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ᐅ Grundstück die Zweite - Bitte um Beurteilung


Erstellt am: 11.02.2019 13:53

DASI90 12.02.2019 11:08
Mottenhausen schrieb:
Ja dann: worauf warten? sage das größere von den beiden Grundstück schnellstmöglich zu, bevor es weg ist! Bau dein Traumhaus darauf lebe den Traum von eigenen Haus, anstatt noch Jahre auf das richtige Grundstück zu warten, was eh nicht kommt, weil man immer irgendwo Kompromisse machen muss!

Da bin ich bei dir. Wir haben ja morgen den Termin mit den zwei Verantwortlichen.

Eine Frage habe ich noch an dich, weil du den möglichen Balkon/Terrasse an/auf der Garage angesprochen hast. Angenommen man bebaut von Westen an die Grenze die Garage mit bspw. einer Breite von 4m. Im Bebauungsgebiet gilt es einen Grenzabstand von 2,5 m einzuhalten. Kann ich dann theoretisch 1,5 m der Garage als Fläche für die Terrasse nutzen um dann bspw. im Haus mit einer Loggia anzuschließen. Also nicht das wir das unbedingt in Erwägung ziehen würden, aber ich frage ich mich ob das theoretisch denkbar und mit dem Baurecht vereinbar wäre.

Mottenhausen 12.02.2019 13:04
Das kann man pauschal nicht beantworten. Hier in Sachsen ist es so, dass eine Garage ihre Priveligierung - Null Grenzabstand - verliert, sobald sie zum Haus gehört, was durch die Terrasse der Fall ist (Punkt 1) und (Punkt 2) die Brüstungshöhe dann die Bauhöhe auf der Grenze überschreiten würde.

Wir haben eine Doppelgarage als Grenzbebbauung geplant gehabt und haben das jetzt so gelöst, das es zwei Einzelgaragen werden: die eine direkt an der Grenze ohne Dachterrasse, nur Dach begrünt. Die zweite Garage daneben dann mit Terrasse, die hält dann 3m Grenzabstand ein und alles ist gut.

DASI90 12.02.2019 13:37
Ja das stimmt. Soll ja aber auch nicht die Entscheidung davon abhängig sein. Daher kann man sich auch noch zu einem späteren Zeitpunkt darüber Gedanken machen.

Die Reihenbebauung unterhalb hat laut Bebauungsplan sogar eine zulässige Gebäudelänge von bis zu 80m. Das heißt das es auf jeden Fall zusammenhängend gebaut wird? Ein Bauträger wird es sich dann nicht nehmen lassen auch einen "Block" zu bauen oder? Wäre ja zu schön wenn doch unterbrochen gebaut wird. (Kenne ich auch so aus einem anderen Neubaugebiet von Bekannten bei Stuttgart).

Mottenhausen 12.02.2019 20:03
ich finde gerade den Bebauungsplan nicht mehr, aber erkennt man das nicht an den geplanten Grundstücksbreiten?

Bei normaler Reihenhausbreite... 7m oder so, reicht ja der Platz nicht, um ein Reihenendhaus mit 3m Abstand zur Grenze zu bauen. (blieben ja nur noch 4m für das Haus übrig)

Bei breiteren Grundstücken >10m ist davon auszugehen, dass dort ein Riegel enden wird, da kein Reihenmittelhaus breiter als 10m sein wird.

DASI90 12.02.2019 21:14
Mottenhausen schrieb:
ich finde gerade den Bebauungsplan nicht mehr, aber erkennt man das nicht an den geplanten Grundstücksbreiten?

Bei normaler Reihenhausbreite... 7m oder so, reicht ja der Platz nicht, um ein Reihenendhaus mit 3m Abstand zur Grenze zu bauen. (blieben ja nur noch 4m für das Haus übrig)

Bei breiteren Grundstücken >10m ist davon auszugehen, dass dort ein Riegel enden wird, da kein Reihenmittelhaus breiter als 10m sein wird.

Ich denke, dass es sich hier eher um ein Mehrfamilienhaus handeln wird. Es ist ein durchgehendes Grundstück:


Stadtplan-Ausschnitt mit orange diagonal markiertem Baubereich, Parzellen und Straßen.


Laut Bebauungsplan ist auch ausnahmsweise eine durchgängige Zeile von bis zu 80 m erlaubt.

Mottenhausen 12.02.2019 22:38
Eventuell auch kein Mehrfamilienhaus, ich denke das werden schon einzelne Reihenhäuser und was das Grundstück angeht gibt es dann eine Art Teilungserklärung bzw. Nutzungsrecht, wo jeder Eigentümer den Boden unter seinem Haus+Garten zugesprochen bekommt. Die Höhen sind ja eindeutig festgelegt: 13,5m in ca. 16m Entfernung von deiner Terrasse. Hmm, die bauen mit Tiefgarage, das wird also vom Geländer her tendenziell höher als niedriger. Da bleibt gegen Abend wohl nicht viel Sonne übrig :-(
terrassegaragegrenzabstandbebauungsplanmehrfamilienhausgrundstück