wie sind diese Punkte im Bebauungsplan zu verstehen

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K

Katdreas

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir auch dieses mal helfen. Mit der Bauamt hab ich schon gesprochen aber die Sachbearbeiterin hatte wohl einen schlechten Tag und war nicht sehr bemüht mir das zu erklären od vielleicht stell ich mich auch zu blöd an es zu kapieren...

wir wollen anfangen unsre Außenanlagen zu planen. wir grenzen an 3 Nachbarn und an den Gehweg.
Nachbar 1 ist etwas tiefer (40cm), Nachbar 2 etwas höher (70-80cm), Nachbar 3 deutlich höher (120cm und mehr) und der Gehweg tiefer (60 cm)

grundsätzlich ist ja wer abgräbt oder aufschüttet muss befestigen, oder? aber da wird man sich schon einig werden...

mir gehts jetzt mehr darum was darf man den laut Bebauungsplan überhaupt machen darf.
So wie ich die Sachbearbeiterin verstanden habe, darf man innerhalb des Grundstückes machen was man will, wobei ich dann dass mit de "erhöhten Terrassen und steilen Böschungen" nicht verstehe. wann ist eine Terrasse erhöht und wann eine Böschung steil?
Mauer wurde mir gesagt dürfen nur 20cm hoch sein, und dürfen eben aus Naturstein sein (aber auch nur 20cm hoch). Wenn ich den entsprechenden Teil im Bebauungsplan lese verstehe ich das aber so dass Sockelmauern von Zäunen nur 20cm hoch sein dürfen und Natursteinmauern aber erlaubt sind??? wie soll man den dann die Höhenunterschiede abfangen?
Zäune Max. 120cm hoch ab Oberkante natürliches Gelände? dann dürfe Nachbar 3 ja gar keinen Zaun machen weil ja durch die Aufschüttung schon über 120cm ist

die maximale Höhe des fertigen Erdgeschossfussbodens (EFOK) war übrigens vorgeschrieben.

vielen dank und frohe oster!
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K

Katdreas

beim zweiten Bild wird glaub ich ein wichtiger Teil abgeschnitten. bei 1.9.1 steht am ende:
die Höhendifferenzen zum Fahrbahnrand bzw. den benachbarten Grundstücken müssen durch eine Böschung auf dem eigenen Grundstück überwunden werden.
das würde doch wiederum heißen es sind gar keine Mauern zum abstützen erlaubt?zumindest an den Grenzen? auch nicht die 20cm???
sind Planzringe eine Böschung?
 
11ant

11ant

Zum Einfrieden darfst Du nur Zäune nehmen; die müssen aber nicht bis ganz zum Boden Zäune sein, sondern dürfen auf den untersten 20 cm auch Mauern sein. Trockenmauern dürfen eine Geländemodellierung auch in voller Höhe einfassen, diese ist aber auf die grundstücksindividuelle EFOK begrenzt. An der Grenze mußt Du wieder auf dem Originalniveau angekommen sein, und zwar geböscht - nicht als Steilhang. Böschungen sind "Dachschräge" Bodenverläufe. Dabei auch Pflanzringe zu verwenden, sehe ich nicht ausgeschlossen. Du sollst nicht Stabmatten nehmen und der Nachbar Jägerzaun oder umgekehrt.
 
Y

ypg

bei 1.9.1 steht am ende:
die Höhendifferenzen zum Fahrbahnrand bzw. den benachbarten Grundstücken müssen durch eine Böschung auf dem eigenen Grundstück überwunden werden.
So stand es auch bei uns im Bebauungsplan: Abfangungen durch Mauern, ob hoch oder runter, sind untersagt. Wenn eine Höhendifferenz vorhanden ist, muss der höhere auf seinem Grundstück eine Böschung von Max. 30 Grad erstellen, also auf einem Meter 30cm in die Höhe. Somit muss man 2 Meter seines Grundstücks an entsprechender Grenze „opfern“, wenn er 60cm korrigieren will.
Die meisten haben in diesem Abschnitt dann auch die Heckenbepflanzung durchgeführt. Es wurde später nicht nachgemessen.
das würde doch wiederum heißen es sind gar keine Mauern zum abstützen erlaubt?zumindest an den Grenzen? auch nicht die 20cm???
sind Planzringe eine Böschung?
Da sich die 30cm auf unser Gebiet bezieht, würde ich sagen, dass Du mit Pflanzringen natürlich eine Böschung machen kannst. Einfach im Versatz anlegen. Das gilt für Grundstücksgrenzen.

Terrassen mit steiler Böschung wären für mich Mauern sowie alles, was steiler als 45 Grad ausgeführt wird.
Alles ohne Gewähr
 
K

Katdreas

Vielen dank erst mal. So ganz hat es bei mir aber aber noch nicht Klick gemacht.

also zu den Nachbargrundstücken muss man eine Böschung machen, ggf. mit Pflanzringen aber keinerlei Form von Mauer.

wenn ich jetzt im Vorgarten eine Mauer mache um gerade Ebene vor dem Eingang zu haben, darf ich dann mit etwas Abstand zum Gehweg eine Mauer machen (Max, EFOK) und zw Mauer und Gehweg eine Fläche auf Höhe des Gehweges?
 
11ant

11ant

wenn ich jetzt im Vorgarten eine Mauer mache um gerade Ebene vor dem Eingang zu haben, darf ich dann mit etwas Abstand zum Gehweg eine Mauer machen (Max, EFOK) und zw Mauer und Gehweg eine Fläche auf Höhe des Gehweges?
Aus meiner Sicht ja. Allerdings verschärft jede "gerade" Teilstrecke auf dem Weg zwischen der EFOK-Ebene und der (auch straßenseitigen) Grenze die sportliche Anstrengung, den weiteren Verlauf dann wieder fließend auslaufen zu lassen. Höhendifferenz, Böschungssteilheit und Plateaustrecke sind ein magisches Dreieck
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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