Vorfälligkeitsentschädigung

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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D

DG

Hallo Jens,

auf Grund der geringen Zeitersparnis bzw. eines relativ geringen Streitwerts von ~1800€ minus X (auf Null wirst Du die Vorfälligkeitsentschädigung wohl nicht bringen) hat es wahrscheinlich wenig Sinn, die Forderung der Bank anzugehen, zumal Du nicht gezwungen bist, darauf einzugehen (das ist bei Notverkäufen anders). Ich würde bei der Summe schlicht mit der Bank handeln und schauen, auf was die sich einlassen. Bei größeren Summen für die VFE (ab 5T€ aufwärts) würde ich einen Fachanwalt für Bankrecht einschalten, die holen da oft mit vertretbarem Aufwand einige T€ raus.

Bei Dir ... wenn man 50% resp. 900€ als Einsparungsziel definiert, weiß man nicht, ob es klappt und zweitens fallen die Anwaltskosten ja auch im Erfolgsfall an. (Zu erwartender) Ärger und Zeitaufwand stehen da mMn nicht in vertretbarem Verhältnis.

Wenn es Dich trotzdem interessiert, schick' mir 'ne PN.

MfG
Dirk Grafe
 
T

toxicmolotof

Die meisten Banken verdienen zzt. nur deshalb mit Baufinanzierer Geld, da sie sich nicht strukturkongruent refinanzieren. D.h. sie nehmen das "billige" Geld vom Sparbuch (jederzeit fällig) und verleihen es teuer weiter (für 10 oder mehr Jahre).
Wenn das Darlehen allerdings am Kapitalmarkt (z.B. durch Pfandbriefe) refinanziert werden müsste, dann stehen bei vielen günstigen Anbietern negative Margen in den Büchern.
Ich habe noch nicht ein Angebot gesehen, das unterhalb des Marktzinses liegt (außer Förderdarlehen).
Zwar ist die Marge durch Fristentransformation durchaus größer als bei strukturgleicher Refinanzierung, aber ich möchte nicht wissen was dann bei einer inversen Zinsstruktur passiert.

Die goldene Bankregel besagt, dass man grundsätzlich fristengleich refinanzieren soll. Daran hält sich zwar niemand (unternehmerisches Risiko), aber auch die Marge muss dann noch stimmen, wenn sie Fristengleich refinanziert.
Und daran verdienen die Banken dank der großen Volumen noch immer ganz gut. Ich hätte gern ein Darlehen zum Pfandbriefsatz zzgl. Risikoaufschlag, dann hätte ich das größte Grinsen im Gesicht, aber leider gibt es das nicht.
 
J

Jens42

Hallo

nachrechnen kann da zB nur der Verbraucherschutz. Grundsätzlich kannst du ja die Anschlussfinanzierung über ein Forwarddarlehen ja jetzt überall abschließen. die ersten 6 Monate sollten ohne Zinszuschlag sein.

Wo liegt den das KfW Darlehen ? auch bei der DG Hyp ? Wahrscheinlich bist du aufgrund der Grundschuld bei der DG Hyp gefangen....
Erstmal danke allerseits für die Rückmeldungen!

Das KFW Darlehen war auch über die DZ HYP, ist aber am 31.3. aus einem neuen Darlehen der VR Bank, die das damals über die DZ HYP gemacht hat (jetzt selber) abgelöst worden. Der nötige Betrag für das DZ HYP Darlehen (war 15 jährige Zinsbindung) steht aus dem neuen Darlehen der VR Bank ebenfalls zur Verfügung, abrufbar entweder jetzt oder halt im November wenn die 10 Jahre+ 6 Monate rum sind. Das KfW-Darlehen hätten wir auch cash zurückzahlen können, wäre aber Unsinn wegen Steuer und weiterer eigengenutzter Immobilie.
 
J

Jens42

Hallo Jens,

auf Grund der geringen Zeitersparnis bzw. eines relativ geringen Streitwerts von ~1800€ minus X (auf Null wirst Du die Vorfälligkeitsentschädigung wohl nicht bringen) hat es wahrscheinlich wenig Sinn, die Forderung der Bank anzugehen, zumal Du nicht gezwungen bist, darauf einzugehen (das ist bei Notverkäufen anders). Ich würde bei der Summe schlicht mit der Bank handeln und schauen, auf was die sich einlassen. Bei größeren Summen für die VFE (ab 5T€ aufwärts) würde ich einen Fachanwalt für Bankrecht einschalten, die holen da oft mit vertretbarem Aufwand einige T€ raus.

Bei Dir ... wenn man 50% resp. 900€ als Einsparungsziel definiert, weiß man nicht, ob es klappt und zweitens fallen die Anwaltskosten ja auch im Erfolgsfall an. (Zu erwartender) Ärger und Zeitaufwand stehen da mMn nicht in vertretbarem Verhältnis.

Wenn es Dich trotzdem interessiert, schick' mir 'ne PN.

MfG
Dirk Grafe
Da einen Streit anzuzetteln macht denke ich wie Du auch schreibst keinen Sinn, auch wenn die Bank ein Stück weit die VFE reduzieren würde, macht es rechnerisch keinen Sinn und warten wir jetzt halt bis November. Meine Frage war letztlich dadurch motiviert, ob der geringe Wiederanlagezins so OK ist, was wohl der Fall ist.

Viele Grüße,
Jens
 
Kisska86

Kisska86

Dass Cross-Selling immer eine gute Einnahmequelle ist bestreitet vermutlich niemand, aber woher nimmst du deine Weisheit? Ich behaupte das Gegenteil und sage, dass gerade langfristige Baufinanzierungen bei vielen Banken eine solide Grundlage des langfristigen Zinskonditionenbeitrages sind und die Möglichkeit schaffen überhaupt dauerhaft als Bank zu überleben und nicht von der Hand in den Mund leben zu müssen.
Jetzt kommt es darauf an von welchen Banken wir sprechen... Eher kleine, regionale Sparkassen und Volksbanken oder doch eher die die großen wie die große Deutsche und so??? Ich arbeite in dem Bereich und kann die Margen ganz gut einschätzen und gerade bei den großen Banken sind die Baufinanzierer die Basis, aber nicht die Margenbringer, bei kleinen kann es durchaus anders aussehen... Aber das müssen wir hier nicht vertiefen.
Ich gehe aber davon aus, dass er da nichts zu verhandeln brauch, weil es nichts bringt. Meine Meinung!!!
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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