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ᐅ Bau von 2 Stützmauern, Bebauungsplan BW


Erstellt am: 05.11.21 10:24

Myrna_Loy 08.11.21 14:36
Ab einem gewissen Neigungswinkel halten auch Bodendecker und Matten bei Starkregen nicht.
Hier kann Dir wirklich nur das zuständige Bauamt die Antwort geben, da hier keiner den vollständigen Bebauungsplan, das Gelände des Baugebiets und die bis dahin genehmigten Ausnahmen etc kennt. Normalerweise sind die Höchstgrenzen für die verschiedenen Arten von Einfriedungen und Befestigungen nicht addierbar. Also wenn eine Stützmauer mit maximal x cm angegeben wird und Zäune mit y cm, dann heißt das nicht, dass man die beiden Maße einfach übereinander stapeln darf.

BW MR BW MR 08.11.21 14:36
11ant schrieb:

Und ich denke immer auch daran, den Unterschied zwischen Nachbarschaft und Krieg zu wahren. Dazu gehört, daß man keine Trutzburg auf einen Feldherrenhügel setzt, nur weil es laut Bauordnung nicht mit der Guillotine bestraft wird.
Wieso Burg?
Nur weil ich die abfallende Seite leicht erhöhe?

BW MR BW MR 08.11.21 14:39
Myrna_Loy schrieb:

Ab einem gewissen Neigungswinkel halten auch Bodendecker und Matten bei Starkregen nicht.
Hier kann Dir wirklich nur das zuständige Bauamt die Antwort geben, da hier keiner den vollständigen Bebauungsplan, das Gelände des Baugebiets und die bis dahin genehmigten Ausnahmen etc kennt. Normalerweise sind die Höchstgrenzen für die verschiedenen Arten von Einfriedungen und Befestigungen nicht addierbar. Also wenn eine Stützmauer mit maximal x cm angegeben wird und Zäune mit y cm, dann heißt das nicht, dass man die beiden Maße einfach übereinander stapeln darf.

Im Bebauungsplan steht nur die Stützmauer sonst nichts.


Scan eines Planungsdokuments zu planungsrechtlichen Festsetzungen, Geltungsbereich und Nutzung.


Auszug aus der Bauordnung: Paragrafen 4–7 zu Bauweise und Leitungen.


Scan eines deutschen Bauordnungsdokuments mit Abschnitten 1–3.

hanghaus2000 08.11.21 17:11
Der Bebauungsplan scheint ja irgendwie nicht so Ernst genommen zu werden. Dann ist ja Alles gut. Frag doch beim Bauamt nach ob Deine SM und Boeschung genehmigungsfaehig ist. Aber ich wuerde mich nicht trauen mit 45 Grad ins Rennen zu gehn. Fuer die Boeschungen an der Strasse sind z.B. meine ganannten 1:2 gefordert.

BW MR BW MR 08.11.21 17:18
hanghaus2000 schrieb:

Der Bebauungsplan scheint ja irgendwie nicht so Ernst genommen zu werden. Dann ist ja Alles gut. Frag doch beim Bauamt nach ob Deine SM und Boeschung genehmigungsfaehig ist. Aber ich wuerde mich nicht trauen mit 45 Grad ins Rennen zu gehn. Fuer die Boeschungen an der Strasse sind z.B. meine ganannten 1:2 gefordert.

Ist ein alter Bebauungsplan. Firstrichtung war kein Problem zu drehen.
Aber warum nehm ich ihn nicht ernst?
Ich sehe jetzt nicht was gegen den Bebauungsplan was ich vorhabe.

Da steht nur zu Erstellung der Straße die 1 zu 2 .

BW MR BW MR 08.11.21 17:33
Aber wenn jemand nen alternativen Vorschlag hat kann er ihn gerne vortragen.
bebauungsplanbauamtstützmauer