ᐅ Wie umgehen mit steigender Grundsteuerlast?
Erstellt am: 07.12.24 12:36
Jesse Custer12.01.25 19:03
Arauki11 schrieb:
Bei uns lag am Samstag der Brief der Gemeinde im Briefkasten.
Grundsteuer steigt für uns von €240.- auf €360.-/Jahr.
Nun denn...Na, dann hatte ich Glück - die Gemeinde, in der eine unserer vermieteten Wohnungen liegt, senkt jetzt von 250,- auf 190,- Euro...
Arauki1112.01.25 19:20
Jesse Custer schrieb:
Na, dann hatte ich Glück - die Gemeinde, in der eine unserer vermieteten Wohnungen liegt, senkt jetzt von 250,- auf 190,- Euro...Na dann mach mal ne schöne, von uns bezahlte Flasche Schampus auf. Wir sind da gerne mal großzügig !motorradsilke12.01.25 20:07
Tigerlily schrieb:
Wer noch ein richtig großes Grundstück hat, muss ggf. überlegen, eine Nachverdichtung zuzulassen, damit sinkt die Grundsteuer wieder.Wenn das mal überall möglich wäre. Mein Sohn hat ein grosses Grundstück, knapp 7000 qm. Aber "nur" ca. 1700 qm Bauland, was aber durch Haus und Scheune nicht zusätzlich bebaubar ist. Trotzdem wurde das ganze Grundstück nach aktuellem Bodenrichtwert bewertet, weil das ganze Dorf so eingestuft wurde.
Den anhängigen Einspruch sitzt das FA seit 1,5 Jahren aus…
nordanney12.01.25 20:24
motorradsilke schrieb:
Trotzdem wurde das ganze Grundstück nach aktuellem Bodenrichtwert bewertet,Aber man musste doch die Flächen nebst Ansatz angeben - zumindest in NRW. Mein Grundstück habe ich auch zoniert nach "Bauland" und "Hinterland" - und das Hinterland entsprechend niedrig bewertet. Dem ist das FA ohne Probleme gefolgt (bei den Nachbarn auch).
motorradsilke12.01.25 20:30
nordanney schrieb:
Aber man musste doch die Flächen nebst Ansatz angeben - zumindest in NRW. Mein Grundstück habe ich auch zoniert nach "Bauland" und "Hinterland" - und das Hinterland entsprechend niedrig bewertet.
Dem ist das FA ohne Probleme gefolgt (bei den Nachbarn auch).Bei uns eben nicht. Wir hatten es natürlich auch so angegeben. Hat die nicht interessiert.chand198612.01.25 20:47
nordanney schrieb:
Aber man musste doch die Flächen nebst Ansatz angeben - zumindest in NRW. Mein Grundstück habe ich auch zoniert nach "Bauland" und "Hinterland" - und das Hinterland entsprechend niedrig bewertet.
Dem ist das FA ohne Probleme gefolgt (bei den Nachbarn auch).Bei unseren Freunden um die Ecke wurde dem nicht gefolgt. Begründung: Das Hinterland war anno dunnemals ein eigenständiges Grundstück. Das wurde Anfang der 1970er mal vereinigt, weil man damals die riesigen Gärten wollte. Heute kann man es weder bebauen noch erschließen, ging dennoch so nicht durch. Auch NRW/Ruhrgebiet.Wenn die Regel sagen wir mal - klar - wäre, gäbe es das Heckmeck nicht.
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