A
amiyou84
Hallo Hausbau-Forum,
wir planen ein Neubauhaus mit direktem Zugang zur Garage. Die Garage steht laut aktuellem Plan direkt an der Grenze. Der Bauantrag wurde eingereicht, aber das Bauamt ist nicht zufrieden mit dem Plan.
Vom Bauamt haben wir die Nachricht erhalten, dass das so nicht zulässig ist und wir laut §6 Abs. 5 Landesbauordnung einen Abstand von 3 m zur Grenze einhalten müssen, weil es bei der geplanten Garage es nicht um eine begünstigte Garage nach §6 Abs. 7 Nr. 1 Landesbauordnung es sich handelt.
Aufgrund der Verbindung zum Haus soll es sich wohl um kein selbstständiges Gebäude mehr handeln uns somit zum Haus gehören. Es wurde noch auf "OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009, 1 A 10050/09" verwiesen.
Können diese Regelungen irgendwie umgangen werden oder gibt es gar aktuellere Regelungen als die von 2009? Ich frage mich auch, warum auf eine Regeluns aus Rheinland-.Pfalz verwiesen wurde, obwohl in Schleswig-Holstein gebaut werden soll.
Könnt ihr mir da helfen?
Vielen Dank.
wir planen ein Neubauhaus mit direktem Zugang zur Garage. Die Garage steht laut aktuellem Plan direkt an der Grenze. Der Bauantrag wurde eingereicht, aber das Bauamt ist nicht zufrieden mit dem Plan.
Vom Bauamt haben wir die Nachricht erhalten, dass das so nicht zulässig ist und wir laut §6 Abs. 5 Landesbauordnung einen Abstand von 3 m zur Grenze einhalten müssen, weil es bei der geplanten Garage es nicht um eine begünstigte Garage nach §6 Abs. 7 Nr. 1 Landesbauordnung es sich handelt.
Aufgrund der Verbindung zum Haus soll es sich wohl um kein selbstständiges Gebäude mehr handeln uns somit zum Haus gehören. Es wurde noch auf "OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009, 1 A 10050/09" verwiesen.
Können diese Regelungen irgendwie umgangen werden oder gibt es gar aktuellere Regelungen als die von 2009? Ich frage mich auch, warum auf eine Regeluns aus Rheinland-.Pfalz verwiesen wurde, obwohl in Schleswig-Holstein gebaut werden soll.
Könnt ihr mir da helfen?
Vielen Dank.