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ᐅ Zwei Türen zur Diele berühren sich


Erstellt am: 06.03.20 17:02

11ant06.03.20 21:04
Leonbra schrieb:

Immerhin handelt es sich ja auch um den Fluchtweg.
Null Drama. Aus einem Abstellraum flüchtet man nicht, ein Abstellraum ist kein Aufenthaltsraum. Das ist wie vorgesehen die einzig praktikable Variante. Wenn der Planer sonst auch so klug ist, dann Glückwunsch, das ist bei Bauträgern nicht Standard.
Vicky Pedia06.03.20 21:25
11ant schrieb:

Null Drama. Aus einem Abstellraum flüchtet man nicht, ein Abstellraum ist kein Aufenthaltsraum. Das ist wie vorgesehen die einzig praktikable Variante. Wenn der Planer sonst auch so klug ist, dann Glückwunsch, das ist bei Bauträgern nicht Standard.
Leider Aufgabenstellung nicht verstanden! Es geht um den Weg aus dem Wohnraum, der dur eine Nebentür versperrt sein könnte! generell dürfen bei nem Neubau Türen nicht aneinender schlagen.
Fummelbrett!06.03.20 22:07
Wäre eine Schiebetür zum Wohnraum eine Möglichkeit?
guckuck206.03.20 22:15
Fummelbrett! schrieb:

Wäre eine Schiebetür zum Wohnraum eine Möglichkeit?

Siehe Grundriss.
Wo sollte die laufen?

Einfach weg mit der Tür.
Vicky Pedia schrieb:

Leider Aufgabenstellung nicht verstanden! Es geht um den Weg aus dem Wohnraum, der dur eine Nebentür versperrt sein könnte! generell dürfen bei nem Neubau Türen nicht aneinender schlagen.

Nicht für jede menschliche Dummheit gibts eine Vorschrift, die diese verhindert.
Komm nicht mit Brandschutz. Wenn es danach ginge, dürfte die Wohnungstür nur nach außen öffnen und der Flur wäre zu schmal, es dürfte dort nichts gestellt werden usw.
Vicky Pedia06.03.20 22:30
Cool, Brandschutz nicht so wichtig! So ne Meinung von "Fachleuten" ist .... urteilz selbst!
Die Türen dürfen weder sich berühren oder gar verkeilen!"
Die Lösung muss doch aber der Auftragnahmer bieten und nicht das Forum!
Insofern: Mangel anzeigen und die kostenfreie Beseitigung fordern!
ypg06.03.20 22:52
hat absolut recht: wenn Ihr Euch auf irgendwelche seltene Konstellationen berufen wollt, dann beruft Euch auf den eigenen Rettungsweg, der optimal nach außen aufgehen gehen soll.
Vicky Pedia schrieb:

Na schon mit dem Argument "Fluchtweg" darf es nicht sein, da ich "ungehindert" flüchten können muss.
In der Regel wird die Abstellraumtür geschlossen sein. Darauf kann sich ein BT/BU/GU oder wer auch immer berufen.
Leonbra schrieb:

Wir fragen uns nur auch, wie das mit dem Bauträger weitergeht. Jede DIN-Norm hat ja auch Tolleranzen und natürlich darf eine Tür Grundstück. auch ein paar cm weiter links oder rechts sein - aber doch nur, solange sie dann nicht mit einer anderen Tür kollidiert, oder?
Worum geht es denn tatsächlich?
Gibt es anderen Ärger mit dem BT? Oder sonst gar keine Sorgen?
Lasst die Kirche im Dorf oder die Flurtür weg. Ich seh persönlich den Sinn der Tür in diesem Grundriss nicht, den ihr ja wahrscheinlich auch bei Vertrag gesehen und unterschrieben habt?! Insofern wird eine Reklamation schwierig.
Aber apropos Fluchtweg: es gibt hier viele Meinungen, die nie eine Badtür nach innen planen würden. Denn wenn dort erst mal jemand im Bad vorliegt, bekommt man sie nicht mal so einfach auf. Auch das halte ich für übertrieben, aber wer weiß... wenn man erst mal dort liegt, ist es zu spät.
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