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ᐅ Wohnkeller versus mehr Wohnfläche im EG


Erstellt am: 19.04.2022 20:36

HalloClarissa 21.04.2022 07:48
11ant schrieb:

Wirklich nur, wenn es unbedingt sein muß, denn das wäre mit Einschränkungen verbunden: es würde gehen, wenn der Teilkeller nur talseitig wäre; dann müßte er für nicht überbaute Hausanschlüsse allerdings seitlich "angefahren" werden (denn mit einem Hausanschlussraum im EG ginge die Rechnung nicht gut auf). Auf der Leitungenseite würde das bedeuten, auch den Stellplatz nur zu pflastern (der auf der anderen Seite könnte einen festen Boden haben oder gar eine Garage sein).

Dann bin ich mal gespannt.
So hatte ich es ja auch angefacht: Keller talseitig und HAR im Keller

11ant 21.04.2022 11:55
HalloClarissa schrieb:

So hatte ich es ja auch angefacht: Keller talseitig und HAR im Keller
Mein Vorschlag in Beitrag #44 ging davon aus, den HAR wegen nicht überbauter Leitungen dann auch bis an die Straßenseite durchzubauen / durchbauen zu müssen. Das ist in einer solchen Lage eigentlich auch der Königsweg - mein "Denkfehler" war allerdings, das auch wie die einzige Möglichkeit zu behandeln. Tatsächlich ist jedoch auch möglich, den HAR in einem talseitigen Teilkeller anzusiedeln. Dann ist allerdings erforderlich, ihn an eine Seite zu legen. Um die im seitlichen Bauwich geführten Leitungen nicht zu überbauen, geht über ihnen dann allerdings keine Garage oder ein gedeckter Stellplatz mit festem Boden, was man sonst gern an einer solchen Stelle platzieren würde. Sondern man muß sich dann mit einem ungedeckten Stellplatz bescheiden, dessen gepflasterter Boden im Ernstfall leicht aufnehmbar wäre. Im Bauwich der anderen Seite könnte man natürlich dennoch klassisch eine Garage aufstellen.

HalloClarissa 21.04.2022 12:41
11ant schrieb:

Mein Vorschlag in Beitrag #44 ging davon aus, den HAR wegen nicht überbauter Leitungen dann auch bis an die Straßenseite durchzubauen / durchbauen zu müssen. Das ist in einer solchen Lage eigentlich auch der Königsweg - mein "Denkfehler" war allerdings, das auch wie die einzige Möglichkeit zu behandeln. Tatsächlich ist jedoch auch möglich, den HAR in einem talseitigen Teilkeller anzusiedeln. Dann ist allerdings erforderlich, ihn an eine Seite zu legen. Um die im seitlichen Bauwich geführten Leitungen nicht zu überbauen, geht über ihnen dann allerdings keine Garage oder ein gedeckter Stellplatz mit festem Boden, was man sonst gern an einer solchen Stelle platzieren würde. Sondern man muß sich dann mit einem ungedeckten Stellplatz bescheiden, dessen gepflasterter Boden im Ernstfall leicht aufnehmbar wäre. Im Bauwich der anderen Seite könnte man natürlich dennoch klassisch eine Garage aufstellen.
Ok, das werde ich mit in die Planung aufnehmen. Jedoch können wir links/westlich vom Haus keine Einfahrt bauen, da genau dort straßenseitig die Laterne und der Telekomkasten steht ‍♀️
Eine Garage brauchen wir aber eh nicht und bei einem Carport könnte man die Steine ja aufnehmen

HalloClarissa 21.04.2022 12:58
ypg schrieb:

Relativ, genau.

So sehe ich es auch: das beste mit den Wünschen herausholen. Und auch durch eventuelle Zusatzkosten das beste und finanzgünstigste herauszuholen. Da sehe ich SplitLevel als die angenehmste Lösung an.
Gründe habe ich dazu oben schon geschrieben. Stell Dein Projekt doch mal mit allen Infos zum Grundstück, Bebauungsplan etc. im Unterforum Grundrissplanung ein. Dann hätten Ambitionierte hier auch etwas greifbares, Vorschläge zu machen.
Also meint ihr, dass Splitlevel günstiger wird als Teilkeller, der Nutz- und Wohnkeller ist und damit ja wiederum auch weitere Schuppen usw. erspart?
Muss dann die Wand zwischen Ebene Hang und Ebene Straße, da mit Erdreich in Berührung, nicht letztlich auch als Art „weiße Wanne“ ausgeführt werden?

Wieviel Meter Höhenunterschied bekommt man denn relativ unproblematisch noch mit 2 voreinander gesetzten Bodenplatten hin?

11ant 21.04.2022 13:37
HalloClarissa schrieb:

Also meint ihr, dass Splitlevel günstiger wird als Teilkeller, der Nutz- und Wohnkeller ist und damit ja wiederum auch weitere Schuppen usw. erspart?
Ich dachte, wir seien inzwischen einig, daß Euch ein Teilkeller nur für die Nutzkellerverwendung genügt (?), Split Level halte ich sowohl für ungeeignet, da ja erklärtermaßen ein rollstuhltauglicher Alterswohnsitz angestrebt ist; außerdem ist Split Level Quatsch, wenn das Gelände im Bereich der Hausgrundfläche einen Höhenunterschied von einem ganzen Stockwerk aufweist.

HalloClarissa 21.04.2022 13:51
11ant schrieb:

Ich dachte, wir seien inzwischen einig, daß Euch ein Teilkeller nur für die Nutzkellerverwendung genügt (?), Split Level halte ich sowohl für ungeeignet, da ja erklärtermaßen ein rollstuhltauglicher Alterswohnsitz angestrebt ist; außerdem ist Split Level Quatsch, wenn das Gelände im Bereich der Hausgrundfläche einen Höhenunterschied von einem ganzen Stockwerk aufweist.
Ok, also sind wir bei einem talseitigen Teilkeller (ein halber Keller kostet 75% dessen, was ein Vollkeller kostet) und sämtlicher benötigter Wohnraum bleibt im EG.

ODER, so meinen andere, ein Haus in SplitLevel, wo die benötigten Räume auf Straßenniveau sind, das Gästezimmer und der HAR/Hauswirtschaftsraum aber durchaus im unteren Level sein könnten.
Letztlich könnte man, sofern wirklich mal notwendig später aber auch so einen Treppenlift für den nicht so hohen Splitbereich einbauen.
teilkellersplitlevelgarageleitungenbauwichstellplatzhöhenunterschied