ᐅ Wieviel Grenzabstand bei Haus mit Hanglage? (BW)
Erstellt am: 17.09.24 17:49
Matteoboer20.09.24 13:54
11ant schrieb:
Ich sehe die Attika nur das Substrat, die Graswurzel und noch einen Daumen breit darüber säumen. Von der Straße sieht man nur dem Giebel überhaupt die Neigung an. Ich würde nichts höher ziehen als nötig, allein schon wegen der Höhenbegrenzungen / Auswirkungen auf die Abstandsflächen.Wobei der Dach, mit einer Neigung von 5° doch überhaupt nicht auf die Abstandsflächen angerechnet wird oder?
Ich hätte jetzt erwartet, dass in dem Fall nur bis zur Wandhöhe gerechnet wird. Oder greift hier dann (5)2?
Hier habe ich mal das Haus in den Hang geplant. 2,5m lichte Raumhöhe und Decken/Dach zwischen 0,35m und 0,45m.
Wenn ich von der interpolierten Straßenhöhe rechne, käme ich mit Dach und Giebel auf ca. 6,1m.
Das Kellergeschoss wäre, wenn FB = Gartenebene im arithmetischen Mittel 1,4m. Somit 7,5m *0,4 = 3m Abstandsfläche.
Könnte man den Keller noch weiter "eingraben", um die Abstandsflächen noch etwas weiter zu verringern?
hanghaus202320.09.24 15:21
Nur 1,4m+6,5m ist 7,9m * 0,4 sind 3,16m Dann wird Dein Haus nochmal 32 cm schmaler. Vorausgesetzt Dein Planer kommt auf die 1,4m. Da gibt es ja Spielraum, z.B. das Fundament vom CP verdeckt ja schon einiges der Wand vom Keller.
Die Beschreibung des Bezugspunktes der Höhe ist nicht Eindeutig. Gilt die Mitte der Strasse oder der Straßenrand?
Die Beschreibung des Bezugspunktes der Höhe ist nicht Eindeutig. Gilt die Mitte der Strasse oder der Straßenrand?
hanghaus202320.09.24 16:23
Matteoboer20.09.24 16:51
hanghaus2023 schrieb:
Nur 1,4m+6,5m ist 7,9m * 0,4 sind 3,16m Dann wird Dein Haus nochmal 32 cm schmaler. Vorausgesetzt Dein Planer kommt auf die 1,4m. Da gibt es ja Spielraum, z.B. das Fundament vom CP verdeckt ja schon einiges der Wand vom Keller.
Die Beschreibung des Bezugspunktes der Höhe ist nicht Eindeutig. Gilt die Mitte der Strasse oder der Straßenrand?Das stimmt, wobei ich auf 6,1m fürs Haus ab Straßenebene komme. Aber da ist, wie du sagst, auch fraglich, was genau die bezugsebene bei der Straße ist.
Doofe Frage... Wenn das Bauamt die Pläne durchwinkt und man wäre zB im Plan nicht bei 6,5m sondern 6,7m und bei den Abstandsflächen bei 2,8m statt 3m und die würden das genehmigen. Wäre dann ein Bau rechtens? Oder würde der Vermesser am Ende diese Missstände anführen und was dann? Rückbau eines ganzen Hauses ist ja eher schwierig
Und wie sieht es eigentlich aus, wenn man das Dach südseitig vorzieht? Dürfte man sowas tendenziell über das Baufenster hinaus verlängern?
11ant20.09.24 17:28
Matteoboer schrieb:
Wobei der Dach, mit einer Neigung von 5° doch überhaupt nicht auf die Abstandsflächen angerechnet wird oder?
Ich hätte jetzt erwartet, dass in dem Fall nur bis zur Wandhöhe gerechnet wird.Der Giebel - wie weit Du ihn Attika nennen möchtest oder nicht - zählt bei der Wandhöhe mit; das dahinter steigende Dach bei dieser Neigung nicht.Matteoboer schrieb:
Doofe Frage... Wenn das Bauamt die Pläne durchwinkt und man wäre zB im Plan nicht bei 6,5m sondern 6,7m und bei den Abstandsflächen bei 2,8m statt 3m und die würden das genehmigen. Wäre dann ein Bau rechtens?Das Bauamt winkt nichts durch. Entweder Du baust nach Freisteller, dann prüfen sie eingereichte Unterlagen nicht, da gibt es aber auch keine Abweichungen. 20 cm sind da schon jenseits der Toleranz und kosten mindestens erheblich Buße. Wenn der Bauantrag genehmigt wird, gilt er mitsamt enthaltener Abweichungen als genehmigt; gebaut werden soll dann nur das, was dem genehmigten Antrag entspricht. Wenn die Gemeinde ein Genehmigungsvotum gibt und das Landratsamt dieser folgt ohne Abweichungen zu beanstanden, gilt diese Genehmigung (ist aber angreifbar, falls ein Nachbar zeitnah protestiert).hanghaus202320.09.24 17:29
Matteoboer schrieb:
Das stimmt, wobei ich auf 6,1m fürs Haus ab Straßeebene komme. Aber da ist, wie du sagst, auch fraglich, was genau die Bezugsebene bei der Straße ist.Die unklare Bezugshöhe sollte man vorher klären. Dafür ist das Bauamt da. Da geht es um ca. 6 cm. Oder zu meinen Gunsten auslegen. Du hast aber die Begrünung unterschlagen.
Möglichkeiten gibt es viele. Zum Beispiel kann man bei einer offenen Holzbalkendecke die Lichte Höhe verkleinern. Oder mit einem Staffelgeschoss die Wandfläche verkleinern.
Matteoboer schrieb:
Doofe Frage... Wenn das Bauamt die Pläne durchwinkt und man wäre zB im Plan nicht bei 6,5m sondern 6,7m und bei den Abstandsflächen bei 2,8m statt 3m und die würden das genehmigen. Wäre dann ein Bau rechtens? Oder würde der Vermesser am Ende diese Missstände anführen und was dann? Rückbau eines ganzen Hauses ist ja eher schwierigMal davon ab doofe Fragen gibt es nicht. Die Einhaltung des Bebauungsplan ist das einfachste was das BA bei der Genehmigung prüft. Dann kommen die restlichen Regelungen. Besser nach Allen Regeln des Bebauungsplan planen und bauen. Abweichungen vom Bebauungsplan kosten Zeit und Geld. Werden aber bei guter Begründung gelegentlich genehmigt.
Matteoboer schrieb:
Und wie sieht es eigentlich aus, wenn man das Dach südseitig vorzieht? Dürfte man sowas tendenziell über das Baufenster hinaus verlängern?MMn nicht. Aber eine qualifizierte Bauvoranfrage mit Begründung hilft da weiter. Du kannst ja, wenn es eine kleine Gemeinde ist, auch beim Bauamt vorsprechen und fragen ob es Sinn macht dafür eine Bauvoranfrage zu stellen.
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