Zins der Baufinanzierung bei der Ing-Diba halbiert

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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toxicmolotof

Wenn es kein Schadenersatz ist, dann nenne es nicht so, denn es führt zu falschen Annahmen. Es handelt sich um einen vereinbarten Zinsausgleich im Rahmen eines Vergleichs. Kein Gericht würde einen Schadenersatzanspruch so ermitteln/prüfen. Und auch kein Anwalt eines Kreditnehmers.

Solche Dinge führen zu Formulierungen auf oder unter Bildzeitungsniveau.

Umd du kannst gerne die komplexen Berechnungen auspacken, sofern du dazu in der Lage bist. Ich bin der Finamzmathematik mächtig. Und deine Erklärung kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen. Hast du ein Urteil zu deinem Beispiel parat?

Und du bist mir immer noch Quellen schuldig und einer Belegung für die 300 Banken.
 
Musketier

Musketier

@toxicmolotow
Ich hab mir spaßeshalber mal ein Urteil (LG_Ulm_O_343_13) dazu durchgelesen.

Kurzfassung
Die Kläger beantragen mit dem Widerruf die Rückabwicklung des Darlehens (Zinssatz 5,1%).
Der durchschnittliche Zinssatz zu Vertragsabschluss betrug 5,17%.
Für die Verzinsung des rückabgewickelten Darlehens beantragen die Kläger den jeweils gültigen durchschnittlichen Zinssatz laut Zinsstatistik der Bundesbank zu nutzen und die Differenz zu den selbst gezahlten Zinsen (5,1%) zurückzuzahlen.

Urteil
Das Darlehen wird zwar komplett rückabgewickelt. Zur Berechnung des "Schadenersatzes" für das Zurverfügungstellen des Geldes durch die Bank wird aber der Zinssatz zu Beginn des Vertrages genutzt, also die gleiche Verzinsung wie bisher auch.
Der Vorteil für den Kreditnehmer ist nur, dass er vorzeitig aus dem Vertrag herausgekommen ist und für Verlängerungen jetzt einen günstigeren Zinssatz bekommt.



Es ist natürlich möglich, dass bei einigen Urteilen die Kläger auch mit den Zinsforderungen Erfolg hatten.
Wenn es solche Urteile gibt, wäre es genauso, wie Baufuch2 geschrieben hätte.
 
T

toxicmolotof

Oh, welch Überraschung. Aber da merkst du wohin der Hase läuft. Das was Baufuchs2 dort erklärt ist nicht praktikabel und lässt sich für die Vergangenheit kaum so durchsetzen.
 
B

Baufuchs2

Finde deine kritische Herangehensweise ja gut, aber wir müssen schon bei der Wahrheit bleiben: Ich habe nie behauptet, dass der Weg zu einer Rückabwicklung einfach ist oder gar ein Selbstläufer. Ich habe lediglich den theoretischen Weg verdeutlicht.

Deswegen habe ich ja anhand meines Falles geschildert, dass ein Vergleich zur Halbierung der Zinsen unter gewissen Voraussetzungen zu erreichen ist. Eine vollständige Rückabwicklung ist im Normalfall nicht realistisch. Das habe ich auch nie behauptet. Aber es ist ein Drohszenario für die Bank, das dazu führt, dass etliche Kreditinstitute zu einem Kompromiss bereit sind, der im Endeffekt zu einer Ersparnis für die Zukunft führt - aber nicht zu einer Kompensationszahlung für die Vergangenheit.

Wer Urteile sucht, der findet jede Menge davon auf der Website der Stiftung Warentest. Leider geht in den seltensten Fällen konkret hervor, was geurteilt wurde. Aus den Stichworten kann man aber häufig erkennen, in welche Richtung es geht.

Ach ja, die Zahl der Kreditinstitute. Ich habe keine Ahnung, wie viele es in Deutschland genau gibt. Aber ich habe mich an dem orientiert, was ich auf einer Seite gelesen habe. Dort steht:

Vergleichen Sie mit uns mehr als 300 Anbieter für Baufinanzierungen und profitieren Sie von günstigen Zinsen und kompetenter Beratung.

Da sind sicherlich auch etliche Institute darunter, die nur regional finanzieren und daher nicht für jedermann in Frage kommen.

Die Kernaussage ist, dass auch Kunden, die einen Kreditvertrag widerrufen haben, bei entsprechender Bonität keine Angst davor haben sollten, keine neue Finanzierung zu bekommen.

Auch hier hilft ein Blick auf die Website der Stiftung Warentest. Dort heißt es:

Finanztest hat bei 76 Baufinanzierern und Vermittlern systematisch nachgefragt. Das erfreuliche Ergebnis: 36 Anbieter und Vermittler machen auch Schuldnern Kreditangebote, die ihren aktuellen Kredit widerrufen wollen.
 
T

toxicmolotof

Es ist aber alles nur eine Seite der Medaille und 50% Kreditablehnung sind eine sehr hohe Quote. Alles andere als erfreulich.

Der entstandene Schaden wird am langen Ende immer von allen Kunden irgendwie irgendwo getragen. Also wird so etwas zukünftig eingepreist bei allen Angeboten.

Man könnte jetzt daher ketzerisch sagen: Vielen Dank für dein Verhalten. Wegen Dir dürfen jetzt alle neuen Finanzierungen ein Stück mehr bezahlen.

Und dein Drohszenario ist, wie oben dargestellt, ziemlich konstruiert und wird von jedem, der halbwegs logisch denken kann, enttarnt.

Ohne Grund führe ich diese Diskussion hier nicht so weit.
 
B

Baufuchs2

Dass die Bauzinsen wegen des Widerrufsjokers steigen, ist meines Erachtens Unsinn. Drei Gründe dafür:

1. Die fehlerhaften Fälle liegen in der Vergangenheit. Neue Kredite weisen keine falschen Widerrufsbelehrungen mehr auf, da haben die Banken dazu gelernt. Es gibt also keinen Grund, einen Risikozuschlag einzupreisen.

2. Der Markt für private Baufinanzierungen ist heftig umkämpft. Es gibt keinen Raum für irgendwelche Abstraf-Aktionen. Wer das macht, verliert Geschäft. Gute Bonitäten bekommen exzellente Konditionen. Schwache Bonitäten werden nicht oder nur zu teuren Konditionen finanziert. Aber das hat nichts mit dem Widerruf zu tun, sondern mit den strengeren Eigenkapitalvorschriften für Banken.

3. Durch das Niedrigzins-Umfeld kommen neue Anbieter in den Markt, allen voran Versicherungen. Die suchen händeringend nach Anlagemöglichkeiten für ihren Kapitalstock. Versicherungen finanzieren Widerrufler derzeit besonders gerne und zu attraktiven Konditionen. In der "Hauptzeit" der falschen Widerrufsbelehrungen waren die Versicherer dagegen noch kaum am Markt für Baufinanzierungen vertreten. Sie haben deshalb auch nichts zu verlieren.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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