziertes Haus und aus, die Maus.
vielleicht spielt bei Eurer Finanzierung das Eigenkapital keine größere Rolle im Vergleich zum Kredit? Bei uns zb war das Verhältnis 1/3 2/3.
 
S

sysrun80

vielleicht spielt bei Eurer Finanzierung das Eigenkapital keine größere Rolle im Vergleich zum Kredit? Bei uns zb war das Verhältnis 1/3 2/3.
Wir haben 1/3 Eigenkapital. Und der GU wollte auch keinen Nachweis haben und ist bereits fröhlich am bauen. Muss ich mir Sorgen machen? :oops: (Möche den Thread auch jetzt nicht kapern - wundert mich nur)
 
Zuletzt aktualisiert 18.05.2024
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