Was zählt in NRW zur Grundflächenzahl?

4,60 Stern(e) 5 Votes
A

Asbestosteron

Hallo Hausbauer,

die Frage klingt fast zu trivial, um für's Hausbau-Forum zu passen. Aber trotz sehr eingehender Recherche konnte ich nicht sicher herausfinden, was in NRW zur Grundflächenzahl zählt. Erschwert wird meine Recherche im Forum übrigens durch einen Programmierfehler in der Suche. Sucht man nach Grundflächenzahl erhält man keine Ergebnisse, obwohl ich Beiträge gefunden habe, in denen dieses Wort vorkommt. Kennt ihr dieses Problem? Wie kann man es umgehen?

Die Grundfläche des Hauses ist klar. Aber was ist z.B. mit:
- Garage
- Garageneinfahrt
- Gepflasteter Zugweg zwischen Gehweg und Haustür
- Terrasse (gepflastert)
- Terrasse aus Holzbohlen mit Zwischenräumen
- Überdachte Terrasse
- Kaltwintergarten
- Gartenhaus

Viele Quellen im Netz klären diese Fragen bei einer Unterscheidung zwischen Grundflächenzahl I und Grundflächenzahl II. Dies scheint aber in NRW nicht üblich zu sein.

Ich verstehe es so, dass in § 19 Baunutzungsverordnung die Grundflächenzahl definiert wird als "Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. " In Abs. 2 heiß es "Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. "
Nun geht es also auf die Suche, was "bauliche Anlagen" sind. Fündig wird man im Landesrecht § 2 Bauordnung NRW: "Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen." Somit wäre alles, was ich oben aufgezählt habe auf die Grundflächenzahl anzurechnen. Allerdings steht das im Widerspruch zu anderen Internet-Quellen, die jedoch in sich wieder nicht einheitlich sind.

Wer von euch kennt die Antwort?
Danke schonmal.
 
11ant

11ant

Deine Garagenzufahrt kann eine wassergebundene Wegedecke sein oder Rasengitter, Paddockgitter oder dergleichen, oder (dann voll angerechnet) gepflastert.
eine Holzterrasse, die den Boden nicht versiegelt. Die zählt nämlich nicht zur Geschossflächenzahl
(folge dem Zitat und im übrigen auch meiner Signatur, wg. Felderhofquartier).
 
A

Asbestosteron

Hallo 11ant, danke schonmal für deine Antwort.
Ich versuche darin noch die (Teil-)Antwort auf meine Frage zu finden. Im Zitat geht es um die Geschossflächenzahl und nicht um die Grundflächenzahl. Und die Frage scheint sich auch nicht auf NRW zu beziehen, denn dort zählt eine Gartenterrasse nie zur Geschossflächenzahl.
Vielleicht zielst du darauf ab, dass versiegelte Flächen grundsätzlich zur Grundflächenzahl zählen? Hast du dafür eine Quelle? Die Theorie hatte ich nämlich auch schon, kann aber dazu nichts belastbares finden leider.

Und in deiner Signatur (Instagram) sehe ich zwar die Vorschau. Aber beim Klick darauf kommt eine Anmeldeaufforderung. Ich habe aber keinen Instagram-Account.
 
P

Papierturm

Meiner Erinnerung nach (nicht 100% sicher, bitte gegenchecken) bestimmt auch das Alter des Bebauungsplans, was zur Grundflächenzahl zählt (alte Pläne = Verweis auf alte Baunutzungsverordnung = weniger zählt herein).

Bedeutet ohne das Alter des Bebauungsplans zu kennen ist das nur schwer zu beantworten.
 
11ant

11ant

Ich versuche darin noch die (Teil-)Antwort auf meine Frage zu finden. Im Zitat geht es um die Geschossflächenzahl und nicht um die Grundflächenzahl. Und die Frage scheint sich auch nicht auf NRW zu beziehen, denn dort zählt eine Gartenterrasse nie zur Geschossflächenzahl.
Vielleicht zielst du darauf ab, dass versiegelte Flächen grundsätzlich zur Grundflächenzahl zählen? Hast du dafür eine Quelle? Die Theorie hatte ich nämlich auch schon, kann aber dazu nichts belastbares finden leider.
Du fragtest vorhin nach der Grundflächenzahl (Grundflächenzahl), die Geschossflächenzahl ist etwas anderes. Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil an der Gesamtfläche des Grundstücks überbaut werden darf (Grundflächenzahl I). Wege / Zufahrten und unter Umständen auch Terrassen zählen auf die Grundflächenzahl II (Grundflächenzahl I plus Überschreitung, ähnlich wie bei Girokonto eine geduldete Überziehung). Die Geschossflächenzahl ist regelmäßig ebenso hoch wie die Grundflächenzahl I (bei Eingeschossigkeit), leicht erhöht oder anderthalbfach (Eingeschossigkeit mit ausgebautem DG) oder doppelt so hoch (zwei Vollgeschosse); typische Werte sind Grundflächenzahl 0,2 / GFZ 0,2 (0,3 / 0,4) oder in jüngeren Bebauungsplänen mit den heute üblichen Grundstücksgrößen auch Grundflächenzahl I 0,4 / GFZ 0,8 bei II Vollgeschossen. Sie besagt, wie sich die Raumflächen (inkl. Umfassungswänden) zur Grundstücksfläche verhalten. Voll versiegelte Flächen zählen auf ihre jeweilige Grundflächenzahl (I bzw. II) voll, teilweise versiegelte Flächen wie z.B. Rasengittersteine bekommen in manchen Gemeinden bspw. 20% Rabatt. @Papierturm erinnert recht, die Bebauungspläne übernehmen praktisch die Werte aus der Baunutzungsverordnung (Bundesebene) oder der Landesbauordnung geltend zur Zeit ihres Erlasses. Eine Grundflächenzahl von 0,8 wird dabei regelmäßig als Maximalwert angesehen; in Großstädten kommen aber auch Grundflächenzahl von bspw. 1,2 vor. Regelmäßig sind die Werte beim Bauen in zweiter Reihe / Nachverdichtungen nur halb so hoch.

Das ist aber ein weites Feld, auf dem Du mit Halbwissen sammeln nicht weit kommst. Für konkrete Interpretationsunterstützung nennst Du am besten den Bebauungsplan, um den es Dir geht (ohne Link, versteht sich).

@leachiM2k folgt mir übrigens bereits und hat weiteren Austausch in Aussicht gestellt, vielleicht stößt Du ja doch noch hinzu. Bedeutet Deine Grundflächenfrage, daß Du bereits einen Plan B zu Deinem Felderhofquartier-Engagement anvisierst ?
 
Y

ypg

im Widerspruch zu anderen Internet-Quellen,
das sollte nicht verwundern, da man auch falsches im Internet verbreiten kann. Auch Wikipedia wird von Amateuren gefüttert. Es muss also nicht alles stimmen.
Das betrifft übrigens auch die KI-Übersicht, die sich auch nur auf Veröffentliches im Internet bezieht.
Unterscheidung zwischen Grundflächenzahl I und Grundflächenzahl II. Dies scheint aber in NRW nicht üblich zu sein.
Doch, gibt es auch. Das Bauportal von NRW beschreibt und verwendet beides.
Und die Frage scheint sich auch nicht auf NRW zu beziehen, denn dort zählt eine Gartenterrasse nie zur Geschossflächenzahl.
Sag niemals nie. Eine Terrasse, die mit einem Haus geplant und genehmigt wird, wird hiermit zur baulichen Anlage und gehört zur Grundflächenzahl I, weil sie zum Haus gehört. Genauso wie Balkone und Dachüberstände. Grundflächenzahl II regelt die Nebenanlagen.
Es gibt über kompaktes Wissen oder raffiniertes Anwenden nicht unbedingt Quellen. Wäre hier ein waschechter Architekt oder Bauamt-Beamter, der könnte Dir eventuell die Rechtsgrundlagen bzw. den Par. 19 Baunutzungsverordnung mit Fallbeispielen und Ausnahmen erklären. Es kommt immer drauf an, was da geplant wird mit welchem Ziel. Da kann ein Fachmann mit Argumenten dafür oder dagegen argumentieren, ob das, was er da beantragt, zur Hauptanlage zählt oder zur Nebenanlage.
Während der kleine öffentliche Spielplatz eine bauliche Anlage ist, ist die gleich groß angelegte Spielfläche im privaten Garten nicht unbedingt eine bauliche Anlage, könnte aber beim Bauamt in erster Instanz als solche gesehen werden.
Die chinesische Mauer ist eine bauliche Anlage, Deine gestapelten übergroßen Legosteine aus Granit ist eventuell keine, aber auf Nachbars Grund die Mauer, die eine Entwässerungsfläche begrenzt, ist wiederum eine.
Ich denke, man muss das Rad als Laie auch nicht neu erfinden, so wie man auch das Internet nicht überlisten kann. Die Höhe und eventuelle Einschränkungen oder Erweiterungen der Grundflächenzahl werden im Bebauungsplan mit dem Hinweis auf die Baunutzungsverordnung genannt.
 
Zuletzt aktualisiert 11.08.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3149 Themen mit insgesamt 42733 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Was zählt in NRW zur Grundflächenzahl?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? 18
2Was bedeutet: Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 1,2 Geschosse II - II 12
3§19 Baunutzungsverordnung - Grundflächenzahl - zulässige Grundfläche 16
4Grundflächenzahl; § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung - Erfahrungen? 26
5Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Bebauungsplan von 1968 11
6Neubau Grundflächenzahl ausnutzen, Terrasse überbauen 21
7Regelungen bei Bebauungsplan Erfahrungen? 22
8Grundflächenzahl Außenanlagen versickerungsfähiges Pflaster 11
9Frage zur Bestimmung der Grundflächenzahl 10
10Bestandshaus Abriss - Neubau: was lässt der Bebauungsplan zu? - Seite 211
11Grundflächenzahl mehrere Flurstücke 22
12Bebauungsplan und daraus folgender Hausplan 44
13Haus kaufen, wenn Grundflächenzahl überschritten? 22
14Prüfung Einhaltung Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) im Neubaugebiet 11
15Restriktiver Bebauungsplan - lohnt sich Grundstückskauf? - Seite 220
16Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn 101
17Endlich bauen und doch noch ein paar Fragen - Seite 357
18Bebauungsplan-Unterschied bei Erdgeschoss, Dach und Eingeschossig 17
19Ausrichtung und Form von Einfamilienhaus - Ecke für Terrasse abschneiden? 14
20Bungalow mit besonderem Bebauungsplan ... weitere Ideen? 41

Oben