Grenzständige Bebauung geschlossene Bauweise - Fenster Nachbarbebauung

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Climbee

Climbee

Also in Bayern sind Fenster in einer Grenzbebauung nicht zulässig; nur mit Sondergenehmigung und dann auch nur in F90-Ausführung und so, daß man nicht durch gucken kann (und das ist nicht wirklich hübsch für's Wohnzimmer).

Unbedingt beim Bauamt in Erfahrung bringen, wie hier die Rechtslage ist. Es kann ja sein, daß man damals eine Sondergenehmigung erhalten hat - aus welchen Gründen auch immer. Wir können hier nur spekulieren.

Auch wenn da jetzt Fenster sein sollten, kann es durchaus sein, daß sie nicht rechtens sind. Vielleicht wurden die gebaut mit dem Glauben "wo kein Kläger, da kein Richter" und dann kannst Du sie sehr wohl zu bauen. Wobei ich mir das eigentlich nicht vorstellen kann bei einem Mehrfamilienhaus, das ja mal irgendwann irgendwie genehmigt werden mußte. Mal so ein kleines, illegales Fenster im Gartenhaus oder Garage - ok - aber bei drei Wohnzimmern ein Fenster einbauen, das nicht genehmigunsfähig ist, das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Daher: rechtliche Situation völlig abklären!
Sollten die Fenster ok sein, dann unbedingt auch gleich heraus finden, was das für dich auf dem Grundstück bedeutet. Welche Dienstbarkeiten liegen auf dem Grundstück? Welchen Abstand mußt Du zu dieser Wand halten? Kannst Du da überhaupt bauen?
Wenn die Fenster einfach nur ein dreister Bauherr eingebaut hat, weil sie ihm da so passen und schön sind, dann hat er, bzw. die Mieter oder jetzigen Eigentümer der Wohnungen das Glück gehabt, sie über Jahre genießen zu können, aber du darfst sie einfach zu bauen. Ob das der guten Nachbarschaft zuträglich ist, steht auf einem anderen Blatt...
Unser Architekt hatte den Fall selber: der hat sich ein Haus in einen schmalen Hinterhof gebaut; Nachbar hatte das gleiche vor Jahren gemacht und in die Grenzbebauung eben Fenster eingebaut. Die hat er jetzt nicht mehr. Da die Nachbarschaft vorher schon nicht herzlich war und man einen Trennzaun hat, war das unserem Architekten egal. Der hat da angebaut. Eben mit dem Hinweis: hat er ja illegal jahrelang genießen dürfen; da soll er sich drüber freuen und sich nicht darüber aufregen, daß er jetzt mit der Situation leben muß, die rechtlich ok ist.
 
Climbee

Climbee

Falls die Fenster nicht rechtens sind, kannst Du sogar den Rückbau einfordern, wenn du nicht anbaust. Oder du bist kooperativ und läßt zu, daß die Fenster bleiben. Kannst ja verlangen, daß sie so gestaltet sein müssen, daß man dir nicht auf's Grundstück gucken kann und daß sie nicht zum Öffnen sind. Aber nie ins Grundbuch eintragen lassen! Das ist eine Abmachung zwischen Nachbarn. Wenn da keine diesbezügliche Dienstbarkeit auf dem grünen Grundstück liegt, würde ich da auch auf keinen Fall was eintragen lassen.
 
Y

ypg

Das habe ich ja zum Glück auch gar nicht behauptet ;).
Indirekt schon ;)
Gibt es noch mehr Informationen, die Rückschlüsse ziehen können?
Kann es sein, daß das Grundstück hier nicht von Dir grün eingefärbt wurde, sondern im offiziellen Plan ?, und daß Du es möglicherweise garnicht bebauen darfst, weil es dem Grundstück mit dem "roten" Haus gewissermaßen als Ausgleichsfläche für dessen Grundflächenzahl-Überschreitung dienen muß ?
Ansonsten bin ich genau bei dieser Meinung von @11ant ganz spontan bei Ansicht des vergrößerten Planes hängen geblieben! Die Farbgebung erschließt sich hier geradezu, dass man davon ausgehen kann, dass „grün“ Grünfläche ist und bleiben soll… somit auch die Fenster im Grenzbereich schlüssig sind. So dämlich kann meiner Meinung nach kein Investor, BU und Bauamt sein, dass sie bei grundsätzlich geschlossener Bebauung Seitenfenster planen, genehmigen und bauen lassen.
 
Climbee

Climbee

Hmmm, da bin ich mir nicht zwingend sicher - wenn man die Bebauung auf der anderen Straßenseite anschaut, kann ich mir schon vorstellen, daß da angebaut werden darf.
 
Climbee

Climbee

Jupp, ein Fenster in der Garage; haben wir aber weiterhin stillschweigend geduldet und sogar extra ausgespart, als wir die Holzlegen voll gemacht haben um die häßliche (da mit nicht fachgerecht gemachten Ortgang versehene) Wand zu verdecken:
IMG_8920.JPEG


Da ist ja nicht ständig jemand in der Garage und guckt zu uns auf den Terrassentisch, warum soll ich also ein Faß aufmachen?

Ob ich das so lässig sehen würde, wenn man da aus dem Wohnzimmer auf unser Grundstück sehen könnte - da bin ich mir allerdings nicht so sicher...
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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