Wohnen auf Werkstatt / Garagen

4,70 Stern(e) 3 Votes
G

Gudrun2000

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, weil mein Mann und ich gerade anfangen uns mit dem Thema Hausbau zu beschäftigen. Ich bräuchte mal Eure Einschätzung bzw. Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

Mein Mann ist selbstständig und benötigt zur Ausübung seiner Tätigkeit eine Werkstatt in der auch ein paar Waren gelagert werden können. Unsere Idee ist deshalb ein Haus, in dem das Erdgeschoss (auf Bodenplatte) als Werkstatt, Lager, Doppelgarage (für zwei Elektroautos), Technikraum, Fahrradstellplatz, Lebensmittel-Lager, etc. dient und ein Obergeschoss, in dem wir wohnen. Wir haben keine Kinder (sind dafür auch schon zu alt) und haben daher so an 100-120 qm pro Stockwerk gedacht.

Wir würden am liebsten mit Fertigteilen aus Blähton-Leichtbeton bauen, weil das angeblich schneller gehen soll massiv zu bauen.

Ist unsere Idee völliger Schwachsinn, oder gibt es vielleicht jemanden unter Euch der auch so gebaut hat?

Vielen Dank schon mal,

Liebe Grüsse
Gudrun
 
Nordlys

Nordlys

Wieso soll das nicht gehen? Bodenplatte 10,5 mal 13 gibt so ein Haus. Zwei Vollgeschosse, darüber ein 25 Grad Walmdach mit Studiobindern als Kriechboden. Unten Gewerbe, darüber Wohnung. Darf man bei uns sogar im Gewerbegebiet bauen, spart Baulandkosten. Karsten
 
andimann

andimann

Moin,

Ist unsere Idee völliger Schwachsinn, oder gibt es vielleicht jemanden unter Euch der auch so gebaut hat?
Schwachsinn sicherlich nicht, das wäre auch exakt das Traumhauses eines guten Freundes von mir. Er möchte das sogar mit einem EG mit 4 m Höhe bauen, um dort auch einen Lkw unterstellen zu können.

Statisch oder technisch sehe ich da keine Probleme, ihr müsst halt in ein gemischtes Wohn/Gewerbegebiet und dann damit leben, dass ggf.. morgens um 5 die anderen Betriebe schon Lärm machen. Dafür habt ihr nach Feierabend und am Wochenende totale Ruhe! Wenn ihr damit leben könnt und ein passendes Grundstück findet, warum nicht?

Der Wiederverkaufswert eines solchen Hauses wird vermutlich nicht sehr gut sein, das ist dann ja schon sehr speziell. Ihr solltet euch also sicher sein, da bis zum Ableben wohnen bleiben zu wollen.

Viele Grüße,

Andreas
 
11ant

11ant

Mein Mann ist selbstständig und benötigt zur Ausübung seiner Tätigkeit eine Werkstatt
Grundstücke gehören zu Gebieten bestimmter Arten, was aus dem Bebauungsplan zu lesen ist. In Wohngebieten (WR und WA) ist diese Mischnutzung nicht möglich, in Mischgebieten (MI, vermutlich eher nicht in MD, dazu muß man ggf. noch einen Blick in die "textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan" werfen) ja; in Gewerbegebieten (GE, in GI werdet Ihr nicht wohnen mögen) ist wiederum der Anteil der Wohnnutzung limitiert.

Wir haben keine Kinder (sind dafür auch schon zu alt)
Zu alt für Kinder würde ich in die Zukunft gedacht als Empfehlung lesen, lieber ebenerdig zu wohnen. Also besser Wohnen neben statt über der Werkstatt.

Wir würden am liebsten mit Fertigteilen aus Blähton-Leichtbeton bauen, weil das angeblich schneller gehen soll massiv zu bauen.
Garagen- und Hallenbauspezialisten haben wiederum den Wohnbau gelinde gesagt nicht als ihre Domäne. Da könnte dann geschickt sein, zum Wohnen ein Fertighaus draufzustellen (und dafür einen Hersteller zu nehmen, der gut in Aufstockungen ist). Von den Wärmeschutzansprüchen habt Ihr zwei sehr unterschiedliche Gebäudeteile. Ein Gebäude läßt sich nur mit erhöhtem Aufwand auf beides optimieren, was die Ersparnis der "gemeinsamen" Geschossdecke leicht kompensieren kann.
 
11ant

11ant

Grundstücke gehören zu Gebieten bestimmter Arten, was aus dem Bebauungsplan zu lesen ist.
P.S.: es gibt auch Grundstücke, die in keinem Bebauungsplangebiet liegen, sogenannte §34-Gebiete, wo die Frage der Nutzung etwas diffiziler zu ermitteln ist, meist am besten im Gespräch mit der Gemeindeverwaltung; und - nur der Vollständigkeit halber, da dort typischerweise nur landwirtschaftliche Anwesen eine Chance haben - auch "Außenbereiche".
 
Zuletzt aktualisiert 02.08.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 5046 Themen mit insgesamt 100380 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Wohnen auf Werkstatt / Garagen
Nr.ErgebnisBeiträge
1Gewerbegebiet - Fluch oder Segen? 11
2Bebauungsplan von 1998 - Festsetzung der Traufhöhe auf max. 3,00m 12
3Bungalow mit besonderem Bebauungsplan ... weitere Ideen? - Seite 341
4Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn 101
5Bestandsbauten auf Grundstücken in neuem Bebauungsplan 27
6Fehler vom Amt - Kein rechtskonformer und fehlerlosen Bebauungsplan - Seite 867
7Muss Gemeinde erschließen, wenn Bebauungsplan vorhanden? 20
8Bebauung in zweiter Reihe ohne Bebauungsplan? Was können wir tun? 22
9Grundstück - Ideen und Anregungen zu Ausrichtung und Bebauungsplan 33
10Interpretation Bebauungsplan von 1957 <-> Möglichkeiten für Neubau - Seite 436
11Waldgrundstück Einschätzung Flächennutzungsplan / Bebauungsplan 17
12Vereinigung zweier Grundstücke - Baufenster neu legen? 20
13Bebauungsplan unklar bezüglich Geschossigkeit und Höhe am Hang - Seite 755
14Bewerbung für ein Neubaugebiet: Auswahl der Grundstücke 41
15Bebauungsplan mit Vorstellungen kombinieren - Brainstorming 23
16Ergänzung von Garage & Werkstatt - Tipps? - Seite 218
17Kartoffelkeller - Bodenplatte - Aufbau 25
18Befreiung vom Bebauungsplan erwirken - wie? - Seite 353
19Bodenplatte Gartenbox direkt an Grenze oder besser etwas Abstand? - Seite 213
20Eigenheimbau - Massivhaus oder Fertighaus? 33

Oben