ᐅ Wird 2. Vollgeschoss nicht im DG errichtet, ist Gebäudetiefe gleich Breite
Erstellt am: 06.02.22 19:43
K a t j a07.02.22 19:38
Melinaaa schrieb:
Okay, dann müsste man dort wirklich Mal mit einem Anwalt sprechen, leider würde unser Grundriss nämlich so nicht funktionieren....
Das halte ich für raus geworfenes Geld. Selbst wenn die Formulierung im Bebauungsplan nicht rechtsfest wäre, würdest Du vermutlich dennoch keine Baugenehmigung erhalten. Dazu hast Du gleich mal Streit vom Zaun gebrochen, na da werden die sicher ganz genau hinsehen, wenn Du das nächste mal was willst. Bevor man mit Anwalt droht, erstmal den Architekt hinschicken. Das bringt vermutlich mehr.SoL07.02.22 19:48
...man sieht sich immer zweimal im Leben.
Und würde ich im Rathaus sitzen, würde ich nach der Bauausführung bei dem Kläger alles haarklein überprüfen lassen.
Irgendwas findet sich garantiert, was man dann teuer zurückbauen / ändern darf...
Wie Du mir, so ich Dir...
Und würde ich im Rathaus sitzen, würde ich nach der Bauausführung bei dem Kläger alles haarklein überprüfen lassen.
Irgendwas findet sich garantiert, was man dann teuer zurückbauen / ändern darf...
Wie Du mir, so ich Dir...
11ant07.02.22 20:13
Melinaaa schrieb:
Okay, dann müsste man dort wirklich Mal mit einem Anwalt sprechen, leider würde unser Grundriss nämlich so nicht funktionieren....Nein, wie ich bereits sagte,11ant schrieb:
wir reden hier immerhin von fetten achthundert Quadratmetern, die der Bewerber dann kaufen darf.unter diesen Umständen solltest Du eher Deinen Architekten hochnotpeinlichst befragen, weshalb der Grundriss nicht funktioniert. Günstigere Bedingungen wirst Du derzeit nicht finden. Schande über jeden Grundriss, der da noch versagt !K a t j a schrieb:
So willkürlich find ich die Vorschrift gar nicht. Das Quadrat beim Zweigeschosser erinnert an die Kaffeemühlen-Häuser.Nein, der Quadratgrundriss gehört weniger zur historischen Stadtvilla als zur neumodernen Anstattvilla. Und die Begründung des Bebauungsplanes - skandalöserweise aber nicht zur Begründung der Quadratischkeit, sondern ohne Zusammenhang damit an anderer Stelle - spricht von Stadtvillen, die "nicht wie verkappte Mehrfamilienhäuser aussehen" sollen. Das täten sie allerdings auch im Grundriss-Seitenverhältnis 11:9 nicht. "Stielprägend" für die neumoderne Anstattvilla wären eher - das hier aber nicht geforderte ! - Zeltdach und ein überdosierter Symmetrismus (aber mit L-Vordach !). Die spinnen, die Römer aller Länder (wenn ich da mal Marx und Asterix zusammenrühren darf). Seit Gartenzwerge Bebauungspläne machen, kommt immer mehr dummes Zeug dabei heraus.K a t j a07.02.22 21:03
11ant schrieb:
Nein, der Quadratgrundriss gehört weniger zur historischen Stadtvilla als zur neumodernen Anstattvilla. Diesmal kann ich Dir leider auch nicht folgen und ich habe schon einige Jahre Übung. Die Dresdner Kaffeemühlen sind gerade wegen ihrer Quadratischkeit bekannt (und dem ausgeprägten Zeltdach). In Geschichte bin ich leider sehr schlecht, aber ich würde schon behaupten, dass man sie zu den historischen Gebäuden zählen kann. 11ant schrieb:
Und die Begründung des Bebauungsplanes - skandalöserweise aber nicht zur Begründung der Quadratischkeit, sondern ohne Zusammenhang damit an anderer Stelle - spricht von Stadtvillen, die "nicht wie verkappte Mehrfamilienhäuser aussehen" sollen.Wie bitte, was?kati133707.02.22 21:31
Melinaaa schrieb:
Mit Kulanz meinte ich, dass man doch nicht auf einen Meter genau gleich lang/breit planen kannHö? Wieso sollte man das nicht können?11ant07.02.22 23:32
K a t j a schrieb:
Diesmal kann ich Dir leider auch nicht folgen und ich habe schon einige Jahre Übung. Die Dresdner Kaffeemühlen sind gerade wegen ihrer Quadratischkeit bekannt (und dem ausgeprägten Zeltdach).Ich sprach von der Stadtvilla (im Nicht-Neo-Wortsinn), und nicht explizit von der Kaffeemühle. Die Stadtvilla war ursprünglich nicht dogmatisch quadratisch, das ist erst mit der Anstattvilla aufgekommen.K a t j a schrieb:
Wie bitte, was?Auf Seite 16 der 75seitigen Bebauungsplanbegründung steht ernsthaft: "Mit der abweichenden Bauweise soll sichergestellt werden, dass im Plangebiet, sofern 2-geschossige Gebäude entstehen, welche optisch wie typische Stadtvillen und nicht wie verkappte Mehrfamilienhäuser wirken, die dem angestrebten Ortsbild in diesem Teilbereich zuwiderlaufen würden". Ichsachdamanixzu.Ähnliche Themen