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ᐅ Bebauungsplan unklar bezüglich Geschossigkeit und Höhe am Hang


Erstellt am: 03.12.22 16:28

K a t j a04.12.22 22:57
sque1989 schrieb:

Dass unser Vorhaben einfach nicht in dieses Gebiet passt kann natürlich sein.
Zumindest widerspricht Euer Wunsch komplett den Gegebenheiten und dem Bebauungsplan. Die Gemeinde will offenbar 2 geschossige Häuser mit Keller oder UG, um den Hang optimal zu nutzen. Und jetzt kommt Ihr und wollt den Hang planieren und nen Mini-Bungalow drauf stellen. Witzig.
Wenn die Nachfrage nach Grundstücken noch so galaktisch wäre, wie vor 3 Jahren, würde die Gemeinde Euch vermutlich lächelnd weg schicken. Aber jetzt ist sie vielleicht zugänglich für Ausnahmen. Fragen hilft.

Eines möchte ich aber noch dazu sagen. Wenn Ihr so klein bauen wollt, weil das Budget so knapp ist, könnte das auch bei "nur" 10% Steigung nach hinten los gehen. Die 3m zu Eurem Plateau wollen auch irgendwie überwunden werden.
sque198904.12.22 23:06
K a t j a schrieb:

Zumindest widerspricht Euer Wunsch komplett den Gegebenheiten und dem Bebauungsplan. Die Gemeinde will offenbar 2 geschossige Häuser mit Keller oder UG, um den Hang optimal zu nutzen. Und jetzt kommt Ihr und wollt den Hang planieren und nen Mini-Bungalow drauf stellen. Witzig.
Wenn die Nachfrage nach Grundstücken noch so galaktisch wäre, wie vor 3 Jahren, würde die Gemeinde Euch vermutlich lächelnd weg schicken. Aber jetzt ist sie vielleicht zugänglich für Ausnahmen. Fragen hilft.

Eines möchte ich aber noch dazu sagen. Wenn Ihr so klein bauen wollt, weil das Budget so knapp ist, könnte das auch bei "nur" 10% Steigung nach hinten los gehen. Die 3m zu Eurem Plateau wollen auch irgendwie überwunden werden.

Könnte schon die Ansicht der Gemeinde sein das stimmt. Zwei Grundstücke weiter steht aber auch schon ein Bungalow auf Bodenplatte, aber nicht ganz so klein denke ich.

Falls die Gemeinde es genehmigen würde bzw. der Bebauungsplan es schon vorsieht müssten wir natürlich hoffen dass wir jemanden haben der uns die Kosten realistisch planen kann. Jedenfalls lese ich aus den ganzen Antworten dass wir das deutlich zu "locker" gesehen und den Hang unterschätzt haben. Leider gibt es in naher Umgebung in der wir gerne bleiben würden kaum flache Grundstücke.
WilderSueden04.12.22 23:18
Und um da nochmal drauf einzugehen, 10% ist mehr als die durchschnittliche Steigung der meisten Alpenpässe. Es ist noch nicht Steilhang aber deutlich mehr als man denkt. Das Auge täuscht sich erst recht, kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Am besten man nimmt eine Schlauchwasserwaage und misst das grob durch.
sque198904.12.22 23:22
WilderSueden schrieb:

Und um da nochmal drauf einzugehen, 10% ist mehr als die durchschnittliche Steigung der meisten Alpenpässe. Es ist noch nicht Steilhang aber deutlich mehr als man denkt. Das Auge täuscht sich erst recht, kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Am besten man nimmt eine Schlauchwasserwaage und misst das grob durch.

Ja das ist sehr wahr. Wenn man davor steht denkt man das ist doch gar nicht so steil, besonders wo in unserem jetzigen Wohnort 60% der Grundstücke 25%+ sind kam uns das dort sehr flach vor, aber leider täuscht das wohl.
11ant05.12.22 01:52
Was Ihr wollt, wäre im Sinne der Vorschriften dieses Bebauungsplanes ungefähr das Modell wie in der Zeichnung, nur mit einem mit Aufschüttung ersetzten UG. Die dafür notwendige Befreiung werdet ihr aber nicht bekommen (und denkt Euch den Wowereit-Nachsatz hinzu). Mein Rat lautet daher: nehmt von dieser Modifikation Abstand, baut wie im Erläuterungsbild - also quasi einen "Bungalow mit Untergeschoss". Ich habe hier (Forensuchbegriff: 11ant Kellerregel) mehrmals und ausführlich erläutert, daß und warum ein "vermiedener Keller" gegenüber einem "gebauten Keller" keine Kosten spart, wenn das Grundstück ein ganz klares Machtwort "pro Keller" spricht - und das ist hier der Fall. Und wenn da sowieso ein Keller drunterkommt, dann sollte man ihn auch (wie hier vom Grundstück auf dem Silbertablett kredenzt) auf der Talseite mit Wohn- bzw. Aufenthaltsräumen nutzen. Sich auf den "nicht" unterkellerten Bungalow zu versteifen und den Unterbau des EG (der hier wie gesagt in jedem Fall wie ein Keller kostet, ob genutzt oder nicht) aus purem Trotz ungenutzt zu lassen, würde bedeuten, daß Ihr die unvermeidlichen Erdgeschoßunterfütterungskosten nicht durch eingesparte Hausgrundfläche wieder mildert. Das können Krösus und Rockefeller sich leisten, ist für Otto Normalbauherr jedoch der wirtschaftliche Tod der Bauwunschrealisierung.

Nun aber frohe Weihnacht und guten Rutsch rundum, ich bin dann mal wieder ausgeloggt :-)

Schnitt durch ein mehrstöckiges Haus auf Hanglage mit DG EG UG
hanghaus202305.12.22 11:37
Hier mal zur Veranschaulichung pro ohne UG bei realistisch ca. 8% Gefälle.

Allein die Erdarbeiten sind schon erheblich aufwendiger.


Lageplan eines Baugrundstücks mit Gebäuden, Grenzlinien und Bäumen

ohne UG

Liniendiagramm mit blauer Kurve und blauen Balken vor einem grauen Raster

mit UG

Blaues Liniendiagramm mit zwei blau-transparenten Balken auf Gitternetzlinien.
kellergrundstückebungalowhangbebauungsplansteigung