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ᐅ Beton der L-Steine reicht in mein Grundstück.


Erstellt am: 17.04.23 12:47

K a t j a17.04.23 14:38
K a t j a schrieb:

Welchen Schaden erleidest Du denn durch den unterirdischen Beton?
Die Frage war ernst gemeint. Was ist an der Grenze geplant?
Nemesis17.04.23 14:39
K a t j a schrieb:

Die Frage war ernst gemeint. Was ist an der Grenze geplant?
Susanne aus Ba schrieb:

m vorderen Bereich ist die Hofeinfahrt, im hinteren Teil soll noch eine Garage hingestellt werden.

Wort Wort Wort Wort Wort Wort Wort.
K a t j a17.04.23 14:58
Oh, klassisches Missverständnis. Ich dachte, das war der Plan vom Nachbar.
Daniel_9317.04.23 15:29
Im Recht bist du auf jeden Fall wenn der Nachbar auf deinem Grundstück ein Fundament hat errichten lassen.

Ist dir das Fundament aber wirklich im Weg oder geht es hier ums Prinzip?
Wenn seine L-Steine durch ein teilweise abgebrochenes Fundament irgendwann wandern droht ja der nächste Rechtsstreit....
Wenn dich das Fundament nicht wirklich einschränkt, würde ich es der Befestigung wegen dabei belassen...
rick201817.04.23 15:32
Würde ich nicht akzeptieren wenn eh schon alles zu spät ist. Alleine schon wegen der Einschränkungen…
Im schlimmsten Fall muss er Rückbauen.
hanghaus202318.04.23 20:56
Ich hätte halt erstmal die genaue Situation wissen wollen. Die L Steine können 2 m hoch sein oder 30cm? Das L kann zum Nachbar zeigen oder auf das Grundstück des TE. Warum kann man das nicht bildlich darstellen? Spätestens wenn ich mich streite muss ich doch sagen und zeigen was das Problem ist. Ich bin Grundsätzlich für klare Verhältnisse. Wenn die Beseitigung des Problems unverhältnismäßig ist, entscheidet ein Richter auch gern gegen den TE. Daher erstmal das Problem darstellen. Dann kann man es auch beurteilen.

Zum Beispiel hat mein Nachbar die Fundamente der Rasenborde auch auf meiner Seite hergestellt. Die Beseitigung ist mMn unverhältnismäßig.

Was der Nachbar erzählt würde mich nicht interessieren. Ich würde erstmal die Fakten klären.
fundamentgrundstücksteine