ᐅ Wie umgehen mit steigender Grundsteuerlast?
Erstellt am: 07.12.24 12:36
wiltshire13.01.25 12:11
chand1986 schrieb:
Du kannst Geld erwirtschaften, weil es irgendjemand vorher erzeugt hat, ausgegeben hat Ein schöner Umweg zu unserem Hausbau-Thema: Geld entsteht im Wesentlichen durch Kreditvergabe.MachsSelbst schrieb:
Ich hoffe ich habe daher deine Erlaubnis, die wenige freie Zeit zuhause mit der Familie zu verbringen, statt mit Politik...Natürlich. Daher habe ich Dich persönlich auch nicht ausdrücklich angesprochen.Wenn jeder zehnte Bürger nur 2 Abende im Jahr dazu verwenden würde mal zu einer öffentlichen Rats- oder Ausschusssitzung zu gehen und seine Haltung vor Ort auszudrücken, würde sich Grundlegendes ändern. Mehr ist gar nicht nötig. In einem Ort mit 5000 Einwohnern und einem Schulausschuss wären das bei 10 Sitzungen schon so viele Menschen, dass das kein Saal einer so kleinen Ortschaft fasst und die Ortspolitik ganz schnell die direkten Wünsche umsetzt.
Die Politiker, die wir im Bund wählen können haben fast alle mal vor Ort angefangen. Wir können uns die aussuchen, wenn wir sie vor Ort fördern, sie fordern und mit ihnen respektvoll umgehen. Das tun zu wenige und entsprechend verdienen wir auch wer uns regiert.
Wie unsere Grundsteuer eingesetzt und welche Höhe sie hat wird können wir stärker mitbestimmen als es viele denken. Das ist meine Botschaft zum Thema.
Musketier13.01.25 13:08
Evolith schrieb:
Der Einspruch wird sicher gerade ruhend gestellt. Man wartet auf die gerichtliche Endentscheidung.
Dein Grundsteuerbescheid darf dahingehend ebenfalls ausgesetzt werden (als Folgebescheid), da der Grundlagenbescheid noch im Einspruch liegt.
Ob das praktikabel ist, sei mal dahin gestellt. Letztendlich kannst du brav weiter zahlen und wenn der Grundlagenbescheid als rechtswidrig bestimmt wird, darf die Kommune zurück zahlen oder man hat schnell die KorrekturIch weiß, ich kenne das steuerliche Verfahren und meine Mutter ist da auch nicht unbewandert. Aber es gibt ja genug, die da kein Wissen diesbezüglich haben. Und wegen der Beträge extra einen Fachmann beauftragen macht auch keinen Sinn.
Komplett Aussetzen dürfte sich der Grundsteuerbescheid auch nicht lassen, da die Kommunen bei der Menge an Einsprüchen (ob nun wegen Verfassungskonformität oder anderen Gründen) komplett Illiquide werden würden.
Wir hatten zu meiner Zeit im Steuerbüro bei Einsprüchen immer vorab die Auswirkung des Einspruches berechnet und für die Differenz die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Das ist aber schwierig, wenn es eine komplett andere Steuerberechnung bei bebauten und unbebauten Grundstücken ist. Das ist für Otto-Normal gar nicht berechenbar. Da wäre maximal die Differenz zum bisherigen Bescheid als Aussetzung der Vollziehung sinnvoll, sofern sich die Stadt darauf einlässt.
Yosan13.01.25 13:38
Unsere Kommune hat es scheinbar wirklich versucht mit dem Aufkommensneutral. Wir werden ein klein wenig weniger zahlen (10 oder 20€ ca. im Jahr) und meine Eltern und Schwester in der gleichen Kommunehaben auch nur kleine Differenzen zu vorher. Ein Gesamtüberblick wo es mehr oder weniger wurde wäre interessant.
tomtom7914.01.25 10:22
Heute die neue Berechnung der Grundsteuer bekommen. Der Hebesatz wurde von 700 auf 320% reduziert, mit der aktuellen Bemessungszahlung zahlen wir nur noch 285€ im Jahr.
Musketier14.01.25 10:40
Bei uns waren es von 450 auf 350% Reduzierung. Dafür betragsmäßig von 260€ auf 380€ gestiegen.
motorradsilke14.01.25 11:21
Evolith schrieb:
Der Einspruch wird sicher gerade ruhend gestellt. Man wartet auf die gerichtliche Endentscheidung.
Dein Grundsteuerbescheid darf dahingehend ebenfalls ausgesetzt werden (als Folgebescheid), da der Grundlagenbescheid noch im Einspruch liegt.
Ob das praktikabel ist, sei mal dahin gestellt. Letztendlich kannst du brav weiter zahlen und wenn der Grundlagenbescheid als rechtswidrig bestimmt wird, darf die Kommune zurück zahlen oder man hat schnell die KorrekturDann könnte man aber wenigstens mal ne Eingangsbestätigung mit dem Hinweis auf das Ruhen rausschicken. Und nein, bei uns müssen erst mal Alle nach dem nicht bestandskräftigen neuen Bescheid zahlen.
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