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ᐅ Bebauungsplan und daraus folgender Hausplan


Erstellt am: 18.12.2019 15:00

hampshire 20.12.2019 11:10
Du kannst ein Satteldach mit einer sehr kurzen und einer sehr langen Dachseite bauen. Das ist dann wie ein an der höheren Seite angeschrägtes Pultdach. Die Sättel müssen ja nicht gleichlang sein. Dann hast Du 2 unterschiedlich hoch liegende Pfetten. Spreche mit dem Bauamt welche der Pfetten für die Dachhöhenregelung herangezogen werden soll (bessr die höher liegende am kurzen Sattelteil). So kannst Du ein sehr brauchbares OG gewinnen.
Sehr preiswert bauen und KFW40 einhalten passen irgendwie nicht gut zusammen.

11ant 20.12.2019 13:03
hampshire schrieb:

Spreche mit dem Bauamt welche der Pfetten für die Dachhöhenregelung herangezogen werden soll
Specki schrieb:

"Die Höhe von Kniestöcken, gemessen von OK Decke bis Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit OK Pfette darf 0,5m nicht Bergsteigen."
Ich lese da nichts von "einer Pfette Ihrer Wahl", sodaß ich auch asymmetrisch beide Kniestöcke höhenbegrenzt sehe. Allenfalls könnte eine Traufseite auf einem Teil ihrer Länge rückspringend verlaufen, aber das sehe ich im gegebenen Rahmen den Kohl auch nicht fett machen. Allerhöchstens eine Fledermausgaube könnte man als "keinen Dachaufbau" argumentieren. Aber den Willen sehe ich hier klar, und damit verbunden entsprechende Ablehnungschancen für Tricks.

hampshire 20.12.2019 13:31
11ant schrieb:

Ich lese da nichts von "einer Pfette Ihrer Wahl", sodaß ich auch asymmetrisch beide Kniestöcke höhenbegrenzt sehe.
Bei der vorgeschlagenen Lösung kann man mit nur einem Kniestock arbeiten. Es geht um die Referenzpfette bei einer asymmetrischen Bauweise des Satteldachs. Darüber kann man sicherlich sprechen.

Specki 20.12.2019 14:04
Also, war vorhin bei der Gemeinde:

- Hab alles aus dem Bebauungsplan und der Satzung richtig interpretiert.
- Wird dann wohl ein Bungalow mit etwas ausbaubarem DG werden, welches aber deutlich weniger Platz liefert als das EG.
- Wenn ich vom Bebauungsplan abweichen möchte, kann ich eine kostenfreie Bauvoranfrage stellen. Wenn es nur um geringfügigge Abweichungen geht meinte sie, könnte ich ne Chance haben, bei größeren eher nicht. Und es wird auch betrachtet ob es schon andere Abweichungen vom Bebauungsplan in dem Baufenster gibt. Also evtl. kann ich den Kniestock etwas hoch setzen lassen oder ne Dachgaube genehmigen lassen etc. Aber einen großen Kniestock mit 1 bis 1,5m wird wohl eher nicht drin sein.

Jetzt weiß ich erst mal woran ich bin.

Nächster Schritt wird sein, (mit Sweet Home 3D) etwas rumspielen und schauen wie viel nutzbare Fläche im DG überhaupt bei welcher Grundfläche möglich ist.

Tendenziell find ich derzeit die Idee mit EG komplette Wohnräume und im DG dann das Arbeitszimmer, Technikraum + Abstellkammer ganz gut. Wäre vermutlich ein guter Kompromiss aus Flächenausnutzung und nicht zu viel Grundfläche benötigen.

Wie die Dachneigung dann ausfallen wird muss ich noch schauen. Größere Dachneigung gibt mehr Raumangebot im Haus, niedrigere Dachneigung gibt größere Photovoltaikanlage, da auch Nord-Seite belegt werden kann.

Jetzt heißt es mal rumspielen.

Wenn wir ein paar Entwürfe haben, werden wir uns hier wieder melden

Nächster Step wird dann, welches Baumaterial zum Einsatz kommen soll. Massiv, Holzständer oder evtl. Strohballenhaus ^^

Ach ja, auch wenn das hier fast alle anders sehen, für mich kommt nur KFW40 in Frage. Und ich glaube der Aufpreis wird gar nicht mehr so wild werden, da ja nur eine etwas dickere Dämmung benötigt wird im Vergleich zu KFW 55, dafür aber 5000€ mehr Förderung rausspringen. Aber ich weiß, das sehen die meisten hier anders

Vielen Dank schon mal für eure ganzen Hinweise

Gruß
Specki

hampshire 20.12.2019 14:08
Danke für die Rückmeldung und erfolgreiche nächste Schritte.

11ant 20.12.2019 17:46
hampshire schrieb:

Es geht um die Referenzpfette bei einer asymmetrischen Bauweise des Satteldachs.
Da gibt es keine Referenzpfette, alle Pfetten müssen sich an die Vorgabe halten, die Latte 50 cm mit ihrer Oberkante nicht zu reißen. Es gibt hier kein "weil bald Weihnachten ist und auf einer Seite das Limit brav eingehalten wurde, darf man es auf der anderen zur Belohnung ignorieren".
hampshire schrieb:

Bei der vorgeschlagenen Lösung kann man mit nur einem Kniestock arbeiten.
Ja, klar kann man das. Nur: auf einer Seite Kniestock 50 und auf der anderen keiner, wo bringt das mehr als auf beiden Seiten Kniestock 50 "voll auszunutzen" ?
Specki schrieb:

Wenn es nur um geringfügigge Abweichungen geht meinte sie, könnte ich ne Chance haben,
Wenn das die einzige Abweichung auf dem Wunschzettel wäre, sollten damit auch maximal 35° DN machbar sein. Ich würde wohl ´mal die Bestandsbauten im selben Bebauungsplanabschnitt betrachten und mit den Festlegungen vergleichen: je gröber die Diskrepanzen ausfallen, desto wahrscheinlicher sah man an diesen Stellen eindämmungsbedürftige Auswüchse. Hinweis geben auch andere Baugebiete in derselben Gemeinde: auch dort können Restriktionen herrühren, beispielsweise weil man es dort etwas übertrieben hat und die Siedlung nun im Volksmund "Staffelgeschoßhausen" heißt
kniestockpfettenbebauungsplandachneigungkfw40referenzpfettegrundfläche