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ᐅ Terrassierung mit L-Steinen, Überlappung der Stufen


Erstellt am: 17.07.23 20:57

wp.seeker18.07.23 15:58
Danke schon mal für die Antworten.

Bei den Herstellern habe ich durchaus schon Kaskaden gesehen, allerdings ist nicht erkennbar, ob die innere Reihe bis unten geht, also da beginnt, wo auch die äußere Reihe beginnt.

Anbei der Lageplan.

Höhe Gelände am Haus: 45,35 m
Höhe Oberkante Fertigfußboden 45,65 m
Oberkante Fertigfußboden Terrasse soll bei ca. 45,5 m liegen (eine Stufe runter aus der Terrassentür)

Die 43,2 m des Höhenpunktes südlich der Terrasse stimmen nicht mehr, wir haben den Garten mit unserem Aushub auffüllen lassen, das waren so 50-80 cm.
Wie gesagt, demnächst müssen wir mal messen.

Unterm Haus und unter der geplanten Terrasse ist mit verdichtungsfähigem Sand ausgekoffert. Unterm Haus gute 100 cm, unter der geplanten Terrasse vom natürlichen Niveau bis zur aktuellen Höhe, also 1,5-1,8 m.

Nun suche ich noch das Bodengutachten raus.

Danke
Katasterplan mit Gebäudefläche, Terrassen, Parzellen 63/64 und Grenzlinien
wp.seeker18.07.23 16:53
Korrektur: unterm Haus ist der Mutterboden ausgetauscht worden, 70-85 cm, dann wurde noch aufgefüllt, auf Straßenniveau, im Süden von 43,3 bzw 43,6 m usprüngliches Niveau auf 45,3 mNHN. Unter der geplanten Terrasse haben wir uns auch Sand auffüllen lassen. Vom ursprünglichen Niveau 43,2 m bis 45,3 m.
Also fast überall 2 Meter Sand mindestens.
hanghaus202319.07.23 08:43
Warum hat man das Haus ohne Not so weit hoch gesetzt?

Verstehe ich das richtig, das es von der Strasse ursprünglich recht steil nach unten ging und dann eher wenig Gefälle vorhanden war?
WilderSueden19.07.23 08:53
So hoch finde ich das jetzt nicht. Gegenüber dem höchsten Grenzpunkt bleiben noch 25cm bis Einfamilienhaus. Geplantes Gelände ist mit 4,35 etwa auf dem Niveau, an dem die Zufahrt die Straße trifft. Viele Baufirmen bestehen darauf, höher als die Straße zu bauen. Kann ich auch in einem gewissen Rahmen nachvollziehen, damit das Wasser vom Haus wegläuft
i_b_n_a_n19.07.23 12:46
in den meisten Baugebieten (mit deren B-Plänen ich mich beschäftig habe) sind höhere L-Steine als 1m nicht gestattet. Vor einer Durchführung einer Machbarkeitsstudie gehört aus meiner Sicht die Frage: Was ist hier erlaubt? Dazu Landesbauordnung, Bebauungsplan, örtliches Nachbarschaftsrecht usw. heranziehen. Das ist dann mitunter so komplex, dass eine Laie keine 100% befriedigende Antwort selbst ergooglen kann (damit meine ich: Fachmann/Frau fragen die den kompletten Sachverhalt kennen)
wp.seeker19.07.23 15:48
Vorher war das Baugebiet ein Kartoffelacker.
Unser Grundstück sah ursprünglich relativ flach aus, erst nördlich oder an unserer Nordgrenze begann dann der Hügel stärker anzusteigen (hier ist Grundmoränenland).
Die Straße nördlich unseres Grundstücks wurde dann auf das natürliche Niveau ihrer nördlichen Seite gebaut, in dem Bereich wurde es dann schon steil (aus Sicht eines Fischkopps). Und schwupps, gab es eine abfallende Böschung von der Straße auf unser Grundstück.
Also richtig,

Und dann wollte unser Bauträger etwas höher bauen, wie vermutet.
Was wir grundsätzlich aber gut finden.

Im Bebauungsplan findet sich nichts zu maximalen Höhen oder zur Geländemodellierung. Nebenan wurden 1,50 L-Steine verbaut, was natürlich im Falle eines Falles nichts zu bedeuten hat.

Landesbauordnung und Nachbarschaftsrecht werde ich nachschlagen, danke
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