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ᐅ Bauen mit einem Kniestock von 50cm?


Erstellt am: 21.04.24 13:47

MelW202421.04.24 17:58
Als Dach ist übrigens ein Satteldach mit 25-30% Steigung vorgeschrieben...
motorradsilke21.04.24 18:08
MelW2024 schrieb:

Danke für eure Antworten!
Meine Eltern haben mit einem Kniestock von 75cm gebaut und ich fand es immer doof und meine Eltern auch.
Ich hab das Gefühl, dass wenn man schon so viel Geld ausgibt und hoffentlich nur einmal im Leben baut, es auch (fast) so sein sollte, wie man es gerne hätte...
Andererseits gibt es eben auch einfach kaum Grundstücke und die Lage wäre wirklich sehr gut.
Mit Keller müssten/würden wir übrigens vermutlich eh bauen, da das Grundstück leicht am Hang liegt. Die Nachbarhäuser drumherum haben alle mit einem hohen Keller gebaut.
LG

Na, dann steht doch die Frage gar nicht. Und wenn du es geschickt planst, bekommst du auch genug Tageslicht in den Keller für die Räume, die es brauchen.
hanghaus202321.04.24 18:54
Am Hang sollte das eher sowieso mit Wohnkeller funktionieren. Was verstehst Du unter leicht am Hang? Zeig mal den Lageplan am besten mit Höhenlinien. Oder Fotos vom Grundstück.

Welche Ausnahmen das Bauamt akzeptiert siehst am Besten in der Umgebung.
ypg21.04.24 19:25
MelW2024 schrieb:

Mit Keller müssten/würden wir übrigens vermutlich eh bauen, da das Grundstück leicht am Hang liegt.
Wieviel Geschosse sind denn erlaubt? Ich würde bei Hang auch dazu raten, EG mit UG zu bauen, in bauherrendeutsch quasi die Stadtvilla halb versenkt. Verbuddelt die Nebenräume und am offenen Hang dann die Kinderzimmer.
AlterFalter22.04.24 13:42
Hallo MelW2024,

wir haben bei uns die gleiche Situation. Alter Bebauungsplan aus den 70ern und nur einen Kniestock von maximal 50cm. Satteldach.

Ich wollte das Grundstück deswegen schon abschreiben, aber in dem Bebauungsplan steht auch noch, dass man auch zwei Vollgeschosse bauen darf. Ab einer gewissen Kniestockhöhe gilt ein Geschoss als Vollgeschoss, wir gehen bei uns auf einen Kniestock von 2 Meter was wir ohnehin wollten), was das Problem löst. Wir haben beim zuständigen Bauamt nach der aktuell für das Baugebiet gültigen Definition eines Vollgeschosses angefragt. Die ist natürlich abhängig vom Bundesland.

Rückfragen bei der Gemeinde und dem zuständigen Landratsamt waren bei uns sehr positiv, beide Sachbearbeiterinnen hatten vollstes Verständnis ("so baut heutzutage ohnehin niemand mehr") und bereits angedeutet, dass ein Änderungswunsch beim Bauantrag keine Probleme machen würde (das war unser Plan B).

Wie sieht's bei euch aus, wie viele Vollgeschosse sind erlaubt?
MelW202422.04.24 18:01
Danke für eure ganzen Antworten! Damit habe ich gar nicht gerechnet.
hanghaus2023 schrieb:

Am Hang sollte das eher sowieso mit Wohnkeller funktionieren. Was verstehst Du unter leicht am Hang? Zeig mal den Lageplan am besten mit Höhenlinien. Oder Fotos vom Grundstück.

Welche Ausnahmen das Bauamt akzeptiert siehst am Besten in der Umgebung.

Das Grundstück hat eine Steigung von ca. 10%.
Ausnahmen gibt es in der Straße leider nicht. Die Häuser wurden alle in den 80er gebaut und haben einen Kniestock von 50cm. "Unser" Grundstück ist das einzige, was nicht bebaut wurde.
ypg schrieb:

Wieviel Geschosse sind denn erlaubt? Ich würde bei Hang auch dazu raten, EG mit UG zu bauen, in bauherrendeutsch quasi die Stadtvilla halb versenkt. Verbuddelt die Nebenräume und am offenen Hang dann die Kinderzimmer.

Erlaubt sind leider nur ein Vollgeschoss und dann eben der Kniestock von 50cm. 2 Vollgeschosse sind nicht erlaubt!
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