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ᐅ Unklare Klausel im Bebauungsplan aber Behörde beantwortet Fragen nicht


Erstellt am: 10.08.23 04:40

AntonKnopf11.08.23 05:42
11ant schrieb:

Worin siehst Du den Vorteil im Krüppelwalmdach - außer, überschüssiges Geld loszuwerden?

ganz einfach weil es mir gefällt
kbt0911.08.23 07:53
Wegen der Lagepläne aus Beitrag 1 ... wenn das Maßstabsgerecht ist, dann musst du vermutlich noch einen Abstand von der Seite zur öffentlichen Straße bis zum ersten Gebäudeteil berücksichtigen. Deshalb sind Pläne ohne Maße und Lagepläne ohne Übersicht um das drumrum (Googlemaps) immer recht wenig hilfreich.
hanghaus202311.08.23 09:56
Ich würde unklare Beschreibungen immer zu meinen Gunsten auslegen. Damit dann eine Bauvoranfrage stellen.

Zeitverschiebung ist ein Grund das nicht tel. klären zu können??

Mehr Informationen helfen.

Du willst ein Grundstück kaufen, ohne es gesehen zu haben?
Apolyxo11.08.23 12:14
Bauvoranfrage stellen auf Abweichung § 67 Abs. 4 von dieser schriftlichen Festsetzung im Bebauungsplan (örtliche Bauvorschrift zur Dachform). Begründung: Du hast eine Mischform aus Satteldach- und Walmdach. Der Stil ist sehr ähnlich und daher eine Abweichung hier mehr als vertretbar.
11ant11.08.23 12:40
AntonKnopf schrieb:

Bezüglich Nurdach hast du meine Fragen nicht richtig verstanden. Da ging es um die Frage wie ein Schleppdach auszulegen ist. Aber ist auch nicht so entscheidend.
Zu wissen, ob Krüppelwalmdach zulässig ist, wäre wichtiger. Unten ist ein Haus, das in etwa meiner Vorstellung entspricht.
Du wurdest sehr wohl 1a tiptop richtig verstanden und die Erklärung war erschöpfend genug korrekt, daß ich ihr nichts hinzuzufügen brauchte. Das Haus auf Deinem Beispielbild ist eindeutig weder ein Nurdachhaus (das meint wirklich bildlich dasselbe wie das Wort), noch hätte es ein Schleppdach. Selbst wenn Du z.B. über einem Carport das Krüppelwalmdach im Extremfall fast wie bei einem Nurdachhaus abschleppen würdest (Konjunktiv - ich weiß gar nicht, ob Kohl da schon Kanzler war als das mal in Mode gewesen ist), würde ich daraus noch keine Einschätzung als Nurdachhaus erwachsen sehen. Ein Nurdachhaus ist ein bodenständiges Spitzdach, wie ein Zweimannzelt für Riesen und mit Ziegeln statt Stoff. Das gibt es nur sehr selten, ich habe es fast nur bei Ferienhäusern überhaupt schon´mal in der Praxis gesehen, und auch nur im N3-Sendegebiet.
AntonKnopf schrieb:

Vom Makler wurde mir mitgeteilt, das die offizielle Zufahrt für dieses Grundstück von der privaten Strasse erfolgen muss. Das ist genau der Grund weshalb mich diese Klause ja so verwirrt.
Der Bebauungsplan gilt eben auch für Grundstücke, die nicht wie Deines diese mittelbare Erschließung haben. In Deinem Fall ist die "Klausel" einfach unbeachtlich, da nicht zutreffend.
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https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
11ant11.08.23 12:44
Apolyxo schrieb:

Bauvoranfrage stellen auf Abweichung § 67 Abs. 4 von dieser schriftlichen Festsetzung im Bebauungsplan (örtliche Bauvorschrift zur Dachform). Begründung: Du hast eine Mischform aus Satteldach- und Walmdach. Der Stil ist sehr ähnlich und daher eine Abweichung hier mehr als vertretbar.
P.S.: in die Bauvoranfrage würde ich ein Befreiungsbegehren gar nicht hineinpacken. Das wird in der Antwort schon angemerkt werden, wenn der dezente Krüppelwalmdach aus Sicht der Behörde das im wesentlichen Satteldach "vorschriftswidrig" werden ließe.
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