Der Abstand kann wesentlich geringer sein, wenn es einen Bebauungsplan gibt. Bei uns im Ort grenzen Häuser und Garagen direkt an den Wald.Hallo zusammen.
Ich weiß das es rechtlich einen Mindestabstand von 30 Metern von Neubauten zum Wald gibt.
Ist dieser Abstand auch bei einer Garage oder Carport einzuhalten?
Das sollte Deine Frage beantworten... Die Beurteilung darüber, inwieweit das beantragte Bauvorhaben ein Gebäude in diesem Sinne darstellt, obliegt der Bauverwaltung. "
Nein!Ich mag diese Behördensätze. Kann alles bedeuten, oder auch nichts.