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ᐅ Wird 2. Vollgeschoss nicht im DG errichtet, ist Gebäudetiefe gleich Breite


Erstellt am: 06.02.22 19:43

Melinaaa06.02.22 19:43
Hallo Zusammen,
Wir planen eine Stadtvilla mit EG, OG (ohne Schrägen) und Dachboden.
Der o.g. Text bedeutet, unser Haus muss deshalb gleich breit wie lang sein?
Unser Grundriss ist aber 9x11 Meter... Wisst ihr, welche Kulanz es da gibt?

Und noch eine weitere Frage:
Wir bauen in einer Neubausiedlung und kaufen ein erschlossenes Grundstück. Sind dort die Kosten des Straßenbaus inklusive oder kommen die am Ende extra? (Bei einem Eckgrundstück nachteilig)

Danke!!
Benutzer20006.02.22 20:04
Melinaaa schrieb:

Wir planen eine Stadtvilla mit EG, OG (ohne Schrägen) und Dachboden.
Der o.g. Text bedeutet, unser Haus muss deshalb gleich breit wie lang sein?
Unser Grundriss ist aber 9x11 Meter... Wisst ihr, welche Kulanz es da gibt?
Ich verstehe Deine Frage so gar nicht..
Geht es um den Bebauungsplan? Geht es um die Optik? Welche Kulanz - von wem und warum?

==> Erzähl mal mehr.
Melinaaa schrieb:

Wir bauen in einer Neubausiedlung und kaufen ein erschlossenes Grundstück. Sind dort die Kosten des Straßenbaus inklusive oder kommen die am Ende extra? (Bei einem Eckgrundstück nachteilig)
Im Normalfall sind die im Kaufpreis enthalten und dort ggf. auch ausgewiesen. Aber beim Eckgrundstück wird es in den laufenden Kosten immer etwas teurer.
Melinaaa06.02.22 20:08
Hallo,
Ja ganz genau, dieser Text steht im Bebauungsplan, dass Gebäudebreite gleich Gebäudelänge sein muss, wenn das 2. Vollgeschoss nicht im Dachgeschoss errichtet wird.

Mit Kulanz meinte ich, dass man doch nicht auf einen Meter genau gleich lang/breit planen kann, ob es da vllt einen Meter Kulanz gibt in unterschied von Länge /Breite?


OK blöde Frage, aber was ist denn dann genau bei einem Eckgrundstück teurer? Wenn irgendwann man die Straße neugemacht werden muss... Sonst noch etwas?

Danke :-)
11ant06.02.22 20:15
Melinaaa schrieb:

Wird 2. Vollgeschoss nicht im DG errichtet, ist Gebäudetiefe gleich -breite
Der o.g. Text bedeutet, unser Haus muss deshalb gleich breit wie lang sein?
Sprich´ bitte in ganzen Sätzen - wo steht so´was ?
Melinaaa schrieb:

Ja ganz genau, dieser Text steht im Bebauungsplan, dass Gebäudebreite gleich Gebäudelänge sein muss, wenn das 2. Vollgeschoss nicht im Dachgeschoss errichtet wird.
Nenne mal (ohne Link !) den Plan.
Melinaaa schrieb:

Und noch eine weitere Frage:
Wir bauen in einer Neubausiedlung und kaufen ein erschlossenes Grundstück. Sind dort die Kosten des Straßenbaus inklusive oder kommen die am Ende extra? (Bei einem Eckgrundstück nachteilig)
Da hast Du zwei Denkfehler auf einmal: erfolgte Erschließung ist nicht unbedingt gleich abgerechnete Erschließungsbeiträge; Des Weiteren gehst Du offenbar von einer Abrechnung nach Zaunmetern aus (?)
Melinaaa06.02.22 20:27
Ich musste etwas kürzen, weil ich zu viele Zeichen benutzt hatte für den Titel.
Ich habe den Text aus dem Bebauungsplan als Bild angehängt.


Ähm also der qm kostet erschlossen 100 € pro qm. Aber wir haben uns nun gefragt, ob wir von einem Eckgrundstück Abstand nehmen, weil wir dort doppelt so viel für die Straße zahlen, die noch gebaut werden muss? Wir waren uns nicht sicher, ob das später separat bezahlt werden muss oder in dem €pro qm drin ist.

Danke!

Text zu Bauvorschriften: Abweichende Bauweise, Gebäudetiefe gleich Breite, max 12 m.
Melinaaa06.02.22 20:28
11ant schrieb:

Nenne mal (ohne Link !) den Plan.

Ähm wie bitte? Der Bebauungsplan ist das, also die textliche Festsetzung
eckgrundstückbebauungsplan