ᐅ Wintergarten außerhalb des Baufensters?
Erstellt am: 01.02.2015 12:46
Username_wahl 01.02.2015 12:46
Hallo, für wie schwierig haltet Ihr es einen Wintergarten außerhalb des Baufensters genehmigt zu bekommen (Standort Saarland)? Die Grenzabstände zu den Nachbarn bleiben davon unberührt. Es soll nur Richtung Garten angebaut werden.
ypg 01.02.2015 14:12
Anbau am Altbau wegen Maximierung der Wohnfläche oder Neubau?
Die Schwierigkeit ist abhängig von dem Bauamt, insofern von uns nicht zu beurteilen.
Dennoch kann das Argument der Wohnflächenoptimierung beim Altbau beim Bauamt eher einen positiven Bescheid auslösen
Die Schwierigkeit ist abhängig von dem Bauamt, insofern von uns nicht zu beurteilen.
Dennoch kann das Argument der Wohnflächenoptimierung beim Altbau beim Bauamt eher einen positiven Bescheid auslösen
Username_wahl 01.02.2015 15:13
Hallo, Neubau, zweistöckig. Aber Baufenster wahrscheinlich zu klein für Wintergarten.
Wastl 02.02.2015 07:56
Bei einem Wintergarten sehe ich da schon Chancen. Es kommt darauf an wie alt / neu der Bebauungsplan ist - wie verfestigt die Meinungen hierzu sind usw.
Generell werden Wintergärten / Erker / Balkone auch mal außerhalb des Bauraums genehmigt. Stell einfach eine Bauvoranfrage und du weißt es (dann verbindlich) oder du rufst im Bauamt an, machst einen Termin aus und fragst die Damen / Herren mal wie sie das sehen.
Generell werden Wintergärten / Erker / Balkone auch mal außerhalb des Bauraums genehmigt. Stell einfach eine Bauvoranfrage und du weißt es (dann verbindlich) oder du rufst im Bauamt an, machst einen Termin aus und fragst die Damen / Herren mal wie sie das sehen.
DG 02.02.2015 10:53
Hallo Passivhaus,
geh zum Bauamt und frag', ob der Mangel durch eine Verzichtsbaulast und/oder Nachbarzustimmung geheilt werden kann. Alternativ kannst Du einen Architekten/Vermesser fragen, der zugehörige Pläne im Saarland anfertigen darf.
Grundsätzlich sollte die Situation so sein, dass Du noch Platz innerhalb des Baufenster hast, auf den Du zu Gunsten des Wintergartens außerhalb verzichtest. Daher der Name Verzichtsbaulast.
In NRW könnte ich Dir eine zuverlässige Antwort geben, im Saarland können die Bestimmungen aber abweichen, daher Architekt, Vermesser und/oder Bauamt fragen. Eine kostenpflichtige Bauvoranfrage kannst Du Dir sparen. Wenn ein Bauantrag für den Wintergarten benötigt wird, brauchst Du eh einen Architekten.
MfG
Dirk Grafe
geh zum Bauamt und frag', ob der Mangel durch eine Verzichtsbaulast und/oder Nachbarzustimmung geheilt werden kann. Alternativ kannst Du einen Architekten/Vermesser fragen, der zugehörige Pläne im Saarland anfertigen darf.
Grundsätzlich sollte die Situation so sein, dass Du noch Platz innerhalb des Baufenster hast, auf den Du zu Gunsten des Wintergartens außerhalb verzichtest. Daher der Name Verzichtsbaulast.
In NRW könnte ich Dir eine zuverlässige Antwort geben, im Saarland können die Bestimmungen aber abweichen, daher Architekt, Vermesser und/oder Bauamt fragen. Eine kostenpflichtige Bauvoranfrage kannst Du Dir sparen. Wenn ein Bauantrag für den Wintergarten benötigt wird, brauchst Du eh einen Architekten.
MfG
Dirk Grafe
Bauexperte 02.02.2015 11:13
Hallo,
Grüße, Bauexperte
Passivhaus schrieb:Was steht denn in den textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan? Häufig finden sich darin Festsetzungen, daß mit einem Wintergarten (steht auch häufig die Ausführungsart drin) oder aber Zwerchhäusern in "x" Metern das Baufenster überschritten werden darf. Falls nicht, hat Dirk den richtigen Weg beschrieben.
Hallo, für wie schwierig haltet Ihr es einen Wintergarten außerhalb des Baufensters genehmigt zu bekommen (Standort Saarland)? Die Grenzabstände zu den Nachbarn bleiben davon unberührt. Es soll nur Richtung Garten angebaut werden.
Grüße, Bauexperte
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