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ᐅ Wieviel Grenzabstand bei Haus mit Hanglage? (BW)


Erstellt am: 17.09.24 17:49

Matteoboer18.09.24 15:45
11ant schrieb:

In keiner Bibel steht ein Zwang zu einem waagerechten oberen Abschluss der Attika, sie kann (und m.E. sollte sie hier auch) der Dachneigung folgen. Technisch reden wir hier also von etwa einem bis zwei Zehntelmetern, um die Bauhöhe der Dacheindeckung ggf. inklusive ihrer Lattung einzufassen.

Genau, Attika ist nicht explizit vorgeschrieben, deswegen hatte ich auch nochmal den Punkt mit einem Dachrandabschluss. Das wäre von der Aufbauhöhe wahrscheinlich am niedrigsten. Kann man bei so einem Abschluss denn begrünen oder ist dafür eine Attika notwendig. Denn begrünt sollen die Flachdächer wohl werden laut Bebauungsplan.
ypg18.09.24 16:06
Matteoboer schrieb:

Genau, Attika ist nicht explizit vorgeschrieben, deswegen hatte ich auch nochmal den Punkt mit einem Dachrandabschluss.
Also, es soll ja auch gut aussehen, das Haus?
Wie sieht das denn aus, wenn Du da oben eine schiefe Decke siehst? . .
Wenn auf eine Attika verzichtet wird, würde ich die Neigung nach hinten machen, damit man von der Frontfassade nichts sieht.
Ich kenne Flachdächer, sei es mit 3 oder 5 Neigung, nur mit Attika. So sorry.
11ant18.09.24 17:20
Matteoboer schrieb:

Kann man bei so einem Abschluss denn begrünen oder ist dafür eine Attika notwendig.
Ich sagte nichts gegen eine Attika, sondern lediglich, daß eine solche keinen waagerechten oberen Abschluss haben muß. Ich würde sie linear mitsteigen lassen. Natürlich braucht auch Begrünung Höhe (die ich dann an der Graswurzel messen würde).
Matteoboer18.09.24 19:31
ypg schrieb:

Also, es soll ja auch gut aussehen, das Haus?
Wie sieht das denn aus, wenn Du da oben eine schiefe Decke siehst? . .
Wenn auf eine Attika verzichtet wird, würde ich die Neigung nach hinten machen, damit man von der Frontfassade nichts sieht.
Ich kenne Flachdächer, sei es mit 3 oder 5 Neigung, nur mit Attika. So sorry.
Das ist genau der Punkt... ich weiß nicht, wie sowas dann aussieht.
Vor allem, da ja noch begrünt werden muss und zusätzlich eine Photovoltaik aufgeständert. Ist ja in BW Pflicht.
Aber verstehe, was du meinst. Von außen würde das dann wie ein sehr flaches Satteldach aussehen.
Mit nach hinten laufen meinst du zum Garten hin. Und in deinem Fall würde die Attika in gleichem Maße mitfallen. Sprich man hätte am Ende auf der Straßenseite bei 5% Steigung und 11m Länge eine 55cm höhere Wand
ypg18.09.24 19:45
Matteoboer schrieb:

Das ist genau der Punkt... ich weiß nicht, wie sowas dann aussieht.
Ich habe vorhin mal drauf geachtet bei uns (das halbe Wohngebiet besteht aus den Bauhausstil-Häusern): der Abschluss ist überall supergerade. Hier mal ein Luftbild:

Luftaufnahme einer Wohnsiedlung mit mehreren Mehrfamilienhäusern rund um eine Kreisstraße.

Die Attika ist überall auf gleichem Höhenniveau vom Haus bzw Baukörper. Innen das Dach mit den Photovoltaik-Elementen
11ant18.09.24 23:46
Matteoboer schrieb:

Von außen würde das dann wie ein sehr flaches Satteldach aussehen. [...] Und @11ant in deinem Fall würde die Attika in gleichem Maße mitfallen. Sprich man hätte am Ende auf der Straßenseite bei 5% Steigung und 11m Länge eine 55cm höhere Wand
Nein ...
11ant schrieb:

Der Architekt wird wenn er plietsch ist hier ein "hangfolgendes" Pultflachdach nebst mitsteigenden Attiken planen, dessen Traufpunkt und Firstpunkt an gegenüberliegenden Ecken liegen.
... nicht wie ein Satteldach, sondern wie ein diagonales Pultdach, und in der Höhe kaum auftragen.
attikaflachdächerphotovoltaiksatteldach