A
Alicante
Hallo zusammen,
wir würden mit einem Generalunternehmer arbeiten. Wir kaufen das Grundstück direkt vom Eigentümer und dann bauen wir mit Generalunternehmer. Er schlägt folgenden Zahlungsplan vor in Anlehnung an Makler- und Bauträgerverordnung (Vertrag tritt erst in Kraft mit Baugenehmigung bzw. vorhandenem Bebauungsplan):
1. AZ Vor Erstellung Planung 9 %
2. AZ Nach Abbruch / Rodung 5 %
3. AZ Nach Einrichten der Baustelle und Fertigstellung der Erdarbeiten 11 %
4. AZ Nach Fertigstellung der Bodenplatte 7 %
5. AZ Nach Fertigstellung Decke Kellergeschoss 6 %
6. AZ Nach Fertigstellung Decke Erdgeschoss 6 %
7. AZ Nach Fertigstellung Decke Obergeschoss 6 %
8. AZ Nach Fertigstellung Rohbau 9 %
9. AZ Nach Fertigstellung Zimmermannsarbeiten 3 %
10. AZ Nach Fertigstellung Dachdeckerarbeiten 3 %
11. AZ Nach Einbau der Fenster 8 %
12. AZ Nach Fertigstellung Rohinstallation 7 %
13. AZ Nach Fertigstellung Innenputz 9,5 %
14. AZ Nach Fertigstellung Estrich 7 %
15. AZ Nach Abnahme, Restmängelbeseitigung und Bezugsfertigkeit 3,5 %
Was meint ihr dazu?
Wir hatten Sorge, weil nach Estrich fast nichts mehr offen ist, aber doch Sanitär, Türen, Fliesen usw fehlen.
Der GU erklärte uns, dass wir nie in Vorleistung gehen.
Die Kosten für die Elektroarbeiten, Heizungsarbeiten, Sanitär, Innentreppen, Türen, Zuwegung und Fliesen sind in den Zahlungen 12. – 14. beinhaltet. Der Außenputz ist bei den Innenputzarbeiten Punkt 13 mit eingerechnet.
Der Zahlungsplan kann nie alle Gewerke beinhalten, deshalb werden diese in Max. 15 Zahlungen zusammengefasst.
Die letzte Rate (15. Zahlung 3,5% der Gesamtsumme) ist erst nach Beseitigung aller Mängel zur Zahlung fällig.
Es klingt logisch, aber ich bin unerfahren und irgendwie doch misstrauisch. Danke für Feedback.
wir würden mit einem Generalunternehmer arbeiten. Wir kaufen das Grundstück direkt vom Eigentümer und dann bauen wir mit Generalunternehmer. Er schlägt folgenden Zahlungsplan vor in Anlehnung an Makler- und Bauträgerverordnung (Vertrag tritt erst in Kraft mit Baugenehmigung bzw. vorhandenem Bebauungsplan):
1. AZ Vor Erstellung Planung 9 %
2. AZ Nach Abbruch / Rodung 5 %
3. AZ Nach Einrichten der Baustelle und Fertigstellung der Erdarbeiten 11 %
4. AZ Nach Fertigstellung der Bodenplatte 7 %
5. AZ Nach Fertigstellung Decke Kellergeschoss 6 %
6. AZ Nach Fertigstellung Decke Erdgeschoss 6 %
7. AZ Nach Fertigstellung Decke Obergeschoss 6 %
8. AZ Nach Fertigstellung Rohbau 9 %
9. AZ Nach Fertigstellung Zimmermannsarbeiten 3 %
10. AZ Nach Fertigstellung Dachdeckerarbeiten 3 %
11. AZ Nach Einbau der Fenster 8 %
12. AZ Nach Fertigstellung Rohinstallation 7 %
13. AZ Nach Fertigstellung Innenputz 9,5 %
14. AZ Nach Fertigstellung Estrich 7 %
15. AZ Nach Abnahme, Restmängelbeseitigung und Bezugsfertigkeit 3,5 %
Was meint ihr dazu?
Wir hatten Sorge, weil nach Estrich fast nichts mehr offen ist, aber doch Sanitär, Türen, Fliesen usw fehlen.
Der GU erklärte uns, dass wir nie in Vorleistung gehen.
Die Kosten für die Elektroarbeiten, Heizungsarbeiten, Sanitär, Innentreppen, Türen, Zuwegung und Fliesen sind in den Zahlungen 12. – 14. beinhaltet. Der Außenputz ist bei den Innenputzarbeiten Punkt 13 mit eingerechnet.
Der Zahlungsplan kann nie alle Gewerke beinhalten, deshalb werden diese in Max. 15 Zahlungen zusammengefasst.
Die letzte Rate (15. Zahlung 3,5% der Gesamtsumme) ist erst nach Beseitigung aller Mängel zur Zahlung fällig.
Es klingt logisch, aber ich bin unerfahren und irgendwie doch misstrauisch. Danke für Feedback.