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Wastl
Es scheint sich etwas an der Gesetzeslage zu ändern:
Wie die Bankenlobby einen Minister dazu bringt, die Rechte ihrer Kunden zu beschneiden
3. Teil: Welches Ausschussmitglied öffnete die Hintertür?
Denn die Regelung für die bereits abgeschlossenen Kredite war im ursprünglichen Entwurf für das geplante Gesetz, den das Justizministerium im August in Umlauf brachte, noch gar nicht zu finden - sie wurde erst im Nachhinein und auf Umwegen in das Papier aufgenommen. Der Sprecher des Ministeriums teilt zwar mit, eine Regel für Altverträge sei zunächst lediglich "im Gespräch gewesen". Beobachtern zufolge planten die Entscheider im Justizministerium jedoch von Anfang an, die Widerrufsmöglichkeiten nicht nur für künftige, sondern auch für bereits bestehende Kreditverträge zu ändern.
Dennoch kam der fragliche Passus erst durch die Hintertür in die Gesetzgebung. Eine solche Anregung findet sich erstmals Mitte September, und zwar in der Bundesrats-Drucksache Nr. 359/1/15. Das Gremium, das darin vorschlägt, auch für bestehende Kredite das Widerrufsrecht zu begrenzen, ist der "Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung". Die Empfehlung wurde kurz darauf vom Bundesrat aufgegriffen, und zwar ohne dass es darüber eine Aussprache oder Diskussion gegeben hätte, wie dem entsprechenden Sitzungsprotokoll zu entnehmen ist.
Welches der 18 Mitglieder des "Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung" wiederum ursprünglich den fraglichen Vorschlag gemacht hat, lässt sich gegenwärtig nur schwer ermitteln. Die Ausschusssitzungen sind vertraulich, die Protokolle werden erst nach zwei Legislaturperioden veröffentlicht. Gesprächsanfragen bei verschiedenen Ausschussmitgliedern wurden von diesen nicht beantwortet. Auch vom Bundesrat sowie dem Bundesjustizministerium war dazu keine weitere Information zu bekommen.
So gelingt es der Politik, dass eine spannende Frage vorerst kaum zu beantworten ist: Welcher Volksvertreter war es, der persönlich dafür sorgte, dass der Wunsch der Banken und Sparkassen ins Gesetz kommt?
Quelle: Manager Magazin
Wie die Bankenlobby einen Minister dazu bringt, die Rechte ihrer Kunden zu beschneiden
3. Teil: Welches Ausschussmitglied öffnete die Hintertür?
Denn die Regelung für die bereits abgeschlossenen Kredite war im ursprünglichen Entwurf für das geplante Gesetz, den das Justizministerium im August in Umlauf brachte, noch gar nicht zu finden - sie wurde erst im Nachhinein und auf Umwegen in das Papier aufgenommen. Der Sprecher des Ministeriums teilt zwar mit, eine Regel für Altverträge sei zunächst lediglich "im Gespräch gewesen". Beobachtern zufolge planten die Entscheider im Justizministerium jedoch von Anfang an, die Widerrufsmöglichkeiten nicht nur für künftige, sondern auch für bereits bestehende Kreditverträge zu ändern.
Dennoch kam der fragliche Passus erst durch die Hintertür in die Gesetzgebung. Eine solche Anregung findet sich erstmals Mitte September, und zwar in der Bundesrats-Drucksache Nr. 359/1/15. Das Gremium, das darin vorschlägt, auch für bestehende Kredite das Widerrufsrecht zu begrenzen, ist der "Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung". Die Empfehlung wurde kurz darauf vom Bundesrat aufgegriffen, und zwar ohne dass es darüber eine Aussprache oder Diskussion gegeben hätte, wie dem entsprechenden Sitzungsprotokoll zu entnehmen ist.
Welches der 18 Mitglieder des "Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung" wiederum ursprünglich den fraglichen Vorschlag gemacht hat, lässt sich gegenwärtig nur schwer ermitteln. Die Ausschusssitzungen sind vertraulich, die Protokolle werden erst nach zwei Legislaturperioden veröffentlicht. Gesprächsanfragen bei verschiedenen Ausschussmitgliedern wurden von diesen nicht beantwortet. Auch vom Bundesrat sowie dem Bundesjustizministerium war dazu keine weitere Information zu bekommen.
So gelingt es der Politik, dass eine spannende Frage vorerst kaum zu beantworten ist: Welcher Volksvertreter war es, der persönlich dafür sorgte, dass der Wunsch der Banken und Sparkassen ins Gesetz kommt?
Quelle: Manager Magazin