Stelltermin verschoben weil Fensterfarbe falsch

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seat88

seat88

Natuerlich entsteht uns ein Schaden wir muessen jetzt die Bodenplatte ueber den winter abdecken, Muessen den Baustrom / Wasser wieder entfernen lassen oder halt die naechsten Monate zahlen. Des Weiteren hat es uns 5000 Euro mehr gekostet die Bodenplatte auf eigene Faust zu bauen und jetzt sieht es so aus als wuerde das Haus naechstes Jahr kommen (dann haette der Bauträger die Bodenplatte auch gleich selbst machen koennen) Wir haben Miete fuer weitere Monate zu zahlen obwohl wir schon laut finanzierungsplan seit November im Haus sein sollten. Des Weiteren gehen uns 10000 Euro von der KFW Förderung durch die Lappen ....
Also doppelt oder dreifach Pech gehabt. Wie das Leben halt manchmal so spielt....
 
H

hampshire

Deine juristische Verhandlungsposition für eine Entschädigung halte ich für dünn.Die Aussicht auf einen Verhandlungserfolg aber durchaus gegeben - natürlich nicht annähernd in vollumfänglicher Höhe.
Wer bezahlt die Fenster beim Hersteller? Dein Bauträger? Kann der etwas rausholen und weitergeben?
Eine Entschädigung oder ein Preisnachlass sind immer direkt ergebniswirksam und daher ausgesprochen unangenehm für den Bauträger. Eine kostenfreie Zusatzleistung kann für Dich einen vollen Wert bedeuten und hat für den Bauträger nicht dieselbe Ergebnisschmälerung. Überlege in der Vorbereitung Deiner Verhandlung auch in diese Richtung. (Beispiel: Er pflastert eine Auffahrt gleich mit, die Du sonst selbst woanders in Auftrag geben würdest.)
 
H

hampshire

"Bauträger" hat sich so unpräzise für eine "Firma, die einem das Haus baut" eingependelt wie "Spot" für eine Leuchte, die "rund ist und in eine Decke eingebaut" wird. Gibs einfach auf...
 
11ant

11ant

Gibs einfach auf...
Mir geht es nicht um Wortklauberei, sondern ich verstehe es hier einfach nicht. Normalerweise meinen die TE einfach den GU, wenn sie von einem Bauträger reden. Das wäre dann hier ja wohl der Fertighausheini, dem erst Just-in-Time die Fehllieferung der Fenster aufgefallen ist. Aber dann würde mich wundern, wenn ein eigenbeauftragter Bodenplattler schneller Zeit gehabt hätte als einer für so einen Großkunden. Daher meine Frage (an den TE).
 
Z

Zaba12

hier mal ein auszug aus unseren Vertrag
Erkennte jemand was?
Dann sag ich es mal anders, Du hast richtig erkannt das es ein Fehler war keinen Fertigstellungszeitpunkt mit dem GU zu vereinbaren und eine Strafe für Verzug in den Vertrag einzubauen.
Damit bist Du nun auf Kulanz des GU angewiesen.
Der Ansatz von @hampshire kann man durchaus versuchen, aber wie schon gesagt, noch ist kein Schaden entstanden (deine Aufzählung ist nämlich noch nicht passiert).

Außerdem hat’s der GU nicht verbockt und mit Corona kann man zurzeit fast alles wegdiskutieren.

...wie hier eine geschrieben, hat dreifach Pech.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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