W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Wird 2. Vollgeschoss nicht im DG errichtet, ist Gebäudetiefe gleich Breite


Erstellt am: 06.02.22 19:43

SoL08.02.22 08:30
"Verkappt" liest man in offiziellen Dokumenten auch selten...
apokolok08.02.22 08:46
Also so kompliziert ist die Regelung nicht.
Die möchten, wie in der Gegend üblich, 1,5 geschossige Häuser haben.
Da es aber auch da oben modern ist, diese sogenannten Stadtvillen zu bauen, wollen sie da einzelnen Befreiungen vorgreifen und sagen 'Ja, du darfst ne Stadtvilla bauen'. Die sind halt mal in der Regel quadratisch.
Sie hätten also auch schreiben können 'Gebaut werden dürfen 1,5 geschossige Einfamilienhaus, davon ausgenommen sind quadratische Stadtvillen mit einer Seitenlänge bis zu 12m, diese dürfen mit 2 Vollgeschossen errichtet werden'.
Ich schätze es wird auch irgendwo eine Regel zur Dachform / neigung sowie Kniestock geben. Ansonsten könnte man laut dem bekannten Ausschnitt auch einfach einen 2-Geschosser mit Flachdach bauen, dann ist das 2. Vollgeschoss das Dachgeschoss und die Regelung, es quadratsich bauen zu müssen wäre umgangen.
Tolentino08.02.22 10:14
Ja, aber warum?
Also ist eine quadratische Stadtvilla weniger auffällig als eine rechteckige?
Hat da ein sehr einflussreicher Mensch im Bebauungsplanausschuss eine Phobie vor Mietskasernen?
Ich finde ja gerade rechteckig würde dem mainstreamig "modernen" Design von Stadtvillen eine Auflockerung spendieren, die sich in einer eher klassischen Einfamilienhaus Siedlung sogar besser einfügen würde.
Aber über Lokalpolitik in D wundere ich mich inzwischen nicht mehr, sonst hätte ich ein chronisches Schleudertrauma vom Kopfschütteln.
K a t j a08.02.22 10:17
Tolentino schrieb:

Ja, aber warum?
Steht da doch. Wenn die Anstattvilla breiter ist als tief, sieht sie wie ein Mehrfamilienhaus aus. 🤨 🙄 😉
11ant08.02.22 15:43
apokolok schrieb:

Ansonsten könnte man laut dem bekannten Ausschnitt auch einfach einen 2-Geschosser mit Flachdach bauen, dann ist das 2. Vollgeschoss das Dachgeschoss und die Regelung, es quadratsich bauen zu müssen wäre umgangen.
Genau, aber das gelänge mit einem Flachdach nur bedingt; besser mit einem Pult- oder Satteldach, mit firstoffenen Räumen, sodaß an der Dachgeschossigkeit des OG nichts zu deuteln wäre. Das würde ich vermutlich schon aus Daffke so machen: de jure voll erfüllte Schwachsinnsvorschrift bei maximalem Eulenspiegelgenuß :-)
stadtvillenstadtvillaeinfamilienhausflachdach