ᐅ Wie umgehen mit steigender Grundsteuerlast?
Erstellt am: 07.12.24 12:36
NatureSys27.01.25 07:09
CC35BS38 schrieb:
Meine Verdreifachung kommt aus dem "Westen". Aber bzgl. Aufkommensneutral bin ich immer von Gemeindeebene ausgegangen, weiß auch nicht wie ich darauf kam. Guter Punkt, dass das natürlich auch bundesebene sein kann.Es ist Gemeindeebene. Unsere Stadt hat dafür zum Beispiel den Hebesatz geteilt in Wohnen und Gewerbe, damit das gewährleistet ist.NatureSys27.01.25 07:18
Aufgrund der Gemeindeautonomie darf aber jede Gemeinde auch eine höhere Grundsteuer wählen, wenn sie aufgrund gestiegener Kosten in ihrem Haushalt mehr Geld benötigt.
Da können Länder und Bund wünsche äußern, aber die Entscheidung liegt bei den gewählten Gemeindevertretern (bei uns Stadtrat).
Da können Länder und Bund wünsche äußern, aber die Entscheidung liegt bei den gewählten Gemeindevertretern (bei uns Stadtrat).
Asuni27.01.25 10:48
CC35BS38 schrieb:
Jemand mit einem unsanierten Altbau hier?Trotz Erhöhung des Hebesatzes in unserer Gemeinde (von 3xx auf 460 (?)% - weiß nicht so genau, aber in dieser Größenordnung etwa), zahlen wir für "nur" etwa 150 EUR mehr Grundsteuer im Jahr. Unser Haus ist von 1935, in den letzten Jahren modernisiert, aber nicht kernsaniert worden.
Wir wohnen in Deutschland-West.
wiltshire27.01.25 12:46
Die Entwicklung der Grunderwerbsteuer hat nun wirklich nichts mit Ost und West zu tun.
Für jeden Eigentümer wurde eine Neubewertung von den Finanzämtern durchgeführt. Dass die Regional nicht ganz einheitlich arbeiten ist bekannt, aber das ist keine Sache von Ost und West.
Jede Kommune setzt einen Hebesatz fest. Dieser hat ebenfalls nichts mit Ost und West zu tun, sondern mit eigenen Haushalt. Und auch da ist es nicht eine Sache "wie gut die Kommune wirtschaftet", denn sehr viele Aufgaben werden den Kommunen oktruiert. Bei uns wurde die Kreisumlage im vergangenen Jahr derart erhöht, dass die Gemeinde ohne eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer in ein Haushaltssicherungsverfahren gerutscht wäre. Da hier gleichzeitig nur wenige Gewerbeflächen zur Verfügung stehen, aber die Schulen in einem erfreulich guten Zustand gehalten werden, kommt etwas mehr auf die Hauseigentümer zu als zuvor - und auch als woanders.
Dass jede Kommune irgendwo auf Möglichkeiten hat die Ausgaben zu beeinflussen ist auch klar. Dafür kann sich jeder an den öffentlichen Sitzungen beteiligen und mitbestimmen. Die Ratsherren sind in den meisten Kommunen ehrenamtliche - also Bürger wie wir. Da kann man auf Augenhöhe miteinander reden.
Für jeden Eigentümer wurde eine Neubewertung von den Finanzämtern durchgeführt. Dass die Regional nicht ganz einheitlich arbeiten ist bekannt, aber das ist keine Sache von Ost und West.
Jede Kommune setzt einen Hebesatz fest. Dieser hat ebenfalls nichts mit Ost und West zu tun, sondern mit eigenen Haushalt. Und auch da ist es nicht eine Sache "wie gut die Kommune wirtschaftet", denn sehr viele Aufgaben werden den Kommunen oktruiert. Bei uns wurde die Kreisumlage im vergangenen Jahr derart erhöht, dass die Gemeinde ohne eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer in ein Haushaltssicherungsverfahren gerutscht wäre. Da hier gleichzeitig nur wenige Gewerbeflächen zur Verfügung stehen, aber die Schulen in einem erfreulich guten Zustand gehalten werden, kommt etwas mehr auf die Hauseigentümer zu als zuvor - und auch als woanders.
Dass jede Kommune irgendwo auf Möglichkeiten hat die Ausgaben zu beeinflussen ist auch klar. Dafür kann sich jeder an den öffentlichen Sitzungen beteiligen und mitbestimmen. Die Ratsherren sind in den meisten Kommunen ehrenamtliche - also Bürger wie wir. Da kann man auf Augenhöhe miteinander reden.
Musketier27.01.25 13:01
wiltshire schrieb:
Die Entwicklung der Grunderwerbsteuer hat nun wirklich nichts mit Ost und West zu tun.
Das ist so nicht ganz richtig. Die Bewertung geht auf Einheitswerte von 1964 zurück. Da wurde die letzte Einheitswertermittlung durchgeführt. Da zu dem Zeitpunkt aber in Ostdeutschland keine durchgeführt wurde, geht man dort auf Werte von 1935 zurück. Mittels angepassten Hebesatz wurde das dann ausgeglichen. Bleibt jetzt bei einheitlicher Ermittlung der Hebesatz gleich, führt das ggf. zu unterschiedlicher Belastung.wiltshire27.01.25 18:10
Musketier schrieb:
Bleibt jetzt bei einheitlicher Ermittlung der Hebesatz gleich, führt das ggf. zu unterschiedlicher Belastung.Deshalb gibt es ja eine Leitlinie, dass die Kommunen den Hebesatz nach Möglichkeit so anpassen sollen, dass die Steuereinnahmen gleich bleiben. Den einen oder anderen trifft die individuelle Veränderung in Ost wie in West. In Gemeinden, die mit den bisherigen Steuereinnahmen aus Haushaltsgründen nicht mehr zurecht kommen konnte diese Richtlinie nicht umgesetzt werden - in Ost wie in West.Ähnliche Themen