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ᐅ Bungalow mit besonderem Bebauungsplan ... weitere Ideen?


Erstellt am: 22.07.2019 14:51

ypg 23.07.2019 09:39
Ich bin etwas irritiert, da anscheinend gerade NRW 2017 die Definition des Staffelgeschosses geändert hat.
Ich habe mir da eine Antwort von gewünscht, die in die Richtung geht: „etwas Staffel geht da immer“

Escroda 23.07.2019 11:28
ypg schrieb:

„etwas Staffel geht da immer“
... aber nicht bei 5,50m Gebäudehöhe.
Die Städteplaner wollen in diesem Gebiet ganz unmissverständlich eingeschossige Flachdachbungalows, um einen fließenen Übergang zur freien Landschaft zu erreichen. Vielleicht hätten sie besser die maximale Höhe auf 4,50m beschränkt; dann wäre niemand auf die Idee einer zweiten Wohnebene gekommen. Jeglicher Versuch dieses städtebauliche Konzept zu umgehen, wird auf großen Widerstand stoßen, selbst wenn es einem Planer gelingt, mit phantasievollen Entwürfen mögliche Lücken im Bebauungsplan auszunutzen. Gegen das Eingraben gibt's auch noch was (Abschnitt III der textlichen Festsetzungen):
Damit die bauliche Vorsorge zum Schutz vor Überflutung und Vernässung innerhalb von baulichen Anlagen gewährleistet ist, müssen alle Öffnungen in Gebäuden und außenliegenden Gebäudeteilen, über die Wasser in Gebäude eintreten kann (z.B. Haus-Eingänge Kelleraußentreppen, -Fenster, -lichtschächte, Garagen) mindestens 20 cm über Gelände liegen.
Wenn ich es richtig verstehe, ist der Bebauungsplan noch gar nicht rechtskräftig. Hat er überhaupt schon offen gelegen? Vielleicht kann man noch Anregungen oder Bedenken vorbringen. Vielleicht bleibt es auch gar nicht bei den geplanten Festsetzungen.

Alex190110 23.07.2019 13:28
Ich denke wenn sie von der Stadt aktiv in die Vermarktung der Grundstücke gehen dann dürfte das schon rechtskräftig sein, oder?! Ich denke, ich werde es mit der Galerieidee versuchen. Dann irgendwie Erdgeschoss Höhe 2.50 und Galerie Deckenhöhe 2.30. Dann hätte man 70cm für den Rest. Evtl. könnte man Erdgeschoss auf 2.30m gehen und durch die Galerie hätte man nach hinten raus, Richtung Ess- und Wohnbereich hohe Decke durch die Galerie, was den Raum nicht so drückend macht.

ypg 23.07.2019 14:36
Du kannst auf eine moderne Art eine Galerie einziehen, indem Du Nutzräume etwas kleiner machst und eventuell mit Holzständer arbeitest.
Wohnbereiche nach oben offen. Schlafzimmer vertragen auch 2,40
Wir wissen ja nicht, für wie viel Personen das Projekt ausgelegt werden soll, aber spannend wird es.
Magst Du und daran teilhaben? Mit Fotos und vorher der Grundrissdiskussion?

11ant 23.07.2019 14:38
Alex190110 schrieb:

Ich denke wenn sie von der Stadt aktiv in die Vermarktung der Grundstücke gehen dann dürfte das schon rechtskräftig sein, oder?!
Da besteht kein Zusammenhang: vermarktet wird ja auch vor Erschließung, wieso nicht auch vor Rechtskraft ? - sonst würde man in §34-Gebieten ja Grundstücke nicht verkaufen ...

kbt09 23.07.2019 14:44
Raumhöhe 230 cm ... da solltest du aber auch noch mal prüfen, ob es nicht Mindestvorgaben für Wohnraum gibt. Wie groß seid ihr denn so? Und, bei so etwas muss man vielleicht auch Linienführung von Fensternischen etc. denken. Auch evtl. gedachte Rollladennutzung.
bebauungsplanfestsetzungenrechtskräftiggrundstückeerdgeschoss