ᐅ Vollgeschoss oder mit Kniestock ?
Erstellt am: 16.01.2019 15:44
face26 17.01.2019 11:56
...ab wann gilt es denn eigentlich noch als Kniestock und ab wann als Vollgeschoss? Wenn dabei die 2,3m Deckenhöhe bleiben? Was ist wenn keine Decke über OG eingezogen wird?
Oder ist das eher ein "fließender" Übergang?
Oder ist das eher ein "fließender" Übergang?
Mottenhausen 17.01.2019 13:15
Das entscheidet die jeweilige Bauordnung. Wenn 2,x m Raumhöhe auf xy% der Fläche erreicht werden = Vollgeschoss. So ein hoher Kniestock sollte überall als Vollgeschoss zählen.
blaupuma 17.01.2019 23:30
6,5 Meter Höhe und darin 2 Vollgeschosse.
Wie soll das gehen ?
Ich habe 6,3 m im
Bungalow.
Wie soll das gehen ?
Ich habe 6,3 m im
Bungalow.
Escroda 18.01.2019 08:05
blaupuma schrieb:
Ich habe 6,3 m im
Bungalow.Oh, da hat man Dir wohl eine Gewerbehalle als Bungalow verkauft Zeig' mal Bilder!
face26 schrieb:
...ab wann gilt es denn eigentlich noch als Kniestock und ab wann als Vollgeschoss?Ich denke der TE geht es nicht um den baurechtlichen Vollgeschossbegriff, den es in Bayern ohnehin nicht mehr gibt, sondern nur darum, wo das Dach anfängt: unterhalb oder oberhalb der 2. Geschossdecke. Das letzteres günstiger ist, halte ich für möglich. Letzten Endes muss es aber der Rohbauer am Besten wissen. Er kann ja die Alternativen mal gegenüberstellen, dann sieht man, wo das Geld bleibt. blaupuma 18.01.2019 08:37
Escroda schrieb:
Oh, da hat man Dir wohl eine Gewerbehalle als Bungalow verkauft
Zeig' mal Bilder!
Ich denke der TE geht es nicht um den baurechtlichen Vollgeschossbegriff, den es in Bayern ohnehin nicht mehr gibt, sondern nur darum, wo das Dach anfängt: unterhalb oder oberhalb der 2. Geschossdecke. Das letzteres günstiger ist, halte ich für möglich. Letzten Endes muss es aber der Rohbauer am Besten wissen. Er kann ja die Alternativen mal gegenüberstellen, dann sieht man, wo das Geld bleibt. Escroda 18.01.2019 14:09
Cool. Ich würd's aber nicht mehr Bungalow nennen.
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