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lesmue79
Habe Mal ne Frage zu einer Bestandsimmobilie im konkreten Falle ein Reihenhaus in Rheinland-Pfalz.
Darf der Bewohner des Mittleren Hauses einen Balkon bis an die Grenze des äußeren Hauses bauen? Er hätte somit von den entstehenden Balkon aus volle Einsicht auf das andere Grundstück. Scheinbar wird ein Sichtschutz geplant, allerdings wird der aufgrund unterschiedlicher Geländehöhen je nach Betrachtungswinkel höher wie 3m?
Laut Landes-Bauordnung finde ich da Abstände von 2m zur Grenze? Dort ist aber immer von der gegenüber liegenden Grenze die Rede ausdem bin ich mit nicht sicher ob es bei Reihenhäusern keine Sonderregelung gibt?
Darf der Bewohner des Mittleren Hauses einen Balkon bis an die Grenze des äußeren Hauses bauen? Er hätte somit von den entstehenden Balkon aus volle Einsicht auf das andere Grundstück. Scheinbar wird ein Sichtschutz geplant, allerdings wird der aufgrund unterschiedlicher Geländehöhen je nach Betrachtungswinkel höher wie 3m?
Laut Landes-Bauordnung finde ich da Abstände von 2m zur Grenze? Dort ist aber immer von der gegenüber liegenden Grenze die Rede ausdem bin ich mit nicht sicher ob es bei Reihenhäusern keine Sonderregelung gibt?