ᐅ Wohnkeller versus mehr Wohnfläche im EG
Erstellt am: 19.04.22 20:36
gutentag20.04.22 18:58
Ich habe mir die Abmessungen in den Bebauungsplan eingezeichnet. Dein Fehler ist mehr als 3 m von den Abmessungen. Die Lage des Grundstück sollte man doch eingrenzen können, z.B. gibt es einen Knick in der Baugrenze?

Das dünne blau Linie ist Dein Grundstück nach dem Vermessungsplan. Leider kann man nicht sagen, ob die Lage in O/W Richtung stimmt.
Das dünne blau Linie ist Dein Grundstück nach dem Vermessungsplan. Leider kann man nicht sagen, ob die Lage in O/W Richtung stimmt.
11ant20.04.22 19:01
HalloClarissa schrieb:
Leider schaffe ich es nicht, hier das gesamte PDF-Dokument einzufügenWir suchen gerne auch selbst, wenn Du die Gemeinde und Bebauungsplanbezeichnung sagst.HalloClarissa schrieb:
Ebenso habe ich auch gedacht: Bungalow mit Keller drunter. Nur eben möchte ich Erfahrungen hören, was preisgünstiger ist: Teil/Wohnkeller oder reiner Nutzkeller und größere HausgrundflächeWie gesagt, im konkreten Fall Teilkeller wirtschaftlich Quatsch. Also Vollkeller mit Anschlussraum im Berg und Abstellräumen für Euch, ggf. auch einem Gästezimmer und einem Hauswirtschaftsraum; der überschüssige talseitige Kellerteil wäre der Lage nach wohnkeller- also für eine Einliegerwohnung geeignet. Also sucht Euch einen Katalogbungalow, der bis auf den Abstellraum Euren Bedarf auch "auf Bodenplatte" befriedigen würde und stellt einen Nutz- und Wohnkeller drunter. Die Option "nur Nutzkeller, diesen dafür kleiner" steht hier nicht zur Debatte, das hat der Hang so entschieden. Ihr müßt also quasi Vollkeller bauen und habt die Wahl, die nicht benötigte Fläche als Einliegerwohnung zu bewirtschaften (Mehraufwand: Wohnkellerstandard für diese Räume, Stellplatz für die zweite Wohneinheit) oder als Nutzkeller über zu haben. Natürlich könnt Ihr anstatt einer Einliegerwohnung auch Lagerräume vermieten, die erfordern dann keinen Stellplatz.HalloClarissa20.04.22 19:49
gutentag schrieb:
Ich habe mir die Abmessungen in den Bebauungsplan eingezeichnet. Dein Fehler ist mehr als 3 m von den Abmessungen. Die Lage des Grundstück sollte man doch eingrenzen können, z.B. gibt es einen Knick in der Baugrenze?
[ATTACH alt="Grundstueck123.JPG"]71214[/ATTACH]
Das dünne blau Linie ist Dein Grundstück nach dem Vermessungsplan. Leider kann man nicht sagen, ob die Lage in O/W Richtung stimmt.Das Grundstück hat exakte Nordlage. Die Grundstücksgrenze ist die grüne Linie, die Baugrenze die blaue Linie. Das Grundstück hat keinen Knick und das Haus kann unter Einhaltung der 3m-Grenzen frei hingestellt werden. Der Abwasserschacht ist in der Nord-Östlichen Ecke (also ganz unten). (Grundstück 5)HalloClarissa20.04.22 19:50
11ant schrieb:
Wir suchen gerne auch selbst, wenn Du die Gemeinde und Bebauungsplanbezeichnung sagst.
Wie gesagt, im konkreten Fall Teilkeller wirtschaftlich Quatsch. Also Vollkeller mit Anschlussraum im Berg und Abstellräumen für Euch, ggf. auch einem Gästezimmer und einem Hauswirtschaftsraum; der überschüssige talseitige Kellerteil wäre der Lage nach wohnkeller- also für eine Einliegerwohnung geeignet. Also sucht Euch einen Katalogbungalow, der bis auf den Abstellraum Euren Bedarf auch "auf Bodenplatte" befriedigen würde und stellt einen Nutz- und Wohnkeller drunter. Die Option "nur Nutzkeller, diesen dafür kleiner" steht hier nicht zur Debatte, das hat der Hang so entschieden. Ihr müßt also quasi Vollkeller bauen und habt die Wahl, die nicht benötigte Fläche als Einliegerwohnung zu bewirtschaften (Mehraufwand: Wohnkellerstandard für diese Räume, Stellplatz für die zweite Wohneinheit) oder als Nutzkeller über zu haben. Natürlich könnt Ihr anstatt einer Einliegerwohnung auch Lagerräume vermieten, die erfordern dann keinen Stellplatz.Warum macht ein Teilkeller keinen Sinn? Spart man da wirklich gar nichts?HalloClarissa20.04.22 19:55
11ant schrieb:
Wir suchen gerne auch selbst, wenn Du die Gemeinde und Bebauungsplanbezeichnung sagst.
Wie gesagt, im konkreten Fall Teilkeller wirtschaftlich Quatsch. Also Vollkeller mit Anschlussraum im Berg und Abstellräumen für Euch, ggf. auch einem Gästezimmer und einem Hauswirtschaftsraum; der überschüssige talseitige Kellerteil wäre der Lage nach wohnkeller- also für eine Einliegerwohnung geeignet. Also sucht Euch einen Katalogbungalow, der bis auf den Abstellraum Euren Bedarf auch "auf Bodenplatte" befriedigen würde und stellt einen Nutz- und Wohnkeller drunter. Die Option "nur Nutzkeller, diesen dafür kleiner" steht hier nicht zur Debatte, das hat der Hang so entschieden. Ihr müßt also quasi Vollkeller bauen und habt die Wahl, die nicht benötigte Fläche als Einliegerwohnung zu bewirtschaften (Mehraufwand: Wohnkellerstandard für diese Räume, Stellplatz für die zweite Wohneinheit) oder als Nutzkeller über zu haben. Natürlich könnt Ihr anstatt einer Einliegerwohnung auch Lagerräume vermieten, die erfordern dann keinen Stellplatz.Gerne, vielleicht findest Du ja mehr:gutentag20.04.22 21:17
Ähnliche Themen