Vollgeschoss oder mit Kniestock ?

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face26

face26

...ab wann gilt es denn eigentlich noch als Kniestock und ab wann als Vollgeschoss? Wenn dabei die 2,3m Deckenhöhe bleiben? Was ist wenn keine Decke über OG eingezogen wird?
Oder ist das eher ein "fließender" Übergang?
 
M

Mottenhausen

Das entscheidet die jeweilige Bauordnung. Wenn 2,x m Raumhöhe auf xy% der Fläche erreicht werden = Vollgeschoss. So ein hoher Kniestock sollte überall als Vollgeschoss zählen.
 
E

Escroda

Ich habe 6,3 m im
Bungalow.
Oh, da hat man Dir wohl eine Gewerbehalle als Bungalow verkauft
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...ab wann gilt es denn eigentlich noch als Kniestock und ab wann als Vollgeschoss?
Ich denke der TE geht es nicht um den baurechtlichen Vollgeschossbegriff, den es in Bayern ohnehin nicht mehr gibt, sondern nur darum, wo das Dach anfängt: unterhalb oder oberhalb der 2. Geschossdecke. Das letzteres günstiger ist, halte ich für möglich. Letzten Endes muss es aber der Rohbauer am Besten wissen. Er kann ja die Alternativen mal gegenüberstellen, dann sieht man, wo das Geld bleibt.
 
blaupuma

blaupuma

Oh, da hat man Dir wohl eine Gewerbehalle als Bungalow verkauft
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Ich denke der TE geht es nicht um den baurechtlichen Vollgeschossbegriff, den es in Bayern ohnehin nicht mehr gibt, sondern nur darum, wo das Dach anfängt: unterhalb oder oberhalb der 2. Geschossdecke. Das letzteres günstiger ist, halte ich für möglich. Letzten Endes muss es aber der Rohbauer am Besten wissen. Er kann ja die Alternativen mal gegenüberstellen, dann sieht man, wo das Geld bleibt.
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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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